1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Autoverkauf: Windige Gesellen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Napfekarl, 27. September 2005.

  1. Napfekarl

    Napfekarl Napfkuchen-Erfinder

    Hallo,

    bin dabei, mein KfZ zu verkaufen. Ein potentieller Käufer hat letzte Woche gleich einen unterschriebenen "Blanko"-Kaufvertrag durchgefaxt, ohne das Auto zu sehen. Da mir das ein bisschen zu "windig" war, habe ich aus dem Wort "Kaufvertrag" "Vorvertrag zum Kaufvertrag" gemacht, und unterschrieben mit Angaben zu Fahrgestellnummer usw. zurückgefaxt. Gestern wäre nun der Übergabetermin gewesen. Bei einem Telefonat mit dem "Chef" wollte man mir glaubhaft machen, dass ich einen Vertrag mit einem Mitarbeiter gemacht hätte, der 1. jetzt in Urlaub und 2. so gut wie gekündigt ist. Also will man das Geschäft platzen lassen.

    Da ich inzwischen 5 weitere potentielle Käufer vertröstet habe, ist mir meiner Meinung nach ein Schaden entstanden (zumindest würde das ein professioneller Händler so sehen, oder?). Hauptsächlich aber frage ich mich, was wäre, wenn der "windige Chef" in 3 Wochen käme, um das Auto mitzunehmen, ich es aber inzwischen jemand anderem verkauft habe? Ausserdem: Kann ich dem Cheffe wegen Nichterfüllung eine Rechnung schreiben? Wenn ja, in welcher Höhe? (Ich wollte mal eine Auto-Bestellung rückgängig machen, da wollte man 15% vom Neupreis von mir sehen...)

    Ciao und Danke
    Napfekarl
     
  2. macNick

    macNick Rückkehrer

    Da sich im Gebrauchtwagen-Business ohnehin nur Verbrecher tummeln und man ja nun wirklich keine Verträge per Fax machen sollte, würde ich das ärgerlichen Zwischenfall abtun und Kontakt mit den anderen Interessenten aufnehmen. Wenn Du jetzt die Rechnungskeule zückst, hast Du doch nur noch mehr Stress und siehst am Ende ohnehin keinen Cent.

    Don't be so german! ;-)
     
  3. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    Essentialia negotii:

    Der Vertrag (sofern er überhaupt zustandegekommen ist) muss, damit er als Anspruchsgrundlage für Erfüllung oder Schadenersatz herhalten kann, folgende essentielle Bestandteile nennen:

    1. Parteien
    2. Kaufsache
    3. Kaufpreis

    Bis auf Punkt 1. sind keine Bestandteile definiert. Folge: Vertrag ist unwirksam, keinen Anspruch auf Erfüllung oder Schadenersatz.

    Selbst wenn der Vertrag alle wesentlichen Bestandteile hätte, wäre das Geschäft solange schwebend unwirksam, solange nicht zugestimmt wurde. Stichwort: Vertreter ohne Vertretungsmacht.

    Hoffe, ich konnte helfen.
     
  4. maiden

    maiden Lever duat us slav

    wie willst du denn den dir entstandenen Schaden beziffern? Du hast das Auto noch und kannst es noch verkaufen. Dir ist kein Geld verloren gegangen. Bei einem Neuwagenkauf liegt die Sache anders, da solche Fahrzeuge oft Ausstattungsmerkmale haben die auf Wünsche des Käufers zurückgehen. Ein solches Fahrzeug läßt sich u. U hinterher schlechter verkaufen.
     
  5. Napfekarl

    Napfekarl Napfkuchen-Erfinder

    Halt halt, es steht im Vertrag schon ein Kaufpreis, und die Kaufsache ist auch benannt.

    Was ist jetzt aber, wenn ich das Fahrzeug verkaufe, und der Kerl dann in drei Wochen auftaucht und auf das Auto besteht?
     
  6. Napfekarl

    Napfekarl Napfkuchen-Erfinder

    Du hast im Prinzip schon recht. Aber ein anderer Kunde ist mir dadurch jetzt wirklich durch die Lappen gegangen, und so was finde ich mehr als ärgerlich.
     
  7. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    hast du nicht geschrieben, er habe dir einen Blanko-Kaufvertrag unterschrieben zugefaxt?

    Sollte ein Vertrag zustande gekommen sein, ist die Erfüllung Zug-um-Zug vorzunehmen. Du übereignest ihm den Wagen, er bezahlt den Kaufpreis. Übereignen geht in deinem Fall nur durch Übergabe und Einigung § 929 S. 1 BGB.

    Einzig die Tatsache, dass du nicht übereignen kannst, weil die Vertragsparteien keine Einigkeit erzielt haben (Erklärungs- bzw. Inhaltsirrtum), führt zum unwirksamen Kaufvertrag. Ausnahme: Scheinvertrag (das Erklärte wurde nur zum Schein abgegeben).

    Praxistipp: Rücktritt vom Kaufvertrag androhen mit Fristsetzung.
     
  8. Napfekarl

    Napfekarl Napfkuchen-Erfinder

    Blanko war etwas übertrieben formuliert, aber es stand halt nur das nötigste drin. Er hat z. B. den Fahrzeugtyp, das Baujahr, den Kaufpreis und den Übergabetermin eingetragen. Darunter seine Unterschrift. Ich habe dies noch wunschgemäss um Inhaber, Fahrgestellnummer, Autonummer und meine Unterschrift ergänzt und zurückgefaxt.

    Irrtum des Käufers würde ich ausschliessen, der hat genau gewusst, was er tut. Wie käme ein Inhaltsirrtum zustande?

    Abgegeben oder angegeben (im Vertrag)?

    Eigentlich ist er (als Händler) vom Kaufvertrag (mündlich) zurückgetreten. Ich würde das nur ungern auf sich belassen, das macht der ja sonst mit jedem so.

    Ciao
    Napfekarl
     
  9. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Entscheidend ist, ob euer Vorvertrag (verpflichtet zum Abschluss des Hauptvertrages) vor oder nach dem Kündigungstermin zustande kam.

    Stand der Mitarbeiter als handlungsbevollmächtigter Erfüllungsgehilfe zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch in Diensten des Unternehmens, haftet dieses auf Erfüllung des Vertrages.

    Wenn die aber trotzdem nicht wollen, würde ich auf mein gutes Recht verzichten und zu den anderen Interessenten Kontakt aufnehmen. So sparst du dir Zeit, Kosten und Nerven für Anwalt und Gericht.

    Sofern du jedoch nur einen geringeren Preis als den mit dem Erstkunden vereinbarten erzielen kannst, wäre die Differenz der Schadensersatz, den du von dem Unternehmen fordern kannst.

    Auch hier stellt sich dann natürlich die Frage von Kosten und Nutzen.
     
  10. Napfekarl

    Napfekarl Napfkuchen-Erfinder

    Der Kaufvertrag war von letzter Woche, die mündliche Absage gestern.

    Das ist in der Tat die entscheidende Frage. Ich hatte das Gefühl, zweimal dieselbe Person am Telefon zu haben. Angegeben wurden aber jeweils unterschiedliche Namen...

    Das sehe ich prinzipiell auch so.

    Es bleibt also nur noch die Frage, wie ich mich absichere, wenn ich den Wagen jetzt an jemanden anderen verkaufe. Dazu werde ich dem Händler eine Frist für den Rücktritt vom Vorvertrag setzen, doch was ist eine angemessene Frist?

    Ciao und Danke
    Napfekarl
     
  11. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Mit "Kündigung" meinte ich nicht die mündliche Absage, sondern die Kündigung des Mitarbeiters. Wirkt dessen Entlassung erst nach Vorvertragsschluss, ist sein Arbeitgeber an den Vertrag gebunden, sofern der Mitarbeiter handlungsbevollmächtigt war.

    Als Frist für die Rücktrittserklärung des Händlers hielte ich 8 - 10 Tage für angemessen, bei akiem gingen auch zehn Minuten. ;)
     
  12. maiden

    maiden Lever duat us slav

    ich weiß echt nicht, wo das Problem liegt. Schreib die Type an, ob der den Vertrag erfüllen will oder nicht. Wenn nicht, soll er seinen Rücktritt bestätigen und fertig.
     

Diese Seite empfehlen