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DigiCam nach runterfallen der Versicher. schicken?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von createch2, 22. April 2005.

  1. createch2

    createch2 New Member

    Ein Freund hat, nach dem ich ihm beim Konzert meine Ixus in die Hand gedrückt habe zum knipsen, ebendiese mit ausgefahrenem Objektiv runterfallen lassen. Entsprechen ist das Objektiv kaputt.
    Aus Faulheit hab ichs bis jetzt nicht fertiggebracht die Kamera zum reparieren einzuschicken...

    Heut bekomm ich ein Schreiben von seiner Haftpflicht, daß sie die Originalrechnung und die Kamera ZUGESCHICKT haben wollen.

    Ist das denn rechtens daß ich die Kamera erst zu denen Schicken muß (gut, liegt ja noch kaputt hier rum)??

    Kennst sich da jemand rechtlich aus und kann mir auch die entsprechenden rechtl. Grundlagen nennen damit ich dat ding nicht erst von München nach Bremen schicken muß?
     
  2. turik

    turik New Member

    Da würde ich mich aber nicht dagegen sperren.
    So ein Päckchen ist doch schnell gemacht.

    Eigentlich erwarteten wir hier doch alle beim Lesen, dass sich die Versicherung drückt.

    Und über einen Freund, der meine Ixus fallen lässt, sage ich folgendes:
     
  3. nanoloop

    nanoloop Active Member

    Yepp.


    Das wird aber nur gemacht, wenn die denken du hast Dreck am Stecken.

    :D
     
  4. ihans

    ihans New Member

  5. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    @ createch2

    Die Versicherung kann das verlangen. Soll sie den Schaden ersetzen, muss sie sich über dessen Art und Höhe schließlich ein Bild machen können.

    Ein technischer Sachverständiger wird überprüfen, ob Schadensschilderung und Schadensbild an der Kamera übereinstimmen.

    Wenn ja, gibt`s Geld. Wenn nicht, gibt`s kein Geld, dafür aber Ärger.

    Die Versandkosten werden übrigens von der Versicherung ersetzt. Alternativ kannst du ihr aber auch vorschlagen, den Schaden bei dir vor Ort in Augenschein zu nehmen.
     
  6. createch2

    createch2 New Member

    Können sie ruhig. Nur verzögert sich ja die Reparatur entsprechend und ich habe dadurch länger Nutzungsausfall.

    Reicht denn keine Rechnung von der Canon Reparatur in Verbindung mit der Gerätenummer?
     
  7. nanoloop

    nanoloop Active Member

    Sollte so sein, wenn Canon einen Fallschaden diagnostizieren kann.

    I.d.R. ist doch ein telefonischer Ansprechpartner auf der Postille vermerkt. Freundlich nachfragen und deine missliche Lage schildern.
     
  8. createch2

    createch2 New Member

    Ihr habt ja recht. Zum Spaß bringe ich ja die Kamera auch nicht zur Reparatur.
    Aber als Geschädigter muss ich mich doch nicht auch noch mit der gegnerischen Versicherung rumärgern...

    Ich werd am Montag mal anrufen und fragen ob die das ernst meinen. Und da macht natürlich der Ton die Musik.

    Die andere Option wäre natürlich noch meinem Freund die Reparaturrechnung in die Hand zu drücken und ihn mit dem Schlamassel alleine zu lassen...
     
  9. nanoloop

    nanoloop Active Member

    Jetzt stell dir 'mal vor es handele sich nicht um deine Kamera und deinen Freund, sondern um dein/ein Auto und einen Unbekannten.

    Dem drückst du dann den Autoschlüssel in die Hand und sagst: mach 'mal?

    ;)
     
  10. createch2

    createch2 New Member

    beim auto sicher nicht. Der Vergleich hinkt aber auch ganz schön.
    Alles in allem soll doch eine Haftpflicht genau diesen Fall abdecken.
     
  11. morty

    morty New Member

    einer bekannten ist das PB hingeworfen worden ... haben es auch einschicken müssen und dann havben die dort restwert und alles ermittelt ... und ob man es zurück haben möchte oder geld ....

    einschicken ist doch OK

    ich warte jetzt seid 6 monaten darauf, das der schaden vom auffahrunfall endlich ein 3ter gutachter bewertet und ich dann irgendwann mal auch geld dafür bekomme ...

    gutachter ... hole dir einen eigenen KVA ein, damit du einen anhaltspunkt hast, was es kosten könnte
     

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