1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Ebay Verkäufer verklagen?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Necromantikerin, 13. Juni 2004.

  1. Necromantikerin

    Necromantikerin New Member


    Das sehe ich prinzipiell ja auch so...
    Aber das kann einfach nur "mutwillig" übersehen worden sein...
     
  2. Necromantikerin

    Necromantikerin New Member

    nach dem Hinweis meine erste Mail wäre zu hart gewesen hier noch eine, an den Verkäufer. So besser?

    Hallo.

    Also, noch einmal sachlich. Ich möchte dir die Chance geben das alles ohne ein Gerichtsverfahren zu beenden. Das Zelt enthält einige Mängel, die Deine Beschreibung einfach nicht nur FALSCH erscheinen lassen, sondern schon als Betrug.
    Eine strafrechtliche Verfolgung wäre die Konsequenz. Das willst Du nicht, das will ich nicht. Und wenn ich schon so bin und nur noch Sachen mit Zeugen auspacke (ich bin da sehr vorsichtig), dann muss dieser Defekt ja schon vorher da gewesen sein. Auch Dein per Email unterbreitetes Angebot einen Preisnachlass zu gewähren lässt vermuten, dass Du selber weißt, dass es nicht wie beschrieben war. Das ist mir klar, das ist auch Dir klar. Da ich für einen nächsten Urlaub auf ein Zelt, das auch wirklich WIE NEU ist angewiesen bin bestehe ich auf eine Rücknahme.

    Ich hoffe auf dein Einsehen - auch im Bezug auf die sonstigen Kosten/Wartezeiten.

    Also, ein Angebot der freundlichen Einigung, aus so noch gut rauskommst.

    Die Fristen bleiben unverändert beim 26.06.2004.
     
  3. suj

    suj sammelt pixel.

    find ich fair. viel glück!

    :)
     
  4. Ganimed

    Ganimed New Member

    denke auch, dass es ok ist.
    Auch von mir viel Erfolg!

    ;)
     
  5. Schnuffel

    Schnuffel Proletenhanswurscht

    So sachlich kommt die Mail aber nicht rüber, wenn du den Typen auch noch duzt. :rolleyes:

    Und die erste Mail fand ich auch zu krass.
     
  6. danilatore

    danilatore Moderatore Mitarbeiter

    ich würde auch das geld zurück verlangen.
    170 euro sind ja schließlich nicht gerade wenig.
     
  7. morty

    morty New Member

    es gab / gibt bei ebay auch eine Versicherung, die wenn man sich mit dem verkäufer gar nicht einigt, das teil auch nimmt und man bis auf den selbstbehalt von 25€ den ganzen preis erstattet, dazu muß man ebay darüber informieren und auch mal die mails hinschicken und dann entscheiden die darüber.

    wenn die dann das teil nehmen, dann muß0t du es nach Köln schicken, nähe BHF, ...

    hatte auch mal etwas pech und habs dann auch darüber abgewickelt und "nur" 35€ begebuttert, aber noch besser, als auf den ganzen kosten sitzenzubleiben ...

    belege ALLES mit Fotos, denn die möchten die leute immer gerne haben

    viel glück, morty
     
  8. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    @ Necromantikerin:

    also, ich fand Dein Schreiben nicht zu hart. Deutliche Worte und kurze Fristen sind schon OK. Aber es ist sehr nett von dir, es nochmal auf die freundliche Tour zu versuchen.

    Viel Erfolg!
     

Diese Seite empfehlen