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An alle Architekten.... Teil 2

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von noah666, 4. Januar 2003.

  1. noah666

    noah666 New Member

    Hallo

    Ich habe vor geraumer Zeit mal diesen Threat hier eröffnet:
    http://forum.macwelt.de/cgi-bin/mac_forum/topic_show.pl?id=48018#378331
    und bekam auch von vielen Forumsmitgliedern gute Ratschläge.

    Die Geschichte hat sich etwas weiter entwickeln und ich bräuchte mal wieder euren Rat:

    Zwischen den Gründstücken gibt es ja bekanntlich Zonen die nicht bebaut werden dürfen, bzw. muss ein Gebäude einen gewissen Abstand von der Grundstücksgrenze haben.
    Gibt es eine Möglichkeit diese Regelung zu umgehen, z.B. wenn man ein Gebäude bauen will, das von beiden angrenzenden Parteien genutzt werden soll ?

    Wenn irgendjemand Infos zu diesem Thema hat wäre das wirklich toll.

    mfg Noah
     
  2. Macowski

    Macowski New Member

    Es gibt so ein Büchlein: Das heißt "Nachbarrecht von NRW".
    Gibt es wohl auch für andere Bundesländer. Guck mal gugl oder fast.
    Will nicht behaupten, daß da das Baurecht mit bearbeitet wird, aber zu Grenzbebauungen u. Abständen steht da manches drin. mfg

    P.S. aber über diesen Kenntnisstand bist du wahrschl. schon hinaus.
     
  3. maiden

    maiden Lever duat us slav

    es wäre wohl am Gescheitesten, man fragt bei denen nach, die es schon aus beruflichen Gründen wissen müssen. Da die Gemeinden nicht alle absolut identische Regelungen haben, kann Dir hier auch keiner eine wirklich hilfreiche Antwort geben.
     
  4. gerlinde

    gerlinde New Member

    maiden hat recht. Du fragst am Besten bei Deiner Stadtverwaltung nach. Vermessungs- oder Bauamt. Es gibt für jede Stadt und manchmal auch verschiede Stadtteile eine unterschiedliche Regelung.

    Da hilft nichts, da musst Du wohl mal mit den Leuten vom Amt sprechen. Immer freundlich bleiben ;)))

    G
     
  5. teson

    teson New Member

    Hallo Noah,

    ich kann mich noch dunkel an Deinen alten thread erinnern, allerdings bin ich schon etwas länger aus der Baurechtsmaterie raus, so dass ich damals auf eine Antwort verzichtet hatte. Ich habe eben noch mal in meiner alten (Berliner) Bauordung nachgeschaut (die sind prinzipiell alle sehr ähnlich, da sie auf einer länderübergreifenden Musterbauordung beruhen) und kann nur sagen, dass der Hinweis von Haegar auf genehmigungsfreie Vorhaben richtig ist, allerdings hierbei gern ein wichtiger Abschnitt vergessen wird. Die Paragraphen zu genehmigungsfreien Vorhaben dienen nähmlich vor allem zur Entlastung der Baugenehmigungsbehörden (und nicht der Bauherren) und enthalten häufig einen Passus der besagt "Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen den materiellen Vorschiften dieses Gesetzes (des BauGB) entsprechen." Zu den materiellen Vorschiften zählen eben auch die von Dir gemeinten Abstandsflächen, deren Einhaltung von den Bauämtern rigide verlangt und überprüft wird, da sie grundlegende bauliche Anforderungen (Belichtung, Belüftung, Verhinderung Brandübergriff etc.) sicherstellen sollen, insofern erscheint mir ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung oder Befreiung vom Abstandsrecht nicht sonderlich erfolgversprechend, da hierbei immer das Gemeinwohl die Abweichung erfordern soll. Grundsätzlich müssen Abstandsflächen auf dem bebauten Grundstück selbst liegen, ihre Tiefe, d.h. die Entfernung des Gebäudes zur Grundstücksgrenze, ist gleich der Höhe des Gebäudes, mindestens jedoch 3m (je nach Gebietstyp auch weniger). Das Lager Deines Nachbarn dürfte nur an der Grundstücksgrenze errichtet werden, wenn dies im geltenden Bebauungsplan verlangt wird oder an der Grenze gebaut werden darf, wenn öffentlich-rechtlich sichergestellt ist, dass vom Nachbargrundstück aus angebaut wird. Dies wäre eine Möglichkeit, Deinem Nachbarn zu helfen. Wenn der geltende B-Plan für Euer Gebiet grenzständige Gebäude gestattet, müsstet Ihr Euch verpflichten, an das Lager des Nachbarn anzubauen. Eine einfachere und die IMO beste Möglichkeit, die Angelegenheit beizulegen, besteht in der Eintragung einer sog. Baulast für Euer Grundstück in das Baulastenverzeichnis der Gemeinde, womit Ihr quasi die Abstandsfläche für Euren Nachbarn "übernehmt" und er an der Grundstücksgrenze bauen kann. Dies hat aber besonders zeitlich weitreichende Konsequenzen, da Ihr selbst Euer Grundstück auf dieser Fläche dann nicht mehr bebauen könnt und die Baulast erst mit Abriss des Lagers wieder aus dem Verzeichnis getilgt werden kann.
    Falls Du Dich in das Thema noch mal vertiefend einlesen möchtest, hier ein link zum Baurechtslehrstuhl der TU Berlin:

    http://www.a.tu-berlin.de/baurecht/ren.htm

    Von Interesse für Deinen Fall müssten das Script Bauordnungsrecht und die Bauordnung für Berlin sein, das nötige Password zum download der pdfs habe ich Dir gemailt.
    Ich hoffe, ich konnte Dir ein bisschen weiterhelfen und habe mich nicht total geirrt...viel Glück und gute Nacht, teson!

    PS: Die Baulast geht auch auf alle Rechtsnachfolger des Grundstückeigentümers (Erben, Käufer u.a.) über und kann u.U. wegen schlechterer Nutzbarkeit den Wiederverkaufswert senken!
     
  6. benjii

    benjii New Member

    Hallo noah, zur Materie selbst kann ich, da etwas fachfremd, leider nichts beitragen. Da dir aber schon äußerst kompetent geantwortet wurde, hier noch zur Aufheiterung mein Architekten-Lieblingswitz. Der geht so:

    >Wie lautete der letzte Satz des Architekten? Er sagte: "Oh, mir fällt da gerade was ein... "< :)

    Sorry, der Witz hat sicher schon einen Mords-Bart - aber ich finde ihn einfach gut :)
     
  7. teson

    teson New Member

    es gibt bessere, aber na ja, ich kann auch über mich selbst lachen ;-)

    teson
     
  8. Rotweinfreund

    Rotweinfreund + Jevers Liebhaber

  9. benjii

    benjii New Member

    Wusste ich's doch, Rotweinfreund, dass das hier schon gepostet wurde. Aber das war ja schon letztes Jahr... :)
     
  10. CChristian

    CChristian New Member

    Bauordnung NRW, §6 bis 11:
    http://www.mswks.nrw.de/download/Landesbauord.pdf

    Stichworte wie "Schmalseitenprivileg" oder "Gemeinschaftsanlagen" dürften für Dich unteressant sein.

    Soweit ich noch weiß hat der Bund (oder die Länder gemeinsam?) eine "Muster-Bauordnung" für alle Länder herausgebracht. Jedes Bundesland hat aber letztendlich eine eigene herausgebracht, wodurch sie sich alle natürlich unterscheiden können. Im Grundsatz werden sie sich aber alle ähneln.

    Gruß
    CChristian
     

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