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Defekter RAM (?) und Zuständigkeit

Dieses Thema im Forum "Hardware" wurde erstellt von Satinav, 12. Februar 2008.

  1. Satinav

    Satinav Cthulhus Advokat

    Hallo!

    Ein Hardwaretest ergab bei mir folgendes Ergebnis:

    4MEM/9/40000000: 984583b4

    Ich habe 2x2GB von DNC verbaut.

    Frage 1:
    Bezieht sich die Ergebnisanzeige eindeutig auf den RAM, oder könnte auch eine andere Komponente fehlerhaft sein?

    Frage 2:
    Wer ist für die Reklamation (innerhalb der Garantie) zuständig: Der Verkäufer (unimall.de) oder der Hersteller (dnc)?

    Frage 3:
    Muss ich irgendwie den Beweis erbringen, dass der RAM kaputt ist, wenn ja: Kann ich den mit dem Testergebnis einbringen, oder muss ich das Notebook zum Shop bringen und mir da das kaputte Teil "bestätigen" lassen?

    Vielen Dank im Voraus,
    Satinav
     
  2. mcphillies

    mcphillies New Member

    Ich bin mir nicht sicher, aber normalerweise ist der Händler verpflichtet die Gewährleistungsansprüche für dich geltend zu machen, manchmal ist eine Direktreklamation beim Hersteller aber möglich und geht schneller (z.B. Festplatten) da ja die Zwischenbearbeitung wegfällt...das würde ich vorher per Mail oder Telefonat mit dem Hersteller mal klären.

    Ansonsten musst du beim Händler nachfragen wie genau seine Garantiebestimmungen sind. Manchen kann man die Ware einfach unfrei zusenden andere geben RMA Nummern aus ohne die keine Rücksendungen angenommen werden.

    Für fälschlich reklamierte Artikel bei denen der Fehler nicht reproduzierbar ist erheben zudem manche Händler bzw. Hersteller eine Gebühr (die dann incl. Porto und vergeudeter Zeit auch in neuen Ram investiert werden kann).

    Das der Ram Fehler in deinem Rechner hervorruft muss zu guter letzt nicht heißen, dass er defekt ist, sondern kann auch eine schlichte Inkompatibilität sein - stellt sich also die Frage ob Hersteller oder Händler dir das versichert haben?

    Ansonsten schreibt man meist einfach so detailliert wie möglich eine Fehlerbeschreibung/ Reklamation und schickt die Ware gut verpackt mit einer Kopie der Rechnung und allem Originazubehör an den Händler. Dabei sollte man für eventuelle Gutschriften auch gleich eine Bankverbindung angeben oder wenn man Verrechnung oder Umtausch wünscht auch dies entsprechend artikulieren.
     
  3. MacS

    MacS Active Member

    Da muss man erstmal zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden, denn viele schmeißen das in einen Topf, sind aber 2 völlig verschiedene Dinge!

    Garantie ist eine freiwillige Sache des Herstellers. Er kann auch die Bestimmung und Dauer festlegen. Bezieht man sich auf die Garantie als Kunde, ist juristisch der Hersteller dein Ansprechpartner, der Händler kann aber dennoch als Vermittler die Sache abwickeln.

    Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und die juristischen Vetragspartner sinde neben dem Käufer der Händler (also nicht der Hersteller). Sie dauert 24 Monate nach Kauf, wobei aber nur in den ersten 6 Monaten der Händler nachweisen muss, dass der Fehler nicht bei Übergabe des Gegenstands bestand. Danach muss der Kunde dem Händler nachweisen, dass das Produkt bei Übergabe fehlerhaft war!

    In deinem Fall scheint es ja egal zu sein, ob du Garantie oder Gewährleistung in Anspruch nimmst.
     
  4. kakue

    kakue New Member

    Hallo,

    wenn Du Garantieleistungen in Anspruch nehmen willst, dann must Du Dich selbstverständlich an die Garantiebestimmungen Deines Vertragspartners halten. Die Garantieerklärungen von Versandhändlern finden sich häufig beim Lieferschein oder bei der Rechnung.
     

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