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Springen lassen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von maceddy, 8. November 2006.

  1. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Und, hältst Du jetzt immer noch Dein "Therapieren und anschliessend entlassen" von oben aufrecht?

    Grüße, Maximilian
     
  2. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Also hältst du die Aussagen eines Psychopaten für korrekt. Es ist leichter aus einer geschlossenen Anstalt zu fliehen als aus einem Knast. Oder was meinst du jetzt genau? Darf er nun nicht therapiert werden, weil er zu böse war? Darf er nicht entlassen werden? Sollte jeder Straftäter ab einer bestimmten Schwere seiner Tat für allezeit – ohne Möglichkeit zur Wiedererlangung seiner Freiheit weggesperrt werden? Wer soll die Schwere festlegen? Gutachter? Psychologen? Juristen? Maurer? Bäckereifachverkäuferinnen? Volksentscheid? Jede Woche stehen 20 Fälle zur Abstimmung – mal mehr, mal weniger – die der gesunde Menschenverstand zu richten hat?
     
  3. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    1. Wenn er diese Aussage so gemacht hat, warum sollte sie dann nicht korrekt sein. Jemand, dessen Psychopathenstatus sich in sexuellen Übergriffen auf Kindern äussert kann ansonsten durchaus ein realistisches Einschätzungsvermögen haben. Siehe seinen IQ.

    2. Wo er recht hat, hat er recht. Keine Mauer, kein Stacheldraht, keine bewaffneten Wachen, usw.

    3. ?

    4. Nein, darf er nicht. Er hatte seine Chance bereits und hat sie nicht genutzt, sondern anderen Menschen neues Leid zugefügt. Das reicht jetzt.

    5. Ja.

    6. Die legt der Gesetzgeber fest, bzw. hat das teilweise schon getan. Wo das Gesetz noch Lücken hat, müssen diese gefüllt werden.

    7. Das wäre manchmal vielleicht besser, als die Entscheidung einem überlasteten und desinteressierten Richter zu überlassen. Im Übrigen gibt es diesen Mechanismus bereits: Er heisst "Schöffengericht".

    Ciao, Maximilian
     
  4. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Zu 1.
    Nicht unbedingt! Hast Du Clockwork Orange gesehen? Aber jetzt im Ernst, ich denke schon, daß man solchen Typen Filme mit potentiellen Opfern vorspielt, sie an Maschinen anschließt und den Erregungszustand erkennen kann.

    Zu 2.
    Würde man dies tun, käme niemand mehr frei, was nicht machbar ist. Ich bin aber auch der Meinung, daß der eine oder andere Psychiater/Psychologe zu lax ist, was Freigänge oder Haftentlassung von bereits rückfällig gewordenen Sexualstraftätern angeht.

    Zu 3.
    Siehe 1. Erregungszustände könnten doch durch einen Lügendetektor erkannt werden. Ich glaube nicht, daß diese Erregungszustände einer Maschine verborgen bleiben würden. Ein Mensch, gerade der Personenkreis, der über Freigang oder Haftentlassung bestimmt, baut eine Beziehung zum Täter auf und läßt sich (siehe schlimme und zahlreiche Beispiele) leichter täuschen.
     

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