1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Absetzen eines Laptops - Steuertechnisch

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von MacELCH, 14. Januar 2003.

  1. MacELCH

    MacELCH New Member

    Moin Leute,

    sicherlich ist der ein oder andere hier im Forum, der seinen Rechner rein arbeitstechnisch von der Steuer abgesetzt hat. Ich könnte ein paar Informationen gut gebrauchen, was braucht man alles welche Erklärungen etc.

    Zur Erklärung, ich bin Wissenschaftler und brauche das Teil ausschließlich für meine Arbeit. Von meinem Arbeitgeber wird mir natürlich kein Rechner gestellt. Privat nutze ich den Rechner nur für Emails. Spiele habe ich keine drauf - bin auch kein Spieler, mehr als Schach brauch ich nicht.

    Die kommerzielle Software die ich benötige wird mir vom Institut gestellt, dafür gibt es also keinerlei Rechnungen aber ich schätze ich muß wohl eine Erklärung meiner Steuererklärung beifügen.

    Fast alle Wissenschaftlichen Anwendungen die ich benötige ist entweder Freeware oder für Wissenschaftler kostenlos.

    Eure Tips und Ratschläge sind mir wichtig, damit ich meinen Alu-Helden vernünftig absetzen kann.

    Vielen Dank für Eure Hilfe,

    MacELCH
     
  2. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Sehr geehrter Herr MacELCH,

    bezüglich Ihrer Anfrage hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit eines Alu-Helden teile ich Ihnen mit, dass Gegenstände, die einzig und allein dem persönlichen Streben nach Luxus dienen, seitens des Staates nicht subventioniert werden können.

    Meine Nachfrage beim Max-Planck-Institut hat darüber hinaus ergeben, dass es den dort tätigen (ich erlaube mir ein kurzes HaHa) Wissenschaftlern (nunmehr ist ein HiHi angebracht) jederzeit möglich ist, ihre Arbeit (*brüll*) sowohl tagsüber als auch des Nachts durchzuführen.

    Daneben stehen dem Institut zahlreiche Rechner (wenn auch ohne den Zusatz "Held") zur uneingeschränkten Verfügung.

    Ich bedaure, Ihnen keinen besseren Bescheid zukommen zu lassen und verbleibe

    Mit freundlichen Grüßen

    Annermarie Holzdorfer-Meiseneck
     
  3. macbischoff

    macbischoff New Member

    Hi MacElch,

    Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass der private Rechner wegen (aufzuführender) Gründe für dienstliche Zwecke genutzt wird.
    Dazu kann auch zählen, dass Du einen mobilen Rechner für die Arbeit brauchst, z.B. für Präsentationen etc.; das Institut Dir aber keinen stellen kann.

    Die vom Institut gestellte Software bestätigt das ja.

    Kaufbeleg Deines Rechners und prozentuale Verteilung dienstlich/ privat (100% dienstlich würde ich nicht machen- das mußt Du evtl. nachweisen) und es sollte seinen Gang gehen.

    So einfach hat es bei mir jedenfalls geklappt. Dienst-Laptop noch ohne Internet-Zugang und nur mit der zentral aufgespielten Software, also hilft mein Powerbook mir bei der Arbeit.

    Gruß macbischoff
     
  4. CChristian

    CChristian New Member

    Der Hausmeister enthält sich der Stimme und trägt ab sofort nur noch Knopfwaren. ;-)
     
  5. maggi

    maggi New Member

    @ MacElch

    Versuch´s mal hier:

    http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/0,1872,2029511,FF.html

    Computer von der Steuer absetzen
    Sie können die Kosten für Ihren Computer in dem Umfang von der Steuer absetzen, wie Sie ihn beruflich nutzen. Diese berufliche Nutzung müssen Sie nachweisen. Bis dato konnte ein PC nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn er zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt wurde. Di~àJ~ X7";½iæ em Erlass vom 14. Februar 2002 (Aktenzeichen S 2351 - 1 V B 3) bundesweit geändert.

    Grüßt
    MAGGI
     
  6. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    ELCH, ergänzend zu dem, was dir hier schon ernsthaft geantwortet wurde:

    Wichtig ist eine saubere Begründung, warum es ein Laptop sein muss (bestätigt vom Institut):

    - also zahlreiche Vortragsreisen mit Präsentationen
    - möglicherweise auch häufiger Wechsel des Arbeitsplatzes im Institut etc. und das am besten mit Bestätigung und vielen Stempeln. So kannst du auch "Keynote" absetzen.
     
  7. MacELCH

    MacELCH New Member

    Vielen Dank für Eure Antworten, auch die humorvollen.

    Ich denke, es sollte also überhaupt kein Problem sein einen Helden abzusetzen in Zeiten, o es an Helden nur so mangelt *g*

    Das mit dem Institut, Vorträge, Datensammeln, Besuche an anderen Instituten etc. ist glaube ich überhaupt kein Problem.

    Nochmals Danke,

    MacELCH
     
  8. Hape

    Hape New Member

    Geholfen hat mir 'mal, daß ich noch einen anderen Computer für meine privaten Zwecke benutzte (Mail und Spiele). So gab es eigentlich keine Probleme mit der Aufteilung dienstlich - privat ...

    Viel Glück
    Hape
     
  9. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Nur wenige wissen, dass Fred mit Stacheldraht umwickelt ist. Demnach ist für ihn eisernes Durchhalten weder Kunst noch heldenhaft ;-)
     
  10. maiden

    maiden Lever duat us slav

    Moin Elch.
    Das Finanzamt wird sich vermutlich erst mal stur stellen. Haben sie bei mir auch gemacht. Nach meinem fünften Einspruch und einem immer länger werdenden Fragenkatalog meinerseits, weshalb die Anerkennung versagt wurde, warum diese und jene Frage unberücksichtigt blieb, weshalb man diese oder jene Argumentation für die Ablehnung gebrauchte, auf welche Rechtssprechung sich diese oder jene Argumentation stützt, usw. haben sie schließlich klein beigegeben. Ich habe jedes ihrer Argumente und jede ihrer Begründungen zerpflückt und detailierte rechtsbehelsfähige Auskunft verlangt. Schließlich standen im letzten Einspruch 14 Fragen, die ich genauestens beantwortet haben wollte. Das wurde denen dann wohl zu bunt und die Sache war durch.

    Was lernen wir daraus? Auf keinen Fall nachgeben. In Deinem Fall liegt die Sache noch klarer. Du kannst aufgrund Deines Jobs besser den Nachweis erbringen, daß der Rechner beruflich genutzt wird. Außerdem ist bei einem Laptop eine berufliche Nutzung eher zu begründen, als bei einem zu Hause stehenden Rechner.
    Wenn Du weitere Tips brauchst, melde Dich.
    Die Begründungen des Finanzamtes sind oft so pauschal, daß man da mit entsprechendem Nachdruck und gezielten Fragen auf seiten des Finanzamtes recht schnell Erklärungsnöte schaffen kann.
     
  11. MacELCH

    MacELCH New Member

    Danke für den Tip maiden !

    Es wird ja noch ein wenig dauern bis ich die Steuererklärung machen kann.

    Gruß

    MacELCH
     
  12. spock

    spock Active Member

    ich habe mich mit meinem Steuerberater gerade darüber unterhalten, da mich das bei Anschaffung meines Powerbooks im November ebenfalls interessiert hat und ich bereits einen Desktoprechner abschreibe (als Angestellter) :

    prinzipiell ist bei Deinem Beruf ein Absetzen möglich, sogar von Notebook UND Desktop, wegen der unterschiedlichen Einsatzbereiche;

    als wissenschaftlicher Mitarbeiter o.ä. sind Vorträge, Arbeit an der Promotion, Digitalfotografie i.R.d. beruflichen Tätigkeit etc. Tätigkeiten, die Kosten verursachen, die unter dem Begriff "Werbungskosten" subsummiert werden;

    eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass diese Tätigkeiten stattfinden und z.B. ein Notebook nicht zur Verfügung gestellt wird und daher aus eigenen Mitteln zu erwerben ist, wäre natürlich hilfreich;

    oft kann in grösseren Instituten auch die Personalabteilung diese Bescheinigung erstellen - habe ich auch so gemacht

    ein zusätzlicher Desktoprechner ist als "eMail-Briefkasten", für Internetrecherche und Jobsuche heutzutage selbstverständlich, und dass ein Notebook das alles auch könnte, musst Du ja nicht dem Finanzamt unter die Nase reiben;

    der Gesamtbetrag (Zubehör nicht vergessen !) wird dann i.A. auf 4 Jahre verteilt abgeschrieben, Reparaturkosten können extra angegeben werden;

    Gruß, spock
     
  13. Janna

    Janna New Member

    Hallo,

    wichtig ist auch der §9, Absatz 1 und §7, Absatz 1 EstG. Im Normalfall läuft die Abschreibungszeit von Computern 4 Jahre. Durch kurze Innovationszyklen können heute jedoch PC's auch schon nach kürzerer Zeit abgeschrieben bzw. ein neuer gekauft werden. Genau dies besagt oben genannter Paragraph. Und: wenn Du den Rechner in der 2. Jahreshälfte kaufst, können nur noch 50% des Kaufpreises anerkannt werden. Näheres findest Du auch unter folgendem Link:
    http://www.vhb.de/kursverlag/archiv/artikel9905.shtml

    Viel Erfolg,
    Janna
     
  14. gratefulmac

    gratefulmac New Member

    Da alles relefante gesagt wurde,kann ich mal nen kleinen Brüller zu unser aller Lieblingsthema "Steuern" loslassen.

    In Nov. 02 wurden einige Positionen auf unserer Steuererklärung nicht anerkannt.
    Als meine Frau (ist Selbständig) mit der Dame vom Amt die angezweifelten Positionen durchging,stießen sie auf einen Buchtitel, den meine Frau fachlich benötigt.
    Die Begründung der Ablehnung dieser Position:

    Dame vom Amt:"Dieses ist ein schönes Buch.Das habe ich mir auch gekauft."
    my Wife : ".........Sprachlosigkeit..............
    Ich brauch es für meine Arbeit. Es ist für mich ein Fachbuch."
    Dame vom Amt:"Für mich ist es Freizeitliteratur, deshalb kann man es nicht von der Steuer absetzen."

    So läuft es auf unseren Ämtern.
     
  15. Ich habe mir auch schon lustige Sachen anhören dürfen:

    "Einen Computer bekomme ich aber auch für die Hälfte"

    gut war aber auch

    "Warum haben sie in diesem Jahr eigentlich so wenig verdient, und wovon haben sie gelebt?"

    Das war das Jahr in dem ich Zivildienst und BW abgeleistet habe ;)
     
  16. MacELCH

    MacELCH New Member

    Das mit dem Verdienst ist so ne Sache aber die glaubt sowieso keiner. Wozu arbeitet man denn zwischen 60-90h pro Woche inklusive Sonntag, je nachdem ob man am Freitag durchgemacht hat oder nicht für eine halbe Stelle ?

    Ich bin halt Überzeugungstäter, mir macht meine Arbeit Spaß, sicherlich gibt es die ein oder anderen Tage an denen man einfach keinen Bock mehr hat aber das vergeht wieder.

    Grundvoraussetzung für einen Dr. rer. nat. ist die Fähigkeit die Frusttoleranzgrenze immer höher zu legen, und das über mehrere Jahre. Irgendwann zahlt es sich eventuell aus oder auch nicht, so ist das eben in der Forschung.

    Dafür habe ich aber auch keine Probleme erst Mittags oder Nachmittags in die Arbeit zu kommen (quasi dann eine Nachtschicht einzulegen) oder auch einfach von einem Tag auf den anderen 3-4 Wochen Urlaub zu machen (auch wenn ich offiziell nur 19 Tage habe).

    Gruß

    MacELCH
     

Diese Seite empfehlen