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Bilder in Foren und Gästebüchern: Copyrightverletzung?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von D3000, 14. Oktober 2005.

  1. D3000

    D3000 New Member

    Hallo zusammen.
    Vielleicht kennt sich da ja jemand aus:
    Ich bin Verantwortlicher für die Homepage meiner Band. Und bekam eben eine Mail von einem Online-Verlag, dass ein bestimmtes Bild, das ein Besucher in unser Gästebuch getsellt hat (so wie hier früher, es wird einfach verlinkt) wegen Copyrightverletzung entfernt werden muss. Mit Frist und Vorbehalt von Lizenzgebühren.
    Das Bild habe ich natürlich gelöscht.

    Sollte ich jetzt die Bilder-Funktion ganz entfernen? Hat jemand da Erfahrung?
     
  2. bambuu

    bambuu New Member

    Also wenn Du das Bild von einem Besucher erhalten hast, er hat es Dir ja selber reingestellt, tritt er Dir sozusagen das Verwendungsrecht ab. Es wäre etwas anderes, wenn Du das Bild auf einer anderen homepage "gestohlen" hättest, passiert uns immer wieder mal... wir entdecken Fotos unserer Fotografen auf anderen Seite...
    Und wie kommt der Online-Verlag dazu, die Entfernung des Bildes zu verlangen?? Er hat ja ganz sicher keinerlei Rechte an dem Bild!
     
  3. D3000

    D3000 New Member

    Es war ja so: Ein Besucher unserer Website hat das Bild im Internet entdeckt und dann in unserem Gästebuch verlinkt.
     
  4. bambuu

    bambuu New Member

    Das ist natürlich was anderes, dann war das wohl schon richtig von dem Verlag, der wahrscheinlich einen Fotografen oder so engagiert hatte, sein recht einzufordern... sorry für Dich!
     
  5. D3000

    D3000 New Member

    Ja, das sehe ich ja auch ein, auch wenn das vielleicht etwas übertrieben war in diesem Fall. Ich frage mich nur: Könnte jetzt ein Copyrightinhaber eines anderen Bildes, das im Gästebuch steht, von mir Nutzungsgebühren verlangen? Da sind nämlich wegen eines recht groß angelegtem Bilderrätselspieles recht viele Bilder zu sehen...
    Oder muss er mir erst eine Frist zur Entfernung des Bildes setzen?
     
  6. bambuu

    bambuu New Member

    Also bei uns in CH ist das irgendwie geregelt. Und bei "Unwissenheit" kann man eigentlich getrost drauf warten, dass sich da jemand meldet und erst dann reagieren. Ich hatte mal so einen Fall mit einer rechtsradikalen Partei, denen habe ich zuerst eine Frist gesetzt, ein bisschen Gschtürm in Kauf nehmen müssen, aber dann haben sie's runter genommen. Ich weiss halt nicht, wie das in D mit den "Abmahngebühren" ist. Macci fragen?
     
  7. Apple IIGS User

    Apple IIGS User Und Mac-Anwender ;-)

    D: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

    Und viele RAes haben es sich zur Lebensaufgabe erklärt, Webseitenbetreiber abzumahnen. Bin bisher verschont geblieben.
    Da muss so'n verdammtes Impressum rein, obwohl es niemanden etwas angeht, wie meine postalische Adresse lautet... :meckert:

    Hab sie als Grafik integriert, damit's wenigstens Google übersieht.
     
  8. maiden

    maiden Lever duat us slav

    ich wußte nicht, daß das verlinken auf Bilder im Internet schon eine Copyrightverletzung darstellt.
     
  9. Pahe

    Pahe New Member

    Danke, das ist eine gute Idee.


    :nicken:
     
  10. Apple IIGS User

    Apple IIGS User Und Mac-Anwender ;-)

    Schööön.
    Das Lob freut mich ehrlich! :biggrin:
     

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