1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Emanzen und Beamten .....

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von DieterBo, 27. Juni 2005.

  1. DieterBo

    DieterBo New Member

    Witz der Woche:

    Zwei Emanzen sitzen beim Frühstück.
    Meint die Eine:

    "Gib mir doch bitte mal die Salzstreuerin!"



    Und noch ein paar Beamtenvorschriften zum Montag:

    "Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach
    Geschlechtern." (alles klar...)
    (Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

    "Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt."
    (auch klar....)
    (Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)

    "Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine
    Erklärung erklärt." (na hier wirds schon schwieriger....)
    (Protokoll im Wirtschaftsministerium)

    "Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung
    nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus
    mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern
    versackt werden." (aber DAS? HÄÄÄ???)
    (Merkblatt der Deutschen Bundespost)

    "Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG
    keinen Anspruch auf Witwenrente." (schade eigentlich....höhöhö....)
    (Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)

    "Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der
    Dienstunfähigkeit dar." (aha...)
    (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

    "Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die
    Dienstreise beendet." (KREISCH!!!)
    (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)

    "Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem
    Alter des Kindes." (ok, das erscheint mir logisch....)
    (Bundesanstalt für Arbeit)

    "Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des
    Margarinengesetzes." (SOWAS GIBTS????)
    (Deutsches Lebensmittelbuch)

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als 'dauernde
    Berufsunfähigkeit' im Sinne von ? 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und
    demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Wer macht denn auch sowas?)
    (Bundessteuerblatt)

    "An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster
    Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart
    bleiben." (uijuijui...)
    (Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)

    "Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung
    des gelebt habenden Menschen." (meine Güte...)
    (Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)

    "Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen." (Ach komm?!)
    (Deutsches Lebensmittelbuch)

    "Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag
    ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden."
    (Formular in Postgirodienst)

    "Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige
    bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer
    Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks
    erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot." (ich kann nicht
    mehr....)
    (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
     
  2. maiden

    maiden Lever duat us slav

    ja wo kämen wir denn hin, wenn jeder Grundstücksbesitzer automatisch Eigentum am Kot fremder, auf sein Grundstück scheißender Hunde, erhielte.
     
  3. Pahe

    Pahe New Member

    Die Werthaltigkeit des Kotes als Dünger würde den Wert des Grundstückes nennenswert erhöhen und ohne einer steuerlichen Erklärung zur Berücksichtigung der Wertsteigerung bei der Grundsteuer dem Grundstücksbesitzer einen ungerechtfertigten Vermögensvorteil verschaffen.
     
  4. Opa01

    Opa01 New Member

    Falls man weiß, wer der Eigentümer des Hundes ist und wo er wohnt, kann man das Ganze in ein Tempotuch wickeln und sanft in den Briefkasten gleiten lassen. Wirkt manchmal erst nach 2-3maliger Wiederholung.

    Gruß Opi,
    der was gegen in der Gegend rumscheißende Hunde hat.
     
  5. Pahe

    Pahe New Member

    Auf eine Beschwerde des Halters würde ich mit einer Forderung nach Finderlohn antworten.
     
  6. RSC

    RSC ahnungslose

    aha... also, wenn ich meinen mann ersteche oder ertrinke oder vergifte oder was weis ich wie umbringe, dann habe ich ein anspruch auf eine witwenrente, aber ihn erschießen darf ich nicht?


    bin wieder weg ( den zukunftigen ehermann suchen, den ich vergiften könnte um einen anspruch auf witwenrente zu haben)
     
  7. Pahe

    Pahe New Member

    Wenn Du aber den Bericht im Verbandsblatt als Rechtfertigung anführst wird Dir das nicht helfen. Die Verbandsvertreter werden sich sofort von dem Bericht distanzieren, harte Bestrafung für Dich und gleich noch die, im Gefängnis ohnehin nicht benötigte Witwenrente als Schadensersatz für die Verunglimpfung ihres Blattes fordern.
     

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