1. Liebe Forumsgemeinde,

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ebay: Ich soll Festplatte zurück nehmen

Dieses Thema im Forum "Hardware" wurde erstellt von lemming, 20. Mai 2004.

  1. satzknecht

    satzknecht New Member

    hey joerch... - also, das was DU da gemacht hast, nämlich dieses entgegenkommen, und das bei genauester beschreibung der tatsachen [defekte etc.], würde ICH NIEMALS machen, wenn die leute nicht ordentlich bzw. gar nicht lesen können, dann ist das doch deren problem bzw. dummheit... - rechtlich gesehen bist DU doch dann auf der sicheren seite... - oder hat er mit einer persönlichen vorstellung und schlägen gedroht?!

    gruß,
    s@tzknecht
     
  2. nanoloop

    nanoloop Active Member

  3. famp

    famp New Member

    Stand mal in der c't. Ausgabe weiss ich leider nicht mehr.

    Grüsse,
    famp
     
  4. Napfekarl

    Napfekarl Napfkuchen-Erfinder

    Da steht jetzt aber:

    "Irrtum: Die gesetzliche Gewährleistung ist bei Privatverkäufen grundsätzlich ausgeschlossen.

    Richtig ist: Für diese Annahme sind keine gesetzlichen Grundlagen erkennbar. Die Sachmängelhaftung richtet sich auch bei Privatverkäufen nach den §§ 459 ff. BGB. Die Haftung kann aber durch Vereinbarung der Vertragsparteien ausgeschlossen werden".

    Im $ 459 heisst es:
    "(1) Der Verkäufer einer Sache haftet dem Käufer dafür, daß sie zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Käufer übergeht, nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht."

    Das heisst doch jetzt, dass an Privatleute Gewährleistungsansprüche gerichtet werden können, oder? :confused:

    Was jetzt? Sollte man bei z. B. eBay dazuschreiben, dass man keine Gewährleistung übernimmt, oder nicht?

    Ciao
    Napfekarl
     
  5. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    1. Thema: Platte zurücknehnmen ja oder nein?

    Wenn die Platte keinen Fehler hat, musst Du sei nicht zurücknehmen. Warum auch? F*** auf die Ebay-Bewertung. Du kannst ja Deinen Kommentar zu einer möglicherweise negativen Bewertung hinzufügen.

    Wenn sie aber einen Fehler hat, dann muss a) der Käufer den Fehler erstmal beweisen und wenn Du b) die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast (dazu mehr weiter unten) dann solltest du sie auch zurücknehmen, die Platte.

    Ein leicht erhöhte Lautstärke einer Platte ist kein Fehler meiner Meinung nach. Kommt aber drauf an und lässt sich so pauschal nicht sagen. Du weißt sicher am Besten, ob was dran ist an der Platte oder nicht.

    2. Thema: Gewährleistung beim Privatverkauf

    Die Gewährleistung besteht auch unter Privatleuten und auch bei gebrauchten Sachen, sie lässt sich aber durch Vereinbarung ausschliessen ("Das Objekt wird unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft" oder ähnlich). Das sollte man als Privatmensch auch machen, denn der Käufer kann Mängel bis zwei Jahre nach Kaufvertrag gelten machen. Was da bei Ebay jetzt immer im Kleingedruckten steht ist aber mitunter schon sehr lustig und oft ziemlicher nonsense.
     
  6. Napfekarl

    Napfekarl Napfkuchen-Erfinder

    Danke.
     
  7. frankwatch

    frankwatch Gast

    eben, selbst schuld, wenn ihr eure artikel zurüchnehmt, bei mir steht u. a.

    ...keine rücknahme bzw. für internationals no return accepted !

    ein österreicher hat sich nachträglich beklagt, daß die pcmcia-karte nicht in sein ibook paßt, da muß er sich eben vorher kundig machen, sein problem, ich weise grundsätzlich in meinen auktionen darauf hin -> hat er eingesehen !
     
  8. Ahnungsloser

    Ahnungsloser 24" ist nie zu groß

    Gemäß den ebay Richtlinien ist ein Artikel an den zweithöchsten Bieter zu verkaufen wenn der Verkauf an den Höchstbietenden nicht zustande kommen sollte.
     

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