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Dürfen in einem laut Fahrzeugbrief für 4 Personen ausgelegten Auto - 5 mitfahren?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von neuer-imac-fan, 6. November 2005.

  1. neuer-imac-fan

    neuer-imac-fan New Member

    Guten abend!

    ich fahr einen forfour der laut fahrzeugschein/brief 4 sitzplätze bietet.
    rein vom platz würden aber ohne probleme 5 rein passen - allerdings gibt es ja nur 4 gurte!

    Ich hab mal gegoogelt:
    http://www.gdp-borken.de/Archiv/Archiv-Urteile/sitze.htm

    Stimmt das wirklich? Nach diesem Bericht dürften ja 5 mitfahren...

    Gruß
     
  2. maiden

    maiden Lever duat us slav

    so gesehen ja. Andererseits muß jeder sich selbst darüber Gedanken machen, wie es im Falle eines Unfalles mit der Sicherheit der Nichtangeschnallten und dem Wegfall oder der Einschränkung des Versicherungsschutzes aussieht. Wer das Risiko will, soll es auch tragen.
     
  3. Rocko2

    Rocko2 New Member

    Da ja Anschnallpflicht auf allen Plätzen gilt, dürfen auch nur vier mitfahren.

    Auch wenn der Smart forfour heißt, ist das nicht ein bisschen fehlkonstruiert, wenn vom Platz her fünf Leute reinpassen? :eek:)
     
  4. neuer-imac-fan

    neuer-imac-fan New Member

    Es gilt doch: Alle verfügbaren Gurte müssen angelegt werden.

    beispielsweise alte minis haben auf den rückbänken keine gurte und auch hinten sitzen ist erlaubt!
    Den forfour gibt es mit 3sitziger rückbank - aber gegen aufpreis ab werk. diese position hab ich auf der laaaaangen aufpreisliste überflogen :-(
     
  5. sahomuzi

    sahomuzi New Member

    Aufpreis für eine dreisitzige Rückbank! Muahahahahahahahahaha

    Der beste Beweis, dass die smart Bastler zu Mercedes gehören. ^^ *rofl*
     
  6. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Würde man zum Beispiel die Herzbuben mitnehmen, dürfte man selbst nicht mitfahren, weil die zulässige Achslast eh schon überschritten wäre.
     

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