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Lärmbelästigung?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Zyto, 30. Juli 2005.

  1. nanoloop

    nanoloop Active Member


    Hmmmmhhhh?

    :confused:

    Wäre das nicht spießig, da an der Haustürklinke so ein Schildchen hängt?

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  2. DeepSleep

    DeepSleep Member

    zur Not hilft diese Variante von "Do not disturb"
    [​IMG]
     

    Anhänge:

  3. Zyto

    Zyto New Member

    Ich könnte diesen werten Herr ja fast verstehen, jedoch hat er halt einen ganz falschen Ton angeschlagen, mir mit dem Vermieter zu drohen... was könnte der auch schon großartig machen? So gut wie nichts.
    Es ist doch an und für sich nicht das große Problem, falls einem Musik oder sonst etwas stört, das Problem in einem normalen Gespräch zu lösen...
    Ich will ja nicht mit ihm diskutieren, es reicht doch ne ganz einfache Ansage:

    -Die Musik ist mir zu laut-
    -Sorry ich mach sie leiser-

    fertig.

    Das man in einem Mehrfamilienhaus mal das eine oder andere von seinem Nachbar hört ist doch ganz normal... Mir persönlich ist es ja auch egal ob er dreimal die Woche auf seinem Balkon grillt, seinen Köter stundenlang alleine lässt, der sich die Lunge aus dem Körper fiepst, jault, kläfft, oder sein Kind rumtobt, gerne kann es auch mal passieren, dass das jüngste Kind einfach mal Stunde auf dem Balkon rumplärrt - ist mir alles völlig wurscht, nur erwarte ich ebenfalls ein wenig Spielraum für meine Aktivitäten.
    Ich würde im Leben nicht auf die Idee kommen mich zu beschweren, geschweige denn den Vermieter einzuschalten, wenn es seit März zweimal vorgekommen ist, das die Musik mal ein wenig zu laut war, (seiner Meinung nach) und das jeweils am späten Nachmittag und nicht mitten in der Nacht.

    Kopfhörer sind leider auch keine alternative - man kann sich dann so schlecht unterhalten.
    Ausserdem sind sämtliche Neuanschaffungen für die nächste Zeit erstmal gestrichen, es wird auf neue Lautsprecher gepocht.

    Wahrscheinlich ist es nur seine kantige Frau die ihn nach oben schickt, und dieser lässt dann seinen Frust, seine Trauer über seine vergangene Jugend, und seinen sonstigen Unmut an mir aus.

    Mein Segen hat er....

    z
     
  4. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    Ich hab hier was abgeschrieben von einer Anwaltsseite. Wie immer bei Juristen: Man ist nach dem Lesen nicht schlauer, aber schön, dass man drüber geredet hat. :cry:

    "Der Begriff der "Zimmerlautstärke" bedeutet, dass ein Geräusch außerhalb einer abgeschlossenen Wohnung, insbesondere in den Räumen oberhalb oder unterhalb der Geräuschquelle nicht mehr oder zumindest kaum noch wahrnehmbar sein soll (Landgericht Berlin, Urteil vom 19. Oktober 1987, NJW-RR 1988, 909).

    Ein "Recht auf Lärm" ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Ein Mieter hat deshalb an sich keinen Anspruch, in seiner Wohnung gelegentlich lautstark zu feiern oder eine Surround-Anlage zu betreiben. Die Rechtsprechung der Gerichte im einzelnen zu der Frage, ob, wie oft und in welcher Lautstärke z. B. gefeiert werden darf, unterscheidet sich erheblich. Das Landgericht Berlin hat sich in einem Urteil vom 19. Oktober 1987 auf den Standpunkt gestellt, dass Zimmerlautstärke beim Abspielen von Tonwiedergabegeräten auch außerhalb der Ruhezeiten einzuhalten ist, dass die Zimmerlautstärke also immer zu beachten ist. Diese Ansicht geht sehr weit und wird in der Rechtsprechung nur vereinzelt vertreten.

    Eine Richtlinie oder gesetzliche Regelung, wie laut "Zimmerlautstärke" ist (wie viel Dezibel), gibt es nicht. Man kann zwar zur Bestimmung des Geräuschpegels auf Verordnungen der Länder zur Lärmbekämpfung, z. B. die 8. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 28. Juli 1976, zurückgreifen, diese sind allerdings etwa auf den Betrieb von Rasenmähern ausgelegt und enthalten gewisse Werte in Dezibel. Da das Rasenmähen nach dieser Verordnung an Sonn- und Feiertagen generell und an Werktagen in der Zeit von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr verboten ist, hilft diese Regelung nicht weiter. Gleiches gilt für die "Technische Anweisung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)". Hierbei handelt es sich um eine im Jahr 1968 erlassene Regelung, die den Rang einer Verwaltungsvorschrift hat. Die Vorschrift hat behördeninterne Wirkung und bindet die Gerichte nicht. Gerichte sind an sich nicht gehindert, diese Vorschrift als eine Art vorweggenommenes Sachverständigengutachten heranzuziehen, aber darauf ist kein Verlass. Weiterhin kommt die VDI-Richtlinie 2058 in Betracht. Für diese gilt das selbe wie für die TA Lärm. Allen diesen Regelungen ist gemeinsam, dass man ihnen konkrete Dezibel-Werte, die dann erlaubt sein sollen, nicht entnehmen kann.

    Wenn man gedanklich zu der Definition der "Zimmerlautstärke" zurückkehrt, wird man sehen, daß die Zimmerlautstärke nicht objektiv anhand von Messwerten definiert werden kann. Statt dessen spielen dabei die baulichen Gegebenheiten innerhalb des Hauses, d. h. die Lärmschutzfähigkeiten der Wände, Decken und Böden eine erhebliche Rolle. Zimmerlautstärke ist in einem hellhörigen Haus niedriger als in einem hervorragend bedämpften und isolierten Gebäude. Man kann zwar nicht soweit gehen, daß die Nachbarn Anspruch darauf haben, niemals von ihren Nachbarn irgend etwas zu hören, aber die Schwelle des "kaum noch wahrnehmbar" darf an sich nicht überschritten werden, zumindest während der Ruhezeiten.

    Wenn die Wohnung ausgesprochen hellhörig ist, so dass sie den üblichen Anforderungen nicht entspricht, könnte man daran denken, aus diesem Grund die Miete zu mindern. Dies gilt sowohl für denjenigen, der eine Surround-Anlage betreiben will, als auch für denjenigen, dessen Nachbar eine Surround-Anlage betreibt. Allerdings wird auf diese Weise der Vermieter in eine Auseinandersetzung zwischen Nachbarn hineingezogen, über die er wenig erfreut sein und für die er wenig Verständnis haben dürfte."
     
  5. friedrich

    friedrich New Member

    Der Nachbar unter mir schnarcht so laut, daß ich im eigentlichen Schlafzimmer nicht schlafen kann und daher Schlaf- und Wohnzimmer vertauschen mußte. Habe ich ein Recht darauf, daß er sich einer Operation unterzieht?
     
  6. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Ich denke da auch an die zahlreichen Wälder, die wegen unserer Juristen schon das Leben lassen mussten. Aber wenns der Wahrheitsfindung dient... :pirat:
     
  7. macknife

    macknife Member

    @Zyto:

    Mal was ganz anderes: Du willst auf dem Balkon Musik hören und dich dabei unterhalten, dabei nimmst du in Kauf, dass die Anlage in der Wohnung steht - auf kristallklaren HiFi-Puristensound kommt es hierbei wohl kaum an!

    Warum stellst Du nicht einen kleinen Plus/Aldi/Lidl/Penny Ghettoblaster für 20 Euro auf den Balkon und gut is?

    :shake:

    MtK
     
  8. Zyto

    Zyto New Member

    Kristallklaren Hifi-Puristensound bekommst du wenn du wenigstens 2-3 tsd Euro übrig hast - hab ich nicht, aber besser als so ein 20 € Quark ist es allemal - auch auf dem Balkon...
     
  9. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Mich hat vor 25 Jahren mein Nachbar von oben zu sich gebeten und die seltsame Bitte ausgesprochen, mich auf sein Sofa zu legen. Gesagt, getan – dadurch kam ich in den Genuß der segensreichen Massage der Bässe meiner Stereoanlage. Zu hören war nix. Also runter, die Bässe zurückgedreht, wieder hoch und getestet bis nichts mehr massierte. Mit diesem Nachbarn haben wir nie Probleme, weil wir Sachen die uns oder ihn stören, vernünftig besprechen und noch immer einen Kompromiß gefunden haben.

    Und man kann natürlich nicht zu den „freigegebenen“ Zeiten die Lautstärke nach Belieben einstellen. Das Beispiel mit der Volksmusik war treffend. Da würde unsere Toleranz auch schnell umkippen.
     
  10. friedrich

    friedrich New Member

    ...für den Verstärker allein, bitte, der CD-Player kost’ auch soviel, und die Boxen noch etwas mehr.
     
  11. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Bei diesem Kunden von mir reicht das Geld schon mal nicht.

    http://www.burmester.de/
     
  12. Pahe

    Pahe New Member

    Nur damit Du nicht in den Verdacht der Schleichwerbung gerätst, - eine Alternative Quelle:

    http://www.quad-hifi.co.uk/
     
  13. friedrich

    friedrich New Member

    Hauptsache Dieter zahlt so gern wie er kassiert ;–)
     
  14. pewe2000

    pewe2000 New Member


    Hat er wirklich „Kopfhöhrer“ gesagt? Dann hättest Du ihm kaltschnäuzig entgegnen sollen, daß das nur mit einem „h“ gesprochen wird.

    :augenring
     
  15. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Keinerlei Probleme!

    :nicken:
     
  16. Dragn

    Dragn New Member

    Wozu gibt es denn dann die ruhestörungs zeiten. ich meine wenn im haus generell nur zimmerlautstärke erlaubt ist ist es doch egal obs nun 22 oder 17 uhr ist es wäre ja ruhestörung wenn die musik im oberem raum zu hören ist. oder verstehe ich da jetzt was nicht??
     
  17. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Anfang der 70er wohnten wir in Steglitz in einem sogenannten „Gartenhaus“, wie in Berlin vornehm Hinterhäuser genannt werden. Da gab es über uns in der Wohnung einen Phonterroristen, der gerne nachts um 3 Uhr seine Anlage anwarf und halb Steglitz beschallte. Der hat von allerhand Leuten Feuer bekommen, aber munter weitergemacht. Mindestens ein- bis zweimal in der Woche machte er das. Bis ich irgendwann richtig sauer wurde, in den Hof ging, einen Stein nahm und ihm ein Fenster zerdepperte. Von da an herrschte Ruhe. Er wußte zwar nicht, wer’s gewesen war, fürchtete aber wohl Wiederholungen. Recht hatte er, ein Sixpack Pflastersteine lag unter meinem Bett.
     
  18. Pahe

    Pahe New Member

    Ich hatte mal um 3 Uhr nachts 6 Eier spendiert, weil einer vor meinem Fenster mit voll aufgedrehter Anlage, offenen Türen und noch dazu laufenden Motor bereits seit mindestens 20 Minuten den Wecker machte.
    3 Treffer für die Windschutzscheibe und die restlichen voll ins Innere.
    Schön wäre gewesen, ich hätte faule Eier gehabt nur so etwas hat man halt nicht vorrätig.
     
  19. Opa01

    Opa01 New Member

    Da war mal endlich von beiden Seiten der gesunde Menschenverstand angeschaltet. Leider funtioniert das nicht allzuoft. Ich verbitte es mir auch, wenn ich mein eigenes Radio nur noch hören kann, wenn ich es bis zum Anschlag aufdrehe, nur weil die Bässe des Nachbarn mir dazwischenhauen und wenn gutes Zureden nicht hilft, ja dann muß man halt was unternehmen.

    Gruß Opi
     

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