1. Liebe Forumsgemeinde,

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PowerBook-Betrüger, bitte um Hilfe!!

Dieses Thema im Forum "Hardware" wurde erstellt von gigared, 28. Mai 2006.

  1. marusha

    marusha Gast


    überweisungen dürfen heute nur noch 24 stunden dauern. d.h. zwischen abbuchen und gutschreiben dürfen max. 24 stunden liegen. und eine überweisung kannst du noch nicht stoppen - es sei denn du bist in kleinkleckersdorf bei der sparkasse und kennst den filialleiter gut. im moment der buchung beginnt die maschine zu laufen. wenn ich heute onlien überweise ist das geld spätestens am nächsten morgen beim empfänger.
     
  2. marusha

    marusha Gast

    der war richtig gut *lol* träum mal schön weiter. :rolleyes:
     
  3. Die Frage, die sich mir stellt, ist : Wie kann man in Deutschland unter Berücksichtigung von Meldungen beim Einwohnermeldeamt und in Zeiten wo Schufa, CreditReform jeden - sorry - FURZ prüfen, ein Konto unter falschen Namen eröffnen?

    Das ist ja das, was mich noch irgendwie am Erfolg der Anzeige glauben läßt - irgendjemanden muss doch dieses Konto gehören und hier muss die Justiz den Hebel ansetzen!

    Was übrigens Vorkasse angeht, habe ich bisher wirklich weder bei Händlern noch bei Privatleuten eine schlechte Erfahrung gemacht - ausser diese eine. Wir werden sehen, wie das ausgeht, werde meine Erfahrungen auch hier posten...
     
  4. twobeers

    twobeers New Member

    Also ich weiß ja nicht wer sich hier nicht auskennt.
    Ich wickele sehr viele Geschäfte über Bankeinzug ab und weiß dass es gang und gäbe ist einen betrag von einem konto einfach so abzubuchen.
    Ohne dass die Bank davon vorher informiert wird.
    Wenn man es der Bank ausdrücklich mitteilt dass ein Bestimmter Abbucher nicht abbuchen darf dann wird es gestoppt, oder wenn man ausdrücklich anweist keine abbuchungen vorzunehmen.
    Da das aber in der Regel keiner macht funktioniert das wunderbar.

    Zu der Selbstjustiz...
    Wer ist denn bitte so dumm und zeigt jemanden an dass er Geld von seinem Konto geräumt hat wenn er selbst mehrere leute um ihr Geld betrogen hat.
    Einmal abgesehen davon dass man ja nichts unrechtes tut wenn man sich sein geld wieder holt wenn man betrogen worden ist.
    Darauf würde ich es auf jeden fall anlegen!!!

    Aber ihr müsst selbst wissen.
     
  5. tom7

    tom7 New Member

    Ich sage nur: amazon.de - hat bestimmt fast jeder schon mal dort gekauft.
    Und? Haben die eine Unterschrift von euch? Nix von alle dem - die ziehen das Geld einfach ein (s.o.). Die maschinell eingegebene Einverständnisserklärung ist kaum relevant. Hat mich damals auch gewundert.... -
     
  6. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Das geht deswegen, weil man Einzugsermächtigungen grundsätzlich stornieren und das Geld zurückbuchen lassen kann, anders als z.B. Überweisungen.

    Wenn der Betrüger ein schlauer Betrüger ist, wird das mit der Einzugsermächtigung aber nicht funktionieren, da man jedes Girokonto grundsätzlich gegen Bankeinzug sperren kann.

    Und wenn er ein ganz superschlauer Betrüger ist, wartet er nur auf diese Abbuchung und erstattet dann seinerseits Anzeige wegen Betrugs. Oder droht zumindest damit und käme sogar durch.

    Ciao, Maximilian
     
  7. marusha

    marusha Gast

    würdet ihr nicht alles in einen topf werfen wäre das durcheinander auch nicht so gross ...

    einer abbuchung kann man 6 wochen widersprechen
    - kleine ausnahme abbuchung über ein kreditkartenunternehmen
    eine selbst getätigte überweisung nicht stornieren

    und was der blödsinn soll "ich gehe auf die bank und buche vom konto vom herrn müller einfach maö 1000 euronen ab" verstehe ich auch nicht. ein wenig nachdenken schadet nicht. dass amazon und co abuchen ohne unterschrift (ist heute nicht mehr nötig) dem hat man mit abschluss des kaufvertrags zugestimmt. es zeigt aber dass die die abbuchen dem kunden vertrauen sonst würden sie das geld überweisen lassen.
     
  8. gigared

    gigared New Member

    Tja, und was mach ich jetzt..? Es bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt..was natürlich wiederrum die Frage aufkommen läßt ob es sich bei einem Streitwert von 520.-€uronen lohnt..wie hoch sind denn i.d.R. die Anwaltskosten in so nem Fall?

    gruß

    giga
     
  9. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Das lohnt sich alleine schon deswegen, damit andere (und später vielleicht auch Du selbst wieder) vor diesem Menschen und seinesgleichen bewahrt werden! Wenn er heute mit 500 Euro davonkommt, probiert er es morgen mit 1.000.

    Wenn Du über eBay gekauft hast (hast Du uns bisher noch nicht beantwortet, die Frage), dann besteht ein Stück weit eine Versicherung.

    Falls nicht, kannst Du auch ohne Anwalt zuerst den "normalen" Weg gehen, nämlich Mahnen (schriftlich, am besten per Übergabeeinschreiben), erneut Mahnen mit Fristsetzung, usw. usf. .
    Wenn Du sicher bist, dass Du es mit einem Betrüger zu tun hast, kannst Du auch ganz alleine ohne Anwalt bei der Polizei Anzeige erstatten.

    Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, wäre der erste Schritt natürlich das Telefonat mit dieser.

    Viele "Wenns", aber ohne genauen Input kein Output.

    Ciao, Maximilian
     
  10. maciemosler

    maciemosler New Member

    :nicken: :nicken: :nicken:
     
  11. benqt

    benqt New Member

    Die Anwaltskosten betragen 520,- EUR! :cry: ;) :D


    Gruß
    benqt
     
  12. maciemosler

    maciemosler New Member

    Sicherlich ist das auch der Grund, warum so viele Geschäftsleute Pleite gehen. Sie könnten doch einfach ratzfatz sich das Geld einziehen, was ihnen von ihren Kunden zusteht, das diese leider nur versäumt haben zu überweisen. :shake:

    UND noch mal: wenn man von einem Konto Geld einzieht ohne die Zustimmung des Kontoinhabers zu haben, ist das nicht legal.
    Strom, Miete, ... alle wollen sie deshalb eine Einzugsermächtigung.
    Und um das Geld einziehen zu dürfen, schließen die Zahlungsempfänger mit ihrer Bank eine "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften" ab. Kannst ja mal die Google-Suche bemühen.

    Außerdem habe ich nicht gesagt, dass die Bank jedes Mal prüft, ob es rechtens geht, dass derjenige einzieht. Deshalb schließt man ja die "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften" ab. Diese ermächtigt den Zahlungsempfängerl, ihm zustehende Forderungen per Lastschrift (bei erteilter Einzugsermächtigung) einzuziehen.
    So, das sind Einzugsermächtigungen. Es gibt aber auch noch Abbuchungsaufträge. Da prüft die Bank, ob der Zahlungsempfänger vom Zahlungspflichtigen einziehen darf.
     
  13. twobeers

    twobeers New Member

    Natürlich ist das nicht legal!
    Genauso wenig wie jemanden geld überweisen lassen und dann die ware nicht senden!
    In Deutschland scheißen sich manche leute einfach viel zu sehr in die hose!
    Manchmal muss man einfach dreist sein und meistens kommt man damit durch.
    Man darf auch nicht vergessen dass der gegenüber in diesem falle wenn er mich als illegalen abbucher anzeigen möchte auch die anwaltsgebühren zahlen muss!
    Und dann ist er doppelt angeschmiert!
    Dann ist er seine abgezockte kohle wieder los und muss noch drauf zahlen.

    Muss ja jeder selbst wissen!
     
  14. Ahnungsloser

    Ahnungsloser 24" ist nie zu groß

    Das ist ja hier wie im wilden Westen!

    Zur Klärung::

    Mit einer Einzugsermächtigung erteilt ein Zahlungspflichtiger dem Zahlungsempfänger die Genehmigung, von seinem Konto einen bestimmten Betrag im Lastschriftverfahren abbuchen zu dürfen.

    Das soll hier wohl entfallen, daher:

    Der Zahlungspflichtige kann der Belastung aus einer Lastschrift widersprechen. Der Belastungsbetrag wird dann mit derselben Wertstellung seinem Konto wieder gutgeschrieben und dem Konto des Zahlungsempfängers wieder belastet. Der Widerruf muss unverzüglich nach Entdeckung der fehlerhaften Buchung erfolgen.

    So einfach ist das dann doch nicht :cry:

    Wenn mir wieder einer dumm kommt und nicht zahlt oder liefert mache ich es wie beim letzten Mal:

    Ich fahr da hin und schnapp mir den Typen.
    Natürlich nehme ich da nicht ein Kamerateam von Stern TV mit, sondern meinen großen starken Kumpel. Ihr glaubt nicht wie schnell die Sache dann aus der Welt geschafft ist.
     
  15. Zerwi

    Zerwi Wiederhergestellt

    Irgendjemand mal 500 oder 1000 Euro oder mehr zu überweisen, den ich nicht kenne, da habe ich auch so meine Probleme damit.

    Andererseits, ich habe im Laufe der letzten Jahre über eBay 3 Macs für einmal 1500 Euro, einmal 1200 Euro und noch einmal 1500 Euro versteigert und jeweils das Geld als Vorkasse überwiesen bekommen. Ich bin ja ein ehrlicher Mensch und erwarte das selbe auch von anderen. Aber schwarze Schafe gibt es natürlich immer wieder. Wobei die wirklich bei eBay die Ausnahmen sind. Wenn es einen aber mal selbst erwischt, dann ist das natürlich auch nur ein schwacher Trost.
     
  16. gigared

    gigared New Member

    dies alles ging über das Anzeigenmagazin Sperrmuell

    http://www.sperrmuell.de

    , er hatte dort in einer Annonce das PowerBook inseriert.
     
  17. everybreathyoutake

    everybreathyoutake New Member

    Ich kenne dieses Mann! Stefan Dohrmann aus Kiel! :meckert:

    Er hat bei Ebay Anfang April über einen Freund bzw dessen Account ein ibook eingestellt. Das hab ich bezahlt und auch bekommen: das Netzteil war defektu nd wie sich später rausstellte auch das Display. Auf Nachfrage konnte er mir das Geld nicht zurückzahlen weil er es bereits anderweitig ausgegeben hatte.
    Er hatte aber noch das 12'' Powerbook seiner Frau was er mir für weitere 120€ Aufpreis (Kaufpreis ursprünglich 605€) austauschen wollte.

    Darauf bin ich eingegangen in der Hoffnung doch noch ein funktionierendes Gerät zu erhalten. Das ibook ging an ihn zurück.
    Er hat das Gerät daraufhin von einem Freund verschicken lassen ...es kam nie an. Auf Anfrage hat er mich imemr wieder vertröstet sein Freund würde ihm die Paket-ID zur Nachverfolgung geben: es passierte nix.
    Das ging 2 Wochen so: bitten und betteln wegen der ID...dann war er von einen auf den anderen Tag nicht zu erreichen (Kontakt per Email und Telefon gehabt).
    Mittlerweile ist die Nummer nicht mehr erreichbar und an sein Handy geht nur die Mailbox.

    Die Adresse scheint wohl zu stimmen da er das Paket erhalten hat und auch darunter eine Domain registriert hat. Gatte auch schon seine Frau am Telefon...Einschreiben wird nicht angenommen...scheinbar heißt er wirklich so oder es ist ein "Betrüger-Pärchen".

    Morgen folgt die Anzeige und Schritte per Anwalt. Wie gesagt ich habe seine Telefonnummer (abgeschaltet), seine Email-AdressEN! samt von ihm registrierter mac-thematischer .de-Domain, (s)eine Handynummer die nur per Mailbox erreichbar ist und mittlerweile einige Infos mehr zu seiner Person die besagen dass der da schon länger wohnt und auch ein ehrenamtliches/öffentliches Amt bekleidet...Nachforschungen laufen.

    P.S. Sein Freund der die Auktion einstellte zeigt sich unkooperativ. Er hat von vornherein jedgliche Verantwortung abgelehnt. Ich habe nur "Betrug" erwähnt und er zeigt sich total empört und hat mir angeblich eine Anzeige wegen Verleumdnung und übler Nachrede aufgebrumt...kein Weg.
    Ist es nicht eigentlich rechtlich falsch Artikel bei Ebay für andere einzustellen bzw muss man selbst dafür haften da ja jegliche Kontrollmechanismen wie hinterlegte Adresse+Feedback ausgehebelt werden?! :meckert:
     
  18. T-Rex

    T-Rex Crunchosaurus Rex

    Es ist einfach echt übel, was für miese Schweine da draußen raumlaufen!

    Ich hatte vor Jahren mal einen Fall, wo ich von einem Handybetrüger aus dem Netz um 430 Mark gebracht wurde (damals: www.handyversand.com, soweit ich sehe, sind das heute andere Betreiber, aber vor 5 Jahren wurde ich unter dieser Adresse geneppt.)

    Seitdem hab ich aber Glück gehabt, auch bei Ebay. Man muss sich bei größeren Beträgen einfach etwas absichern, z.B. Personalausweis-kopie zuschicken lassen und einfach mal mit dem Auge prüfen, ob alles ok ist, oder ob einem beim E-Mail-Kontakt irgendwas komisch vorkommt.

    Einmal hatte ich einen G3 B&W ersteigert, bin dann, weil der Kontakt komisch war, zurückgetreten, hab an den Zweitbieter abgegeben, dem Verkäufer die Differenz zu meinem Gebot bezahlt... und später erfahren, dass der Typ ein Betrüger war (es kam eine Mail von Ebay, die mich darüber aufklärte, dass der Account der betreffenden Person gesperrt worden sei, weil es Betrugsfälle gab) - da bin ich nochmal billig weggekommen. Aber dieses Glück hat man leider nicht immer.

    Ich kann mich daher nur denen anschließen, die bei größeren Beträgen zum TREUHANDSERVICE raten. Was anderes hilft wohl nicht gegen die Betrüger.

    Im vorliegenden Fall hilft wohl nur noch die Anzeige. Ob sie etwas bringt... fraglich. Meist ist das Geld versickert oder die Person im Ausland. Aber trotzdem bringt die Anzeige was, denn die Person ist dann zumindest juristisch bekannt und hat keine weiße Weste mehr.

    ach ja...
    @ ahnungsloser: Ist ja klasse, dass Du noch nie mehr als 20 Euro durch Betrug verloren hast. Druck Dir am besten ein T-Shirt "Ich wurde noch nie um mehr als 20 Euro betrogen" - kommt sicher überall genausogut an, wie bei diesem Thema hier. ;) - Was machst Du, wenn Du per NN zahlst, packst das Paket auf und es sind statt eines Laptops lauter Pressspanbrickets drin? Dann stehst Du genauso blöd da wie der Vorkassezahler, der nix bekommen hat. Beweis mal, dass die da drin waren und nicht 2,5 kg Laptop.
     
  19. T-Rex

    T-Rex Crunchosaurus Rex

    Auch schon in der Auktionsseite selber?

    Ich würde nämlich mal sagen, der "Freund" ist Dein Ansprechpartner und Kunde für den Staatsanwalt.
    Wenn er im Nachhinein behauptet, für einen Freund eingestellt zu haben, hilft ihm das nicht. Der Vertrag kommt zwischen Dir und IHM zustande, wenn Du über Ebay was bei ihm erwirbst.
     
  20. everybreathyoutake

    everybreathyoutake New Member

    Ja es stand auch direkt in der Auktion dass er "fremd-versteigert". Direkt nach der Auktion habe ich ihn schondrauf angeschrieben dass sowas mal Probleme geben könnte...und es kam ja auch so.

    Natürlich war ich auch der Meinung dass WIR einen Vertrag abgeschlossen haben. Er meinte das wäre nichtig weil es ja in der Auktion angegeben war.
     

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