1. Liebe Forumsgemeinde,

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Ein gutes Urteil,

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von SC50, 22. Juni 2005.

  1. SC50

    SC50 New Member

  2. Dr.Mabuse

    Dr.Mabuse Olivenölimporteur

    Ich habs gerade auch gelesen. Sehr schön. :nicken:
     
  3. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Habe mich auch schon staunend gefreut.

    :nicken:
     
  4. Schnuffel

    Schnuffel Proletenhanswurscht

    Hmm, das ist doch mal ein aktuelles Thema für unsere Ö-Rechts-Klausur in einem Monat. Interessant interessant... :moust:
     
  5. sursulapitchi

    sursulapitchi Member

    hier noch mal zum nachlesen.
    Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr

    Die Gewissenfreiheit ist bei Berufssoldaten grundsätzlich höher zu bewerten als die Befolgung eines Befehls. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab heute einem Major Recht, der gegen seine Degradierung wegen angeblicher Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg in Berufung gegangen war. Leipzig - In dem vorliegenden Fall könne das Grundrecht auf Gewissenfreiheit nicht durch einen Befehl verdrängt werden, begründete der 2. Wehrdienstsenat seine Entscheidung. Der Major hatte sich im April 2004 geweigert, an der Entwicklung eines Computerprogramms mitzuarbeiten. Seiner Ansicht nach konnte nicht ausgeschlossen werden, dass mit der Software Kriegshandlungen im Irak unterstützt werden sollen. Außerdem betrachte er den Krieg im Irak als völkerrechtswidrig. Das Truppendienstgericht degradierte den Major daraufhin zum Hauptmann, dagegen war der Soldat wie auch die Bundeswehr in Berufung gegangen. Die Streitkräfte wollten eine Entfernung des Soldaten aus der Truppe erreichen.


    Die Leipziger Richter urteilten jetzt, dass die Gewissensfreiheit auch für Personen gelten müsse, die keinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt hätten.

    Daher stehe auch Berufssoldaten grundsätzlich dieses Grundrecht zu.
    Die Streitkräfte seien als Teil der vollziehenden Gewalt zu betrachten und daher ausnahmslos an Recht und Gesetz gebunden.

    Davon könnten sie sich nicht unter der Berufung auf Gesichtspunkte der militärischen Zweckmäßigkeit freistellen.

    Der Major habe seine Gewissensentscheidung glaubwürdig dargelegt. "In der konkreten Lage" habe daher der Befehl das Grundrecht der Gewissensfreiheit nicht verdrängen können.
    Vielmehr habe die Bundeswehr den Soldaten anderweitig einsetzen können und müssen.


    Sollte das Urteil zukünftig bestand haben, bin ich einmal gespannt wo anderweitig die Soldaten mit Gewissensfreiheit eingesetzt werden.


     
  6. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Was an diesem Urteil ist "gut", "schön", "erfreulich"?

    Seit wann ist es in das Ermessen eines Exekutivorgans (und nichts anderes ist ein Soldat) gestellt, darüber zu befinden, ob mittels einer von ihm (mit)entwickelten Software ggf. (sic!) Kriegshandlungen im Irak unterstützt werden könnten?

    Der nächste Polizeibeamte beruft sich dann mit dem gleichen Recht auf sein Gewissen, wenn er einen Straftäter per Haftbefehl verhaften soll. Schliesslich habe der eine bedauernswerte Kindheit zu erleiden gehabt und mit ein bisschen mehr Freiheit findet er auf den Weg des Wahren, Guten und Schönen zurück. Meint der Polizeibeamte und bekommt Recht, oder?
     
  7. SC50

    SC50 New Member

    Würdest du bitte erstmal nachlesen warum der Soldat sich dem Befehl verweigert hat, dann darfst du deinen Beitrag natürlich gerne nochmal korrigieren.
     
  8. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Warum habe ich das gewußt?

    *Stöhn*
     
  9. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Hmm, heikler Fall!

    Das Urteil geht in Ordnung, die Begründung aber ... naja ...

    Das Gericht hätte besser erwähnt, dass die Bundesregierung selbst ausdrücklich die Nichtbeteiligung der Bundesrepublik an jeder kriegerischen oder kriegsvorbereitenden Aktivität im Irak erklärt hatte.

    Der Soldat hatte also durch seine Befehlverweigerung nichts anderes getan, als dem erklärten Willen seines Landes zu folgen. Oder?
     
  10. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    So ist es.

    Das das (persönliche) Gewissen stehts höher rangiert als das (öffentliche) Recht ist eine Plattitüde, die keines Richterspruchs bedürfte. Anders gäbe es auch keinen Stauffenberg zum Beispiel.

    Die Begründung ist ärschlings und öffnet der Interpretation von "Vollzugsbeamten" Tor und Tür für eigenwillige Interpretationen. Und nochmal: es kann nicht sein, dass ein Exekutivorgan darüber befindet, was für die Bundesrepublik Deutschland rechtens ist.
     
  11. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Es würde mich interessieren, wie dieses Urteil ausgefallen wäre, wenn schon bei der letzten Wahl die CDU gewonnen hätte, und Deutschland damit am Irak-Krieg beteiligt wäre?
    Rein theoretisch wäre der gute Mann dann sogar unter Anwendung des Kriegsrechtes (als Soldat in Kriegszeiten!) standrechtlich erschossen worden.

    Es ging damals nur um ein paar Tausend Stimmen, wenn Ihr Euch erinnert, und ab diesem Herbst wird es dann wirklich ernst.

    Ciao, Maximilian
     
  12. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member


    Haste da mal`n Link, so rein theoretisch? :klimper:
     
  13. starwatcher

    starwatcher New Member

    mach's mal im nächsten Krieg, so rein theoretisch (hhmpf, ich find die smileys nicht) :augenring uups, da isser ja...
     
  14. SC50

    SC50 New Member

    Das ist doch völliger Unfug. Es geht hier nicht darum, daß eine Person das Gesetz nach seinem Gusto verändert hätte, es geht hier darum, daß ein Soldat einen für ihn völkerrechtswidrigen Befehl verweigert hat (Beteiligung an einem Angriffskrieg). Diese Art der Befehlsverweigerung sollte auf jeden Fall durch das Gesetz gedeckt sein, schon allein um die Ausrede des "Befehlsnotstandes" ein für alle mal unmöglich zu machen. Eine Armee die sich dem Rechtsstaat verpflichtet fühlt muß sich auch an seine Spielregeln halten.
     
  15. Schaumberger

    Schaumberger Wurschthaut, alte

    Ich denke hier ist doch ganz entscheidend inwieweit die Bedenken des Soldaten gerechtfertigt waren?

    Ich finde das Urteil allerdings auch etwas seltsam: Könnte man als gemeiner Z´ler nun auch den Dienst am Sturmgewehr verweigern, da sich dieses ja auch als Angriffswaffe einsetzen liesse?
     
  16. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Zunächst hat hier keine "Person" das Gesetz verändert. Ein Gericht hat das Gesetz ausgelegt und ist so zu seinem (mehr als zweifelhaften) Urteil gelangt.

    Der Offizier hat auch keinen Befehl verweigert, sondern den Gehorsam. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

    Die Gehorsamsverweigerung begründet er mit seinem Gewissen, was sein gutes Recht ist. Weiter oben habe ich bereits gesagt, dass das persönliche Gewissen stets "höher" steht als das öffentliche Recht.

    Mir geht es um die Folgerungen aus diesem Urteil - und die lauten nach wie vor, dass es mit diesem Urteil in das Belieben eines Exekutivorgans (wurscht, ob Bundeswehr oder Polizei oder Zoll oder oder oder) gestellt ist, selbst zu bewerten, was rechtens ist. Das kann er zwar tun, muss aber dann auch die Konsequenzen bis hin zu seiner Entfernung aus dem Dienstverhältnis stehen.
     
  17. maceddy

    maceddy New Member

  18. Dr.Mabuse

    Dr.Mabuse Olivenölimporteur

    Mit dem Staufenberg wäre ich immer vorsichtig...
     
  19. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Der Stauffenberg steht hier lediglich als Beispiel für einen, der sein Gewissen mehr als die damals herrschende Gesetzgebung erachtet hat. Allerdings war er auch einer, der um die Konsequenzen wusste bis hin zu seiner Erschiessung.

    Stauffenberg steht hier nicht für einen Musterdemokraten. Das war er so wenig wie seine Umgebung.
     
  20. Dr.Mabuse

    Dr.Mabuse Olivenölimporteur

    da habe ich ja tatsächlich das "f" vergessen. :embar:
    Das habe ich gemeint. Danke.
     

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