1. Liebe Forumsgemeinde,

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Anwälte hier?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von sad mac, 18. Februar 2005.

  1. sad mac

    sad mac New Member

    Gruß an alle Forumsinsassen :)

    Meine Frage: Ist ein e-mail einer fremden Person an mich mit folgendem Wortlaut strafrechtlich relevant oder verfolgbar bzw. erfüllt dies schon den Tatbestand einer Beleidigung?

    Zitat: "hallo, grotten schlecht sind sie" Zitat Ende

    Mehr war nicht...

    Zur Vorgeschichte: ist ein eBay Mitglied wie ich, dem ich einen Verkauf meines eingestellten Artikels während einer Auktion an eBay vorbei nicht zustimmte. So kam er an meine e-Mail Adresse ....
    Lustigerweise habe ich in einem Thread von Cosmicalien über eBay Abzocke in einer Antwort genau diesen Vorfal beschrieben:

    http://forum.macwelt.de/forum/showthread.php?s=&threadid=114814&perpage=15&pagenumber=2

    Muss mich dazu verbessern: Der Kerl hat sogar geboten, aber dann nicht bezahlt. Das brachte ihm eine Negative Bewertung von mir ein.

    Jaja, das Gedächtnis ...

    Nebenbei gesagt, bringt mich die zeitliche Nähe meines Beitrages hier im Forum mit dem plötzlichen Lebenszeichen dieses Dolms zum Nachdenken, denn immerhin gings damals um ein Powerbook...könnte also durchaus ein "Maccer" sein ...
    Sollte der A.... auch hier im Forum herumgeistern und hat meinen Beitrag zum Anlass genommen, mich mal wieder zu belästigen?

    Jetzt der Hammer: die Auktion lief im März 2004 :crazy:

    seitdem nicht's mehr gehört von dem Schlumpf.

    Berechtigt mich die Tatsache, daß der ..... mir so eine e-Mail schickt (über ein hotmail-Konto), die Personaldaten über den Provider anzufordern, um im Falle wiederholter Belästigungen rechtlich dagegen vorzugehen? Bzw. kann (muss) das mit einer Anzeige einhergehen? Eine Verwarnung habe ich ihm jedenfalls als Antwort geschickt, in dem ich im Wiederholungsfall mit rechtlichen Schritten gedroht habe...

    durch sein e-Mail fühl ich mich jedenfalls durchaus beleidigt :angry:

    Ps: auf meine damalige Beschwerde an eBay bekam ich die Antwort, daß sie keine Handhabe sehen, das Mitglied zu sperren. Möglicherweise wurde er aber verwarnt ...
    PPS: ist ein Mitglied mit 3 Transaktionen, alle 3 wurden negativ bewertet, in einer Bewertung fiel das Wort Betrüger, welches bis heute noch so dasteht...
    Warum lässt eBay solche Bieter eigentlich zu?
    PPPS: @ CosmicAlien: jetzt kann ich Deinen eBay-Frust schon besser verstehen ....

    Gruß,

    sad mac
     
  2. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Bin kein Anwalt (und wenn ich einer wäre, dürfte ich hier keine unentgeltlichen Auskünfte zu einem konkreten Fall geben), aber das reicht m.E. nicht für eine Beleidigungsklage. Die Gerichte (in D jedenfalls) sind derart überlastet mit solchem Kleinkram, dass sie Bagatellsachen rundweg abweisen.

    Hätte er geschrieben "hallo, grotten schlecht sind sie, sie dummes Arschloch", dann sähe es vielleicht ein bischen anders aus.

    Dazu kommt die von Dir zu erbringende Beweislast: Die Mail kann mit gefälschtem Absender aus einem Internetcafe gekommen sein, es muss erst einmal nachgewiesen werden, dass ein _ganz_ _bestimmter_ Mensch sie geschrieben hat.

    ciao, Maximilian
     
  3. Macci

    Macci ausgewandert.

    >Zitat: "hallo, grotten schlecht sind sie" Zitat Ende

    Wo ist die Beleidigung?
    Das kann heißen: Die Grotten sind schlecht. Mir ist schlecht und ich kann kein deutsch. Ich bin doof, helft mir bitte weiter.
    Aber die von dir implementierte Aussage, du als Person seist grottenschlecht ist weder eine Beleidigung, noch eindeutig nachweisbar.
    Laß den Blödi machen, setz ihn in den Junk-Filter und gut isses ;)
     
  4. Pahe

    Pahe New Member

    Hallo,

    kann Macci nur zustimmen zumal auch die persönliche Anrede mit Namen fehlt. So könnte der Absender selbst bei Vorsatz einen Irrtum des Adressaten geltend machen.

    empfehle ebenfalls die Adresse auf Junk zu setzen und das Ganze mangels Wert zu vergessen.

    Gruß
    Pahe
     
  5. sad mac

    sad mac New Member

    siehste, an den junk-filter hab' ich gar nicht gedacht :embar:

    manchmal seh' ich den Wald vor lauter Bäumen nicht, oder so ähnlich :rolleyes:

    Danke, Macci, ich hab' Dich lieb :D

    gruß,

    sad mac (der Macci ganz toll lieb hat) :klimper:
     
  6. Macci

    Macci ausgewandert.

    :embar: und das so kurz vor'm Wochenende... :D
     
  7. sad mac

    sad mac New Member

    :D :D :D

    PS: Danke natürlich auch an maximilian und pahe :)
     
  8. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Denke auch, daß das nicht ausreicht, selbst wenn Du Grotten heißen würdest.
     
  9. sad mac

    sad mac New Member

    ich glaub', mir wird schlecht:wuerg:

    :party:

    Danke, pewe2000, glaube mittlerweile auch, daß dies nicht ausreicht ...
    aber wer weiss, vieleicht lässt er sich durch meine Ermahnung zu etwas verfänglichem hinreissen. Nicht das mir langweilig wäre oder ich Streit suche.... Eine Genugtuung wärs aber schon, wenn eBay den Typen sperren würde, denn der nervt ja offensichtlich auch andere Anbieter dort ...

    gruß,

    sad mac
     
  10. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Das wäre vielleicht eine Möglichkeit, den über eBay zu packen. Allerdings unternimmt eBay fast nichts, wenn die gute Geschäfte mit jemand machen und derjenige immer wieder negative Bewertungen bekommt. Ich hatte eine Festplatte über „Sofort kaufen“ erstanden. der Verläufer meldete sich auch nach 14 Tagen und meiner 4. Mail nicht und ich lappte ihn bei eBay an und gab ihm zudem eine schlechte Bewertung. Da sah ich dann, daß er in den letzten 4 Wochen mehr als 800 Geschäfte über eBay getätigt hatte und sich dabei 33 negative Bewertungen zuzog. Da drücken die mehr als ein Auge zu.
     
  11. disdoph

    disdoph New Member

    Jetzt geb ich mal auch meinen Senf dazu.

    Wenn Du dich beleidigt fühlst, ist es eine Beleidigung. Du könntest Anzeige bei der Polizei erstatten, die den Fall an die Staatsanwaltschaft weitergibt. Dort wird die Sache aber auch schon enden, da die Staatsanwaltschaft bei so einem Delikt (Privatklagedelikt) kein öffentl. Interesse bekunden wird. Wenn Du Pech hast, wird nichtmal der Absender ermittelt. Du müsstest die Sache dann selbst weiter auf dem Privatklageweg ausfechten.

    Du selbst wirst nie Auskunft von gmx bekommen, dazu ist ein Gerichtsbeschluß nötig.

    Vergiss die Sache, ist den ganzen Ärger nicht wert!

    Alles wie immer ohne Garantie und Gewähr. :)

    Schönes Wochenende!

    Tom
     
  12. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Keine Beleidigung! Spar dir das Geld, die Rennerei, die Nerven und ... KEEP COOL!!! :klimper:
     
  13. p.i.t.

    p.i.t. Ural-Silber

    @traurigen computer
    die aussichten, dass du mit dem zeugs erfolg haben wirst, sind grottenschlecht. so aus dem bauch raus. triff dich mit freunden, hab spass am leben, und verschwende diene energie mit solchen pupsen.
     

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