1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Frage an Juristen: Persönlichkeitsrechte auf Bildern verletzen, aber ordentlich!

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von oli2000, 28. Juni 2005.

  1. oli2000

    oli2000 Rest-Optimist

    Seufz, muss leider arbeiten bei dem schönen Sommerwetter.

    Also, was ich mich immer frage, wenn ich es tue, aber dann doch auf nette Fotos verzichte oder nägelkauend hoffe, dass niemand was sagt: Ab wann verletze ich die Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person, wenn ich von ihr/ihm keine ausdrückliche Zustimmung zur Veröffentlichung habe?

    Ab wann ist eine Menschenmenge eine Menschenmenge und keine einzelne Person mehr, gibt es da Zahlen, nach denen man sich richten kann? Beispielsweise 5 Personen auf einer öffentlichen Veranstaltung? Denn man kann ja einzelne doch immer erkennen, egal wie klein oder unscharf sie abgebildet sind.

    Hab als Beispiel das Bild, mit dem ich gerade hadere, angehangen.
     

    Anhänge:

  2. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Das kannst du ungefragt veröffentlichen. Warste mal wieder im Rotlicht-Milieu? ;)
     
  3. oli2000

    oli2000 Rest-Optimist

    Ungenannte Veranstaltung in ungenannter Veranstaltungshalle. :klimper:
     
  4. D3000

    D3000 New Member

    Und wer ist da aufgetreten? nsync? jeanette?
     
  5. oli2000

    oli2000 Rest-Optimist

    Fein! Aber wo beginnt die Schmerzgrenze für so eine Konzertgängerin, einen Konzertgänger oder ihre Eltern?
     
  6. Thine

    Thine mit Eisenschwein

    AugustinusX hatte mal die selbe Frage gestellt. Guck da mal rein.
     
  7. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Das hängt, wie Juristen sagen würden, immer von den Umständen des Einzelfalles ab. :klimper:


    Rechtlich geht`s um diesen Parafürsten:

    § 22 KunstUrhG
    Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

    Und da es keine Regel ohne Ausnahmen gibt:

    § 23 KunstUrhG

    (1) Ohne die nach §22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

    (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

    ....

    In medias res: Die Veröffentlichung deines Beispielbildes ist durch § 23 Abs. 1 Nr. 3 gedeckt.

    Honorar bitte wie immer auf das Spendenkonto "vBulletin-Schulung für bedürftige Webmassas". :cool:
     
  8. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Und ich Depp tipp hier wie ein Blöder ... :embar:
     
  9. oli2000

    oli2000 Rest-Optimist

    Danke, Thine und Macmacfriend! Das mit der Teilnahme an öffentlichen Versammlungen oder Veranstaltungen macht es wasserdicht. Wobei es hoffentlich egal ist, ob das Foto kommerziell genutzt wird (für gedruckte Werbemittel der Veranstaltungsstätte) oder als Pressebild.
     
  10. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Ist tatsächlich Jacke wie Hose.

    Nicht egal wäre es jedoch, hättest du das Bild einer Person der Zeitgeschichte, also z. B. so einer Berühmtheit wie macixus ungefragt in der nächsten L`Oreal-Kampagne für wetterbeständige Dauerwellen eingesetzt. :moust:
     
  11. kawi

    kawi Revolution 666

    Mit dem Bild gibts keine probleme. Die personen haben quasi mit der teilnahme an der veranstaltung ihre recht am Bild verwirkt ... :)
    Und größer als 5 Personen ist die Gruppe auch :)
     
  12. oli2000

    oli2000 Rest-Optimist

    So gefällt mir das! Ihr habt alle eure Rechte verwirkt! Alle Rechte! :biggrin:

    thx
     
  13. @macmac übrtriffts wieder mal....

    ich hätte es nun so umschrieben:

    1. es ist eine ausleggungssache. fast alles kann man sich "zurecht legen"

    2. wenn jemand an einer öffentlichen veranstaltung teilnimmt, wo auch die presse zugang hat, sind alle bildrechte für den einzelnen futsch....

    klasse recherchiert macmac...
    .
     
  14. fischkopp

    fischkopp New Member

    habe mich vor kurzer Zeit mit einem Fotografen vom DPA Bilderdienst über diese Problematik unterhalten der meinte unter anderem, es ist immer gut wenn man möglichst viele Bilder von der jeweiligen Situation besitzt, sprich Bilder die aussagen das man schon eine Weile fotografiert hat, damit die Abgebildeten nicht behaupten können sie hätten davon nichts mitbekommen
     
  15. oli2000

    oli2000 Rest-Optimist

    Wenn ich eine einzelne Person fotografiere, die nicht im öffentlichen Interesse steht und die nicht an einer öffentlichen Veranstaltung teilnimmt, und das Bild publiziere, dann kann ich mich bestimmt kaum damit herausreden, dass ich mehrere Bilder gemacht habe und die Person ja was hätte sagen können.

    Aber in meinem Fall gibt es tatsächlich eine Serie mit den gleichen Nasen darauf und dazu noch mal mit und mal ohne Blitz.

    Danke für die Meinung!
     
  16. smid

    smid New Member

Diese Seite empfehlen