1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Deusches Reich Recht II

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von maceddy, 8. Mai 2005.

  1. maceddy

    maceddy New Member

    Nationalsozialistische Einstellung:

    Der Beamte bekundet seine nationalsozialistische Einstellung wie folgt:

    z.B.
    Er soll die nationalsozialistische Tagespresse, in erster Linie das Kampflatt der Bewegung,den "Völkischen Beobachter", lesen und sich auch auf andere Weise politisch schulen.

    " Der Beamte hat auch im Ausland eine deutschbewußte Haltung zu zeigen. "


    Oh, Mann -waren die Krank.


    maceddy
     
  2. maiden

    maiden Lever duat us slav

    Stimmt. Heute hat man die Freiheit BILD zu lesen und am Stammtisch über die Ausländer zu tönen. Ist also schon besser geworden.
     
  3. mymy 13

    mymy 13 New Member

    ...auch die Haltung im Ausland, hat sich doch bei manchen Landsleuten manifestiert. :party:
     

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