1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

AGB für Fotografen, Bildjournalisten...

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Macmacfriend, 19. Januar 2003.

  1. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    >Aber ich verkaufe auch kein geistiges Eigentum. Das ist sicher eine völlig andere Baustelle.>

    Genau, nämlich diese hier! Nur gut, dass es dich hier umsonst gibt, grufti. ;-)
    Hoffentlich trieft es jetzt nicht schon wieder so aus deinem Moni - ach
    nein, der ärmste ist ja gerade am Abrauchen...

    P.S.: Hat er bestimmt von seinem HB-Herrchen. ;-)
     
  2. artmarket

    artmarket New Member

    Das ist mehr ein technischer Vorgang. Im Streitfall wird der Richter deine Anspruchsgrundlage prüfen, also auch deine AGB, wenn sie denn wirksam geworden sind.

    Und jetzt konstruiere ich mal: Du klagst deine 10% ein, der Richter stellt auf § 286ff BGB ab, du bekommst deine geforderten 10% nicht und gewinnst deinen Prozess damit nicht in allen Punkten und voller Höhe, d.h., du bleibst auf einem Teil der Kosten sitzen, der natürlich höher ist als die 0,03%.

    Also nochmal: Alle Sachen aus den AGB raus, wo das Gesetz dich eh gut stellt.
     
  3. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Und was macht der Richter, wenn der Basiszinssatz bei 3% liegt?
    Dann bekomme ich ja sage und schreibe 1% mehr Zinsen, als mit den
    den AGB vereinbart...

    Wahnsinn! Davon kaufe ich mir dann einen großen Sack Erbsen. ;-)
     
  4. artmarket

    artmarket New Member

    > Wahnsinn! Davon kaufe ich mir dann einen großen Sack Erbsen. ;-)

    Danke, dass du auf ernsthafte Einwände so reagierst. Ich bezweifle allerdings, dass du damit "der Sache", wie du oben beschrieben hast, einen Dienst erweist.
     
  5. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Das war doch nur ein Späßle - hätte mir ja auch ein
    Päckchen Korinthen kaufen können... ;-) Also danke für
    den 0,03%-Tipp!

    Zwischen Paragrafen und Aktenstaub sollen doch Humor
    und Ironie noch ein freies Plätzchen finden. :)
     
  6. grufti

    grufti New Member

    Habe grad ein Problem mit einem Kleinbild-Dia für einen Reiseführer. 08/15 Motiv, das ich für andere Zwecke schon mehrmals im Haus hatte. Nach dem Scannen ist es beim Abmontieren geplatzt, das Trägermaterial war anscheinend ausgetrocknet.
    Die Bildagentur lehnt über den Verlag eine Ersatzbelichtung ab und fordert 500¬. In meinen ursprünglichen Bedingungen steht, dass wir nur Duplikat-Dias akzeptieren und das Risiko einer technischen Beschädigung nicht tragen. Der Repropreis für die "Briefmarke" war 13,20. Steht also in keinerlei Verhältnis.
    Für diesen Kunden habe ich jedoch im letzen Jahr über 5000 Repros gemacht. Kann mich also schlecht querlegen und versuche gerade, wenigstens eine 50:50 Lösung zu erreichen.

    P.S: das HB-Herrchen strotzt gerade nur so vor Willenskraft und hat seit einer Woche die irre Qualmerei auf die Hälfte reduziert. Bilde mir sogar schon ein, dass ich mich besser fühle. Mein Schirm hat den Entzug leider nicht so gut überstanden.
    :)
     
  7. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Guten Morgen grufti!

    Wenn deine Bedingungen Vertragsgrundlage geworden sind, wärest du natürlich aus dem Schneider. Aber bei guten Kunden kann man auch schon mal Fünf gerade sein lassen und muss nicht unbedingt wie ein Gralswächter auf die AGB pochen- mache ich genauso. Ein 50:50-Angebot scheint mir hier eine salomonische Lösung zu sein. Und wenn du dabei noch dreimal mit dem Gehstock auf den Tisch haust, ist der Kunde bestimmt auch gleich einverstanden mit deinem Vorschlag... ;-)

    P.S.: Es freut mich zu hören, dass dir hoffentlich bald nur noch vom Schaffen der Kopf raucht. Weiter so! :)
     

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