1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Autoverkauf Gewährleistung

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von meisterleise, 24. Oktober 2005.

  1. meisterleise

    meisterleise Active Member

    Seit geraumer Zeit gibt es ja dieses Verwirrungsgesetz zur Gewährleistung bei Verkäufen – gewerblich wie privat. Nach diesem Gesetz muss ich für mein zu veräußerndes Fahrzeug Gewährleistung erbringen.

    Die Frage ist nun: Muss ich als Selbstständiger für einen Wagen, den ich verkaufe Gewährleistung erbringen auch, wenn dieser ein Privatwagen ist/war?
    :confused:
    Wer weiß bescheid?
     
  2. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Hallo, meisterleise! Wenn die Firma im Kfz-Brief eingetragen ist, ist es so. Wenn nur Dein Name drinsteht, wohl nicht.
    Ich habe aus diesen Grund meinen letzten Wagen dem Händler verkauft. Hätte sicher ein besseres Angebot von privat bekommen, aber eben mit dieser elenden Gewährleistungspflicht.

    Kauf’ Dir unbedingt im Schreibwarenladen einen Vertrag. Da steht dann alles drin.

    Grüße

    pewe
     
  3. thosiw

    thosiw Member

    Wenn du das Auto als Selbständiger "gewerblich" nutzt, sprich wenn es in deiner E/U drinnen ist, dann bist du auch gewährleistungspflichtig.

    Thosi
     
  4. meisterleise

    meisterleise Active Member

    Im Schein steht nur mein Name. In meiner E/U ist der Wagen nicht drin – nur die berufl. gefahrenen Kliometer werden gerechnet. Ist also ein Privatwagen mit gerwerbl. Nutzung.
    Ich denke also auch eher, ich komme für die Gewährleistung nicht in Betracht.
    Ich danke euch beiden für die schnellen Kommentare!
     
  5. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Sehe ich auch so. Wobei ich mir solche Probleme gar nicht mache, denn ich fahre Autos so lange, bis sie ohnehin nur noch für Museen und Oldtimersammler interessant sind. Und die fragen nicht nach Gewährleistung :)

    Ciao, Maximilian
     
  6. pewe2000

    pewe2000 New Member

    meisterleise, Du mußt auch als Privatverkäufer eine Gewährleistung ausschließen. Ich lese das immer wieder bei eBay. Wenn Du es nicht machst und es Dir vom Käufer unterschreiben läßt, bist Du ebenfalls gewährleistungspflichtig, halt nur nicht solange wie ein gewerblicher Verkäufer. Kauf’ Dir auf jedenfall einen Mustervertrag im Schreibwarenladen.
     
  7. CosmicAlien

    CosmicAlien New Member

    Privatleute müssen keinerlei Gewährleistung für jegwelche Art von Waren geben. Ständig lese ich das in eBay Auktionen, da wird sogar von Garantiepflicht EU weit gesprochen. Sowas gibt es nicht.

    Jeder ist für die Beschreibung der Ware und den zugesicherten Eigenschaften verantwortlich. Also wie schon immer.

    Ich als "Firma" verkaufe auch nur an Privatleute die ich kenne, andere Firmen, oder werfe den Artikel leiber gleich in den Müll als nacher den Kram reparieren zu müssen.

    Dieser Haftungsmist für Gewerbetreibende ist katatrophal. Wenn ich nen gebrauchten Mac verkaufe (aus dem Büro), muß ich einem Privatmann auch noch Gewährleistung darauf geben. Jede Reparatur kostet mehr als das Ding wert ist.


    Verwende bei dem Pkw Verkauf einen normalen, anerkannten Gebrauchtwagenvertrag. Da steht alles nötige und richtige für beide Seiten drin.
     
  8. ihans

    ihans New Member

    Sowie du den Wagen mit der Klausel "an Bastler/ zum Gebrauchteilgewinnung" verkaufst, hast du keinerlei Garantiegeschichten am Hals. Allerdings ist das gesagte Wort eine Art Garantie! Ganz wichtig, auch bei privaten Geschichten. Der Kaufvertrag muss eine Art "ich übernehme keine Garantie oder Gewährleistungsansprüche" enthalten - und schon kannst du ihn privat verkaufen! (Tina, der Autoprofi) :boese:
     
  9. thosiw

    thosiw Member

    Wenn du Mitglied im ADAC sein solltest kannst du dir dort einen rechtsverbindlichen "Privat an Privat" Vertrag runterladen.

    Thosi
     
  10. pewe2000

    pewe2000 New Member

  11. SC50

    SC50 New Member

    Die Gewährleistungspflicht bei gebrauchten Teilen ist ein Jahr, die Beweislastumkehr gilt nur bei gewerblichen Verkäufern.

    Wenn eine Ware eine zugesicherte Eigenschaft (z.B. "voll funktionstüchtig") nicht hat kann man soviele Ausschluß-Klausel in den Vertrag schreiben wie man möchte, den Kauf rückabwickeln muß man trozdem.

    Und nein, es gibt weder ein neues EU Gewährleistungsrecht noch ein altes.
    Es gibt eine EU Richtlinie an die das BGB angepasst wurde.

    Der zumindest früher bei Autoverkäufen übliche Spruch "gekauft wie gesehen und probegefahren" war auch schon immer nichtig.
     

Diese Seite empfehlen