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Erstattung der Versandkosten nach FAG ?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Chriss, 26. Oktober 2005.

  1. Chriss

    Chriss New Member

    Hallo,

    kann mir jemand von Euch kurz sagen, wie es sich mit den Versandkosten bei Rücksendung nach Fernabgabegesetz (FAG) verhält ?
    Bei Rücksendung innerhalb von 14 Tagen und einem Warenwert von mehr als 40 EUR übernimmt der Verkäufer die Kosten, soweit so gut.
    Und wie ist es mit den Versandkosten für die Lieferung ? DSP hat die nämlich bei mir einbehalten, fände ich aber irgendwo ok - so haben wir´s uns (insgesamt) quasi geteilt ... ;-)
    Wollte jetzt aber nur mal wissen, ob das individuell gestaltet wird, oder es eine generelle/gesetzliche Regelung gibt ...

    Danke,
    Chris
     
  2. Macziege

    Macziege New Member

    Meines Wissens, ist der Verkäufer für alle angefallenen Kosten zur Rückgabe verpflichtet.
     
  3. Chriss

    Chriss New Member

    Danke, so hab ich das auch in Erinnerung ... ob ich das hätte extra bzw. explizit verlangen müssen ? Weiß nicht, ob es irgendwo so einen Passus "auf Wunsch des Kunden auch .... " gibt .... hmmm
    Mir gehts v.a. auch um künftige Bestellungen ....
     
  4. Macziege

    Macziege New Member

    Sollte man schon, denn jeder geht den Weg de geringsten Widerstands.
    :nicken:
     
  5. Opa01

    Opa01 New Member

    Aber nur, wenn der Bestellwert 40.- € übersteigt, bis dahin muß der Kunde die Kosten tragen. Zumindest ist das mein Wissensstand.

    Opi
     
  6. Chriss

    Chriss New Member

    jau, das hab ich in meinem Eingangsposting ja schon genannt bzw. explizit unterstellt. Bei mir lag der Warenwert bei 100 EUR.
     
  7. applecare

    applecare New Member

    kommt manchmal auch ein wenig darauf an, wer das fag liest. gravis bspw. wollte mir weismachen, dass ICH ab 40 euro die kosten zu tragen habe ... dann wiederum war es ab 70 euro ...

    ob die das wirklich glauben oder denken, man wäre saudumm?
     
  8. Chriss

    Chriss New Member

    hab mal bei dsp angerufen: keine Erstattung der Versandkosten deshalb, weil das Tütchen offen war ("andere würden dafür 20% abziehen", O-Ton) ... also bei Software u.ä. ist´s klar, aber hier ... naja
     

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