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Ein gutes Urteil,

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von SC50, 22. Juni 2005.

  1. Macziege

    Macziege New Member

    Ich kann mir nicht vorstellen, das es bei diesem Urteil bleibt! Der Major hat seine dienstliche Pflicht verletzt, weil er annahm die von ihm mitentwickelt Software könne im Irakkrieg verwendet werden.

    Das Urteil sagt nichts darüber, ob die Annahme berechtigt war, oder nicht. Ich schätze, dass die Sache in die Berufung gehen wird.
     
  2. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Noch ein Schmunzler zum Thema:

    Die Grünen sind nach den Worten ihres sicherheitspolitischen Sprechers Nachtwei „hocherfreut über dieses Urteil, mit dem der Mut und die Rechtstreue eines Berufssoldaten anerkannt werden”. Gegen Vorbereitungen auf einen völkerrechtswidrigen Krieg ... seien Aktionen des zivilen Ungehorsams gerechtfertigt. „Das war unsere Position in den achtziger Jahren. Das ist unsere Position gegenüber dem Irak-Krieg.”

    Jetzt wäre ich auf eine Stellungnahme Nachtweis gespannt, wenn es bei dieser Gehorsamsverweigerung um den ebenso völkerrechtswidrigen "Angriff" der NATO (mit Beteiligung Deutschlands und Joschkas heftigem Nicken) gegen serbische Streitkräfte gegangen wäre... :moust:
     
  3. SC50

    SC50 New Member

    War der Einsatz in Ex-Juroslawien völkerrechtswidrig? Ansich nein, aber er wurde aus Rücksicht auf die Befindlichkeiten Rußlands dazu gemacht. Das ist schon ein kleiner aber doch wesentlicher Unterschied zu dem unzweifelhaft völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Irak.
     
  4. donald105

    donald105 New Member

    Es geht aber nicht um serbische streitkräfte.
    Was hättest du denn gesagt, wenn - sagen wir mal - 1944/45 ein englischer general oder watt fürn dienstgrad auch immer gesagt hätt: nööö, diese maschinen pflegen und betanken wir nicht, die sollen bald nach hamburg und dresden fliegen? Oder ein amerikanischer obermufti, der sich geweigert hätte, die flieger für vietnam mit agent orange zu befüllen?
    So ein befüllter flieger tut ja auch nix - so lang er im hangar steht.
    So ein programm tut auch nix. So lang man es nicht benutzt.
    Wie wir wissen, blieben die maschinen aber nicht im hangar.

    Vor ein paar tagen haben sich hochbezahlte leute bei gericht die köpfe darüber zerbrochen, ob es wohl gerecht sein kann, den damen der truppe das vorschriftsmäßige zopftragen zu erlauben, den herren aber nicht.
    Ich glaube, der klagende herr darf nun zopf tragen unter dem barrett.
    Ich wäre sehr viel glücklicher, wenn die herren und damen unter dem barrett auch hirn tragen dürften.
     
  5. SC50

    SC50 New Member

    Diese Frage wird schwerlich in der ein oder anderen Weise vor einem Gericht beantwortet werden können. Die Informationen über den Sinn und Zweck dieses Projektes wird die Bundeswehr sicherlich nicht offen legen. Ohne diese Informationen kann sich aber auch ein eventuelles Berufungsgericht nur an dem abstrakten Fall orientieren.

    Davon ist auszugehen, Ausgang offen.
     
  6. Pexx

    Pexx New Member

    Wenn ich es richtig gelesen habe, handelt es sich um ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, also letztinstanzlich. Der normale Rechtsweg ist damit ausgeschöpft - nix Berufung.
     
  7. SC50

    SC50 New Member

    Und genau damit würde man die grundlegende Fähigkeit einer jeden Armee aushebeln, das Töten auf Befehl ohne nachzudenken.
    Ein Soldat der über Sinn oder Unsinn eines Befehls nachdenkt ist ein schlechter Soldat.
     
  8. donald105

    donald105 New Member

    http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!200013,200050,916668/SH/0/depot/0/Bundeswehr-Major_durfte_Befehl_verweigern.html

    :biggrin:
     
  9. SC50

    SC50 New Member

    Unter Umständen kann man vor das Verfassungsgericht ziehen um eine Wiederaufnahme durchzusetzen.
     
  10. donald105

    donald105 New Member

    :confused:
    Ich verstehe nicht - meinst du jetzt, der major soll das nicht verweigern dürfen?
     
  11. donald105

    donald105 New Member

    Das ist in der BRD etwas anders.

    >Der frühere Wehrbeauftragte der Bundesregierung Winfried Penner (SPD) sagte, das Urteil bestätige die gängige Rechtspraxis. Der Fall beschreibe den Soldaten nicht als reinen Befehlsempfänger, sondern politisch Verantwortlichen, als „Staatsbürger in Uniform.“<
     
  12. SC50

    SC50 New Member

    Natürlich hat der Major jedes Recht diesen Befehl zu verweigern und meiner Meinung nach auch die Plicht das zu tun, aber man sollte zumindest nicht außer acht lassen, daß die Bundeswehr noch eine, wenn sie dafür auch eine eigenwillige Argumentation hervorzaubern muß, Möglichkeit zu eine Wiederaufnahme zu kommen hat.
    Dieses Urteil kann die Befehsstrukturen der BW nachhaltig schädigen, und ich fürchte fast sie wird sich dagegen wehren.
    Eine Armee funktioniert nunmal nicht auf diskussions Basis.
     
  13. donald105

    donald105 New Member

    Stimmt. Da gibt's auch keine diskussionen. Zumindest für unsere gilt:
    >…Soldaten nicht als reinen Befehlsempfänger, sondern politisch Verantwortlichen, als „Staatsbürger in Uniform.”<
     
  14. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Mag ja sein, dass ich ein bisschen nuschele, deswegen nochmal: dem persönlichen Gewissen kommt ohne jeden Zweifel mehr Bedeutung zu als dem öffentlichen Recht. Das war schon immer so und wird immer so bleiben.

    Dies hat aber nichts, wirklich NICHTS damit zu tun, dass einem Exekutivorgan - sei er General oder Obermufti oder Pilot oder Polizist oder Steuereintreiber - von einem Gericht "bescheinigt" wird, seine Exekutivbefugnisse und -aufgaben "hinter" sein Gewissen stellen zu dürfen, ohne dafür die Konsequenzen (Degradierung oder Entlassung oder was auch immer) tragen zu müssen.

    Überspitzt: damit wird die Exekutive von der Judikative ausgehebelt. Und die Legislative können wir uns auch gleich sparen, weil jeder selbst "Gesetz" ist.
     
  15. SC50

    SC50 New Member

    Schön wäre es, aber auch die Bundeswehr, die sich ja immernoch in der Tradition der Wehrmacht sieht, möchte auf den internationalen Schauplätzen als eine "richtige" Armee darstehen. Da kann man sich solche Zweifel nicht leisten. Es ist aber schön zu sehen, daß es dort auch Menschen gibt die nachdenken und vorallem das die Gerichte nanchmal doch recht unvoreingenommen an die Sache gehen.
     
  16. D_Stahl

    D_Stahl Active Member

    Über Sinn und Unsinn eines Krieges kann man natürlich streiten.

    Soldaten sollten sich vor Eintritt in die Bundeswehr entscheiden, ob sie Soldat werden wollen oder nicht. Eine Armee die zum Debattierclub verkommt ist nichts wert und unbrauchbar.
    Soldaten sind nun mal dazu da um andere Soldaten zu tözten und getötet zu werden - auf Befehl vom Vorgesetzten.
     
  17. SC50

    SC50 New Member

    Von welchem "öffentlichem Recht" redest du? Welches "öffentliche Recht" wird hier tangiert? Es geht hier um die Weisung eines Dienstherren zu einen Angestellten, nicht mehr und nicht weniger.

    Hier wird garnichts ausgehebelt, im zivilen Fall sieht sogar das Grundgesetz die Möglichkeit des zivilen Ungehorsams vor.
     
  18. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Es geht um viel mehr.

    Es geht darum, dass die Streitkräfte ein Instrument der politischen Führung sind. Wenn sich nun die politische Führung dazu entscheidet, einen Luftkrieg gegen Serbien zu führen, um albanische Flüchtlinge zu schützen, dann können die dazu eingesetzten Tornado-Piloten jederzeit aufgrund ihres Gewissens aussteigen. Mit dem Preis, nie mehr einsteigen zu dürfen.

    Wenn nun ein Gericht sagt "und ob die wieder einsteigen!", dann wird damit die politische Führung schlichtweg ausgehebelt. Denn die Besatzung entscheidet dann, ob sie den Auftrag ausführt oder nicht und nicht "die Politik" (sprich Gerd und Joschka in diesem Fall). Das soll Usus sein und/oder werden?!?


    Tatsächlich? Hat das jemand bezweifelt? Ich nicht. Solange auch die entspr. Konsequenzen getragen werden.
     
  19. SC50

    SC50 New Member

    War die Antwort "Jawoll, Herr General" wirklich die richtige Antwort eines Wehrmachtsoffizies auf die den Befehl "Töten sie diese 5000 Juden"?
    Sollen Soldaten wirklich willenlose Wekzeuge ihrer Befehshaber sein?
    Wollen wir sowas? Hatten wir sowas nicht schonmal und waren dann am Ende doch recht unzufrieden damit?
     
  20. SC50

    SC50 New Member

    Und wenn die politische Führung morgen den Steitkräften befiehlt die Türkei anzugreifen, warum auch immer, meinst du dann sollten alle mitziehen und mit einem lautem Hurra auf den Lippen in den Tod ziehen und die die nicht mitspielen wollen sich still in die Ecke stellen. Wieso soll ein Gewissensentscheid einen Karrierenachteil nach sich ziehen? Das erschließt sich mir nicht so ganz.
    Wenn du den willenlosen Befehlsemfänger, der sich bei etwaigen Zweifeln durch das Karriere Argument auf Linie haten lässt, willst, dann sag das.
     

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