1. Liebe Forumsgemeinde,

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Bilderklau - was würdet Ihr da machen?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von maiden, 7. November 2002.

  1. maiden

    maiden Lever duat us slav

    da schlägt der Zerwi gestern die MacWelt auf und traut seinen Glubschern nicht. Da hat sich M+M Trading in der Werbung doch glatt Bilder von unserer MacES.de-Site geklaut und in deren Werbung eingebaut.
    Wir hatten mal Bilder vom neuen G4 Dual gemacht um das Innere des Rechners zu zeigen. Er stand dabei auf meinem Schreibtisch. In der MAcUp natürlich das gleiche.
    Urheberrechtsverletzung nennt man das nach deutscher Rechtssprechung.

    Skandal!!!!

    Wie sollte macES.de darauf reagieren?
    Was meint Ihr?
     
  2. Verklagen, ganzseitige Gegendarstellung verlangen und nach den üblichen Sätzen dann die Bildnutzung abrechnen.

    Wirklich erwachsenen Leuten geht das aber eher am Arsch vorbei :)
     
  3. danilatore

    danilatore Moderatore Mitarbeiter

    ich würde mal höflich fragen was das soll und warum sie euch nicht gefragt haben.
    wenn eine patzige antwort kommt sag deinem anwalt bescheid.
     
  4. maiden

    maiden Lever duat us slav

    ne, mal im ernst.
    Frech ist das ja schon, oder? Hätten uns doch wirklich fragen können. Außerdem stellen wir uns die Frage, warum die nicht eben mal selbst eine digitale in die Hand nehmen und in fünf Minuten ihre Bilder selbst machen. So haben wir es ja auch gemacht.
     
  5. Kein G4 zur Hand? :)
     
  6. Semmelberg

    Semmelberg New Member

    Ich würd erst mal anrufen...
     
  7. billy idol

    billy idol New Member

    habt ihr bilder in 300 dpi auf eurer seite oder druckt M&M bilder mit 72 dpi?!?
     
  8. Semmelberg

    Semmelberg New Member

    Die werden halt in PS die dpi umgerechnet haben, ohne die Anzahl der Pixel zu verändern. Für ne Anzeige langt´s allemal wenn das Bild gross genug war...
     
  9. Schon mal die M&M-Anzeigen gesehen? Da kannst Du froh sein, wenn Du keine Kinderzeichnung bekommst :)

    Zumal das Bild in etwa 2,3 x 3,5 cm Größe durchaus Druckbar ist.
     
  10. Harlequin

    Harlequin Gast

    Ich wuerde eine Rechnung schicken. EUR 1.500,- fuer 1 Tag Produktphotographie waere angemessen.
    Wird nicht gezahlt, durch Rechtsanwalt Klage auf Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzug einleiten lassen.

    Harlequin

    .
     
  11. Harlequin

    Harlequin Gast

    Nachtrag:
    Was ich nicht verstehe, solche Produktphotos gibt es doch bei Apple direkt zu beziehen . . .

    .
     
  12. RaMa

    RaMa New Member

    ich denke da könnt ihr nicht viel machen...
    schließlich sind die bilder nicht geschützt...

    aber womöglich bekommt ihr ein essen beim nächsten spendiert als zeichen des guten willens von seiten M&M? probiern kann mans ja..

    ra.ma.
     
  13. >>schließlich sind die bilder nicht geschützt...<<

    Natürlich sind die das, wenn sie von den Jungs selbst gemacht wurden.
     
  14. maiden

    maiden Lever duat us slav

    klar! Sie sind durch die Urheberrechte geschützt. Die Verwendung für komerzielle Zwecke bedingt daher vorherige Zustimmung durch den Urheber. Die haben die Bilder im Format von ca. 3,5 x 2,5 cm gedruckt.
    Einerseits hätten sie solche Bilder sicher von Apple in besserer Aufmachung bekommen, zweitens selber machen können, und drittens uns fragen müssen.
     
  15. Semmelberg

    Semmelberg New Member

    Das wär ja noch schöner, wenn man das einfach so dürfte!!!
     
  16. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Hallo maiden,

    das ist eine ganz klare Verletzung von Urheber- und
    Urheberpersönlichkeitsrechten. Mit Sicherheit wurde
    bestimmt auch der Urheberhinweis unterlassen.

    Rechtsgrundlage sind die §§ 12, 13, 97 UrhG i.V.m. § 823 BGB.
    Der erwähnte Honoraranspruch von 1.500 Euro ist realistisch.
    Zusetzen würde ich einen Schadensersatzanspruch in gleicher
    Höhe. Unten einige Muster-Urteile, die du den Kameraden um die
    Ohren hauen kannst.

    LG Hamburg, Urteil 74 O 68/87 vom 20.11.1987
    LG Berlin, Urteil 16 O 563/88 vom 15.09.1989
    LG München I,Urteil 21 O 6247/89 vom 23.04.1991
    LG Köln, Urteil 28 O 80/87 vom 14.12.1988
    LG Düsseldorf, Urteil 12 O 353/91 vom 14.07.1992, veröffentlicht in GRUR 1993, S. 664
    LG München I, Urteil 21 O 8688/92 vom 05.03.1993, veröffentlicht in AfP 1994, S. 239
    LG München I, Urteil21 O 5464/93 vom 26.01.1994
    LG München I, Urteil 7 O 17154/92 vom 14.07.1994

    Viel Erfolg!
    macmacfriend
     
  17. Jab

    Jab New Member

    >> ausgebildeterr albaner

    *lol*
     
  18. maiden

    maiden Lever duat us slav

    Merci.
    Wir werden morgen bei unserem Treffen darüber beraten ob wir da auf den Putz hauen sollen.
    Vielleicht läßt sich ja auch materiell was rausschlagen.
     
  19. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    >materiell was rausschlagen<

    Vor oi leggere Mahlzeid un viele Gedränge sollts scho reiche ;-)
     
  20. Radiostar

    Radiostar Gast

    ...das ist ja interssant!!!

    In der letzten Ausgabe der MW war auch eine Anzeige von M&M Trading, zum Release von OS X 10.2.

    Die Bilder die dort zu sehen waren, stammten von MIR. Ich hatte diese mit einem kleinen Bericht (ueber den Release-Infotag welcher bei M&M Trading in Hamburg stattfand) den Macguardians geschickt (www.macguardians.de). Die Bilder waren mit meinem Artikel online gewesen und wahrscheinlich haben sich die Jungs von M&M auf diesem Wege die Bilder einfach aus der Website gemopst!

    Ich haette ja nicht wirklich was dagegen gehabt, aber:

    1. M&M haette ja einfach mal FRAGEN koennen (ich haette nicht nein gesagt)!!!
    2. Nun koennten Sie doch als Entschaedigung doch wenigstens mal eines von den runden (weissen) Apple Mousepads rauruecken, die hinter der Theke haengen und unverkaeuflich seien sollen!

    ..aber ich habe mich da nicht weiter drueber aufgeregt und auch nicht bei denen angerufen! War mir dann doch zu doof.........

    Gruss,
    radiostar
     

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