1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Fluchtwege in Dachgeschosswohnungen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von iGelb, 5. Juni 2004.

  1. iGelb

    iGelb New Member

    Hi,

    vielleicht kennt sich einer von euch da aus:

    Bei Dachgeschosswohnungen muss es ja zwei Fluchtwege geben. Normalerweise ist das 1) Treppenhaus und 2) Feuerleiter oder 1) Treppenhaus A und 2) Treppenhaus B.

    Aber kann ein Fluchtweg auch durch eine zweite Wohnung gehen? Also Fluchtweg 1) Treppenhaus A und Fluchtweg 2) Treppenhaus B via 2. Wohnung - die Wohnungen sind mit einer Tür verbunden.

    Ich suche noch nach Argumenten für eine Diskussion mit dem Bauaufsichtsamt Berlin Mitte.

    Vielen Dank ihr Architekten und andere!

    iGelb
     
  2. bus

    bus New Member

    Ich glaube es liegt in der Natur von Fluchtwegen, jederzeit offenzustehen. Mit der Tür ist's 'ne Einliegerwohnung. Wenn die Offenhaltung des Fluchtwegs eigentumsrechtlich (und ggf. mietvertraglich) geregelt ist, spielt vielleicht auch die Feuerwehr mit. Ohne Gewähr (bin kein Architekt)
     
  3. iGelb

    iGelb New Member

    Hi,

    vielleicht kennt sich einer von euch da aus:

    Bei Dachgeschosswohnungen muss es ja zwei Fluchtwege geben. Normalerweise ist das 1) Treppenhaus und 2) Feuerleiter oder 1) Treppenhaus A und 2) Treppenhaus B.

    Aber kann ein Fluchtweg auch durch eine zweite Wohnung gehen? Also Fluchtweg 1) Treppenhaus A und Fluchtweg 2) Treppenhaus B via 2. Wohnung - die Wohnungen sind mit einer Tür verbunden.

    Ich suche noch nach Argumenten für eine Diskussion mit dem Bauaufsichtsamt Berlin Mitte.

    Vielen Dank ihr Architekten und andere!

    iGelb
     
  4. bus

    bus New Member

    Ich glaube es liegt in der Natur von Fluchtwegen, jederzeit offenzustehen. Mit der Tür ist's 'ne Einliegerwohnung. Wenn die Offenhaltung des Fluchtwegs eigentumsrechtlich (und ggf. mietvertraglich) geregelt ist, spielt vielleicht auch die Feuerwehr mit. Ohne Gewähr (bin kein Architekt)
     
  5. iGelb

    iGelb New Member

    Hi,

    vielleicht kennt sich einer von euch da aus:

    Bei Dachgeschosswohnungen muss es ja zwei Fluchtwege geben. Normalerweise ist das 1) Treppenhaus und 2) Feuerleiter oder 1) Treppenhaus A und 2) Treppenhaus B.

    Aber kann ein Fluchtweg auch durch eine zweite Wohnung gehen? Also Fluchtweg 1) Treppenhaus A und Fluchtweg 2) Treppenhaus B via 2. Wohnung - die Wohnungen sind mit einer Tür verbunden.

    Ich suche noch nach Argumenten für eine Diskussion mit dem Bauaufsichtsamt Berlin Mitte.

    Vielen Dank ihr Architekten und andere!

    iGelb
     
  6. bus

    bus New Member

    Ich glaube es liegt in der Natur von Fluchtwegen, jederzeit offenzustehen. Mit der Tür ist's 'ne Einliegerwohnung. Wenn die Offenhaltung des Fluchtwegs eigentumsrechtlich (und ggf. mietvertraglich) geregelt ist, spielt vielleicht auch die Feuerwehr mit. Ohne Gewähr (bin kein Architekt)
     

Diese Seite empfehlen