1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

bravo Justiz!

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von maiden, 26. Januar 2007.

  1. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Da glaube ich auch den Aussagen von Hartz, daß Volkert immer mehr forderte. Ich glaube nicht, daß Hartz ihm eine brasilianische Geliebte anbot und dann noch zulegte: Wir können die ja einstellen, sie bekommt 5.000 Euro im Monat, muß aber keinen Handschlag dafür tun. Volkert ist wirklich alles andere als ein armes Würstchen. Er verdient zu recht die höchste Strafe aller Beteiligten.
     
  2. G.Auer

    G.Auer Member

    Ich möchte hier keine Lanze für den Betriebsrat brechen, aber ohne das Angebot der AG Seite wäre das ganze nicht passiert. Es war in jedem Falle von Hartz und Co klug eingefädelt, aber das ist keine Entschuldigung für den H. Volkert auch wenn das Angebot noch so verlockend war. Da diese Angebote am Anfang nur Kleinigkeiten sind, tritt man leicht in so eine Falle.

    MfG.
    G.Auer
     
  3. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Das ist ja fast, als würde der Ladendieb sagen: "Ohne die verlockend ausgelegten Sachen wäre ich nie auf die Idee gekommen, etwas davon einzustecken."

    Tut mir leid, aber jeder Beamte, Betriebsrat, Gewerkschaftssekretär, Politiker, Sportfunktionär, usw. weiss ganz genau, daß er sich nicht die allergeringste Bestechlichkeit leisten kann. Egal, was ihm angeboten wird und von wem, er muss es (möglichst mit öffentlicher Entrüstung!) zurückweisen. Da gibt es keine Entschuldigung, wenn er gegen diesen Grundsatz handelt. Gar keine.

    Grüße, Maximilian
     
  4. Schaumberger

    Schaumberger Wurschthaut, alte

    Abgesehen davon das ich mich da ganz dem maximilian anschließe und der Beweggrund bzw. die Umstände einer Bestechung völlig egal sind, wer sagt denn das Hartz zuerst etwas "angeboten" hatte und nicht Volkert, sich seiner machtvollen Position bewusst, "gefordert" hatte?
     
  5. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Nicht umsonst ist es z.B. Beamten verboten auch Kleinigkeiten, die über einen Kugelschreiber hinausgehen, anzunehmen. Und das ist auch gut so – wehret den Anfängen. Sonst landet man genau dort, vorausgesetzt der Bestecher hat soviel Kohle.
     

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