1. Liebe Forumsgemeinde,

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    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Ebay-Problem, brauche mal nen Tipp

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Patrick Peters, 10. Oktober 2002.

  1. Patrick Peters

    Patrick Peters New Member

    Hi zusammen,

    hab mir bei folgender Auktion ne Grafikkarte ersteigert:

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2057249732&rd=1

    Nun hab ich allerdings keine Pro, sondern eine ganz einfache 8500er bekommen. Zudem hat diese nur einen DVI-Ausgang (ein VGA-Adapter liegt bei). Aber die erwähnten drei On-Boardschnittstellen sind nicht drauf.

    Bin also ziemlich enttäuscht und der Verkäufer hat sich ziemlich uneinsichtig gezeigt.

    Aber es war ein Gewerbertreibender, hat mir ne Rechnung beigelegt. Zudem war es Sofortkauf. Wie ist das jetzt mit dem Rückgaberecht (fernabsatzgesetz)???

    Wäre nett, wenn ihr mir ein paar Verhaltenstipps geben könntet

    Gruß Patrick
     
  2. Zyto

    Zyto New Member

    hi

    hast Du denn die agb des von http://www.pc-store.net/ gelesen?
    da macht es den anschein das es kein problem ist ware umzutauschen die einem
    nicht gefällt.
    wie hast Du dich denn mit dem verkäufer verständigt telefonisch oder mail?

    gruß
    zyto
     
  3. Sunshine

    Sunshine New Member

    Hi,

    die Frage ist doch ganz einfach zu erklären. Du hast nicht das in der Versteigerung angebotene Produkt bekommen. Dort steht eindeutig das es die Pro ist. Auch sind drei Onboardschnittstellen angegeben. Also für mich klingt das stark nach Betrug.

    Der Verkäufer muß das Teil zurücknehmen (Porto natürlich zu seinen Lasten, Geld sollte er Dir umgehend zurückerstatten). Wenn ich bei VW nenn Golf bestelle und nen Lupo bekomme, bin ich ja schließlich auch nicht einverstanden.

    Will er das nicht, sofort eBay einschalten. Vielleicht tun die was.

    Wenn gar nichts funktioniert -> Anwalt.

    Sunshine
     
  4. ughugh

    ughugh New Member

    Einfache Sache - das Produkt entspricht nicht der Beschreibung.

    Entsprechend handeln, nach Warnung Anwalt einschalten. Egal ob gewerbetreibender oder nicht - wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht, mußt Du sie nicht nehmen - wenn er sich weigert, ist es Betrug.
     
  5. maiden

    maiden Lever duat us slav

    genau. Er hat nicht geliefert, was er angeboten hat und was Bestandteil des Vertrages war. Zurück damit und wenn er nicht pariert, gehst zum Anwalt
     
  6. Patrick Peters

    Patrick Peters New Member

    Hi zusammen,

    hab mir bei folgender Auktion ne Grafikkarte ersteigert:

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2057249732&rd=1

    Nun hab ich allerdings keine Pro, sondern eine ganz einfache 8500er bekommen. Zudem hat diese nur einen DVI-Ausgang (ein VGA-Adapter liegt bei). Aber die erwähnten drei On-Boardschnittstellen sind nicht drauf.

    Bin also ziemlich enttäuscht und der Verkäufer hat sich ziemlich uneinsichtig gezeigt.

    Aber es war ein Gewerbertreibender, hat mir ne Rechnung beigelegt. Zudem war es Sofortkauf. Wie ist das jetzt mit dem Rückgaberecht (fernabsatzgesetz)???

    Wäre nett, wenn ihr mir ein paar Verhaltenstipps geben könntet

    Gruß Patrick
     
  7. Zyto

    Zyto New Member

    hi

    hast Du denn die agb des von http://www.pc-store.net/ gelesen?
    da macht es den anschein das es kein problem ist ware umzutauschen die einem
    nicht gefällt.
    wie hast Du dich denn mit dem verkäufer verständigt telefonisch oder mail?

    gruß
    zyto
     
  8. Sunshine

    Sunshine New Member

    Hi,

    die Frage ist doch ganz einfach zu erklären. Du hast nicht das in der Versteigerung angebotene Produkt bekommen. Dort steht eindeutig das es die Pro ist. Auch sind drei Onboardschnittstellen angegeben. Also für mich klingt das stark nach Betrug.

    Der Verkäufer muß das Teil zurücknehmen (Porto natürlich zu seinen Lasten, Geld sollte er Dir umgehend zurückerstatten). Wenn ich bei VW nenn Golf bestelle und nen Lupo bekomme, bin ich ja schließlich auch nicht einverstanden.

    Will er das nicht, sofort eBay einschalten. Vielleicht tun die was.

    Wenn gar nichts funktioniert -> Anwalt.

    Sunshine
     
  9. ughugh

    ughugh New Member

    Einfache Sache - das Produkt entspricht nicht der Beschreibung.

    Entsprechend handeln, nach Warnung Anwalt einschalten. Egal ob gewerbetreibender oder nicht - wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht, mußt Du sie nicht nehmen - wenn er sich weigert, ist es Betrug.
     
  10. maiden

    maiden Lever duat us slav

    genau. Er hat nicht geliefert, was er angeboten hat und was Bestandteil des Vertrages war. Zurück damit und wenn er nicht pariert, gehst zum Anwalt
     
  11. Patrick Peters

    Patrick Peters New Member

    Hi zusammen,

    hab mir bei folgender Auktion ne Grafikkarte ersteigert:

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2057249732&rd=1

    Nun hab ich allerdings keine Pro, sondern eine ganz einfache 8500er bekommen. Zudem hat diese nur einen DVI-Ausgang (ein VGA-Adapter liegt bei). Aber die erwähnten drei On-Boardschnittstellen sind nicht drauf.

    Bin also ziemlich enttäuscht und der Verkäufer hat sich ziemlich uneinsichtig gezeigt.

    Aber es war ein Gewerbertreibender, hat mir ne Rechnung beigelegt. Zudem war es Sofortkauf. Wie ist das jetzt mit dem Rückgaberecht (fernabsatzgesetz)???

    Wäre nett, wenn ihr mir ein paar Verhaltenstipps geben könntet

    Gruß Patrick
     
  12. Zyto

    Zyto New Member

    hi

    hast Du denn die agb des von http://www.pc-store.net/ gelesen?
    da macht es den anschein das es kein problem ist ware umzutauschen die einem
    nicht gefällt.
    wie hast Du dich denn mit dem verkäufer verständigt telefonisch oder mail?

    gruß
    zyto
     
  13. Sunshine

    Sunshine New Member

    Hi,

    die Frage ist doch ganz einfach zu erklären. Du hast nicht das in der Versteigerung angebotene Produkt bekommen. Dort steht eindeutig das es die Pro ist. Auch sind drei Onboardschnittstellen angegeben. Also für mich klingt das stark nach Betrug.

    Der Verkäufer muß das Teil zurücknehmen (Porto natürlich zu seinen Lasten, Geld sollte er Dir umgehend zurückerstatten). Wenn ich bei VW nenn Golf bestelle und nen Lupo bekomme, bin ich ja schließlich auch nicht einverstanden.

    Will er das nicht, sofort eBay einschalten. Vielleicht tun die was.

    Wenn gar nichts funktioniert -> Anwalt.

    Sunshine
     
  14. ughugh

    ughugh New Member

    Einfache Sache - das Produkt entspricht nicht der Beschreibung.

    Entsprechend handeln, nach Warnung Anwalt einschalten. Egal ob gewerbetreibender oder nicht - wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht, mußt Du sie nicht nehmen - wenn er sich weigert, ist es Betrug.
     
  15. maiden

    maiden Lever duat us slav

    genau. Er hat nicht geliefert, was er angeboten hat und was Bestandteil des Vertrages war. Zurück damit und wenn er nicht pariert, gehst zum Anwalt
     

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