1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Eigentumsfrage...

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von resedit, 18. April 2006.

  1. resedit

    resedit Alles ist gut!

    Hallo Leute,

    und zwar hätte ich mal eine eher rechtliche Frage.
    Und zwar folgendes. Ich bin Besitzer einer Domain (www.xyz.de). Diese Domain nutzt aber ein Verein XYZ e. V. dessen Mitglied ich bin. Auf der Homepage befinden sich auch Forum und Gästebuch. Nehmen wir einmal an, jemand füllt eines dieser beiden Einrichtungen mit gesetzeswiedrigem Material (Gewalt, Pornografie usw.). Wer wäre in diesem Fall dafür haftbar - doch nur ich alleine als Privatperson oder?
    Daher auch meine eigentliche Frage. Ist es möglich die Homepage auf den Verein als solchen zu überschreiben, damit ich bei rechtlichen Streitereien aus dem Schneider bin? Gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten?

    Danke und Gruß,
    resedit
     
  2. benqt

    benqt New Member

    Ich bin einer ähnlichen Situation, allerdings haben wir kein Forum und kein Gästebuch, daher kann sich der Inhalt der Seite nicht verändern.

    Ich würde sagen, der Vertragspartner des Webspaceproviders ist für den Inhalt der Seite verantwortlich. Das Problem sollte also gelöst sein, wenn ein Organ des Vereins (1. Vorsitzender oder durch den Vorstand bevollmächtigtes Mitglied) in dessen Namen den Webspacevertrag (neu) abschließt.

    Gibt es zu Foren und GBs überhaupt schon eine klare Rechtslage? Ich habe von Fällen gehört, in denen Gerichte zu Gunsten des Homepagebetreibers entschieden haben, da er sich nicht rund um die Uhr um Forum und GB kümmern kann. Allerdings kann ich mich auch erinnern, dass es mal hieß, der Verantwortliche könne ja auf moderierte Beiträge umschalten, d.h. diese vor der Veröffentlichung prüfen, was wiederum zwecks Machbarkeit vermutlich von der Größe und Frequentiertheit des Forums / GBs abhängt.

    Um Klarheit zu haben, würde ich beim Webspaceprovider nachfragen und ggf. bei der Anwalts-Hotline (die ich nicht aus kommerziellen Gründen nun zum zweiten Mal in diesem Forum erwähne! ;) ) anrufen.

    http://www.deutsche-anwaltshotline.de/


    Gruß
    benqt
     
  3. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Es haftet der Betreiber der Seite, momentan also du.

    Und da der Verein der Nutznießer dieser Seite ist, sollte der auch der Betreiber der Seite sein.

    So wären dann auch Risiko und Haftung wieder auf viele Schultern verteilt, so wie es schließlich auch dem Vereinsgedanken entspricht, und nicht du als Einzelner müsstest länger den Kopf hinhalten.
     
  4. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Zumindest gab es kürzlich dieses unschöne Urteil, das hoffentlich in den nächsten Instanzen wieder kassiert wird.

    Darin wird die Haftung des Forenbetreibers sogar auf Beiträge ausgeweitet, deren Inhalt er nicht kannte: http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026
     
  5. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Manchmal denke ich, daß dies Abwehrmaßnahmen gegen rechts- oder linksradikale Forenbetreiber sind. Leider trifft man damit auch ganz normale Forenbetreiber.
    Ich glaube aber nicht, daß dieses Urteil Bestand haben wird. Dazu ist es zu weltfremd.
     
  6. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Schön wärs. Auch bei Vereinswebseiten (in Deutschland) muss ein Impressum angegeben sein, und dieses muss folgende Angabe enthalten:

    Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §10 Absatz 3 MDStV: ....

    Hab ich mir bei der Einrichtung unserer Webseite damals jedenfalls so erklären lassen.

    Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann müssen Forum und Gästebuch eben draussen bleiben. Gibt eh viel zu viel von dem Zeug :p

    Ciao, Maximilian
     
  7. benqt

    benqt New Member

    Ach ja, das war die Geschichte mit diesem Syndikus, der ja schon in anderen Prozessen als Vertreter mehr oder minder weltfremder Positionen in Erscheinung getreten sein soll.

    Um ganz sicher zu gehen, scheint es im Moment ratsam zu sein, neue Beiträge genau im Auge zu behalten, oder falls dies nicht möglich ist, den Forenbetrieb ganz einzustellen. Müssten Beiträge erst geprüft und einzeln freigeschaltet werden, glaube ich kaum, dass das Forum dies lange überleben würde.

    Ob sich aber überhaupt jemand um anstößige Inhalte schert, hängt wohl am stärksten vom Bekanntheitsgrad und der Nutzerzahl der betreffenden Website ab. So aus dem Bauch heraus kann mir kaum vorstellen, dass jemand wegen einer anstößigen Aussage in einem 20-Mitglieder-Forum einen Prozess anstrengen würde. Das soll jetzt allerdings nicht heißen, dass nix passieren kann.


    Gruß
    benqt
     
  8. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Logisch ist das so, was aber doch nichts am Inhalt meiner Aussage ändert. Wenn im Impressum der 1. Vorsitzende steht, haftet nach dem Vereinsrecht der Verein.

    Steht im Impressum ein einfaches Mitglied, haftet dieses hingegen voll und persönlich. Darum mein Vorschlag, die Verntwortlichkeit für die Seite auf den Verein, sprich Vorstand/Vorsitzenden, zu übertragen.
     
  9. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Aha, schon wieder was gelernt... Aber wahhrscheinlich nur dann, wenn er in einer Generalversammlung ausdrücklich von den Mitgliedern zur Einrichtung einer Homepage mit Forum und Gästebuch beauftragt wurde...

    Ciao, Maximilian

    PS: Wie auch immer, dieses ganze Internet-Zeugs ist vereinsmässig meine geringste Sorge, da habe ich mich mit ganz anderen Rechts- und Haftungsfragen auseinanderzusetzen (vor allem, seit die Winter wieder so streng sind, dass grosse Hallendächer unter der Schneelast zusammenbrechen ... und unseres ist auch schon 30 Jahre alt ...)
     
  10. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Stichwort ist die sog. Organhaftung.

    Weil der Vorstand oder andere verfassungsmäßig berufene Vertreter Verträge nicht in eigenem Namen, sondern im Namen des Vereins als dessen gesetzlicher Vertreter abschließen, haftet allein der Verein den Vertragspartnern für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Der außenstehende Dritte hat bei Schäden auf Grund von Vertragsverletzungen lediglich auf das Vereinsvermögen Zugriff (§ 31 BGB). Diese so genanante Organhaftung greift auch für Vertreter, die keine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht besitzen.

    Diese Haftung greift nur dann nicht, wenn das handelnde Vorstandsmitglied sich über eine im Vereinsregister eingetragene Haftungsbeschränkung hinweggesetzt oder offensichtlich außerhalb des Vereinszwecks gehandelt hat.

    Bei strafrechtlichen Verstößen wird es aber so sein, dass sich der für die Webseite Verantwortliche auch perönlich zu verantworten hat – und natürlich der Schreiber der entsprechenden Inhalte, die zur Anzeige geführt haben.
     
  11. resedit

    resedit Alles ist gut!

  12. benqt

    benqt New Member

    Wenn ich Macmacfriend hier richtig verstehe, habt ihr ja alles richtig gemacht: die Website läuft zwar auf dich persönlich, aber da du als Vereinsvertreter gehandelt hast, ist der Verein haftbar, auch wenn du selbst keine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht besitzt, d.h. kein Vorstandsmitglied bist. Der Verein steht also zurecht als inhaltlich verantwortlich im Impressum.

    Stimmt das so?


    Gruß
    benqt
     
  13. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Zum Totlesen:

    http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html

    Kürzlich hatte mal der Präsident des BVG, Papier, vor einer weiteren Verrechtlichung aller möglichen Lebensbereiche zum Nachteil von persönlicher Gestaltungsfreiheit und Eigenverantwortlichkeit gewarnt. Das Thema ist wieder ein gutes Beispiel dafür.
     

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