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Freiberufler?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von resedit, 16. Dezember 2005.

  1. resedit

    resedit Alles ist gut!

    Hi Leute,

    ich brauch mal ein bisschen euren rechtlichen Rat - ihr wisst da bestimmt bescheid. Nehmen wir folgende Situation an. Eine Person, nennen wir sie xyz, ist in einer kleinen Firma als Elektroinstallateur tätig. Privat hat sich xyz verschiedenste Fähigkeiten angeeignet um mit Hilfe verschiedenster Programme Satzarbeiten vorzunehmen. Nun hat sich mit der Zeit herumgesprochen, das xyz das kann und ein sozialer Verein spricht ihn an ob er nicht interesse hätte ein paar Flyer zu bauen.
    Soweit so gut, nun gehts am Ende des Projekts ums bezahlen. xyz geht davon aus (nach Lektüre von Internet usw.) das er die Arbeit als sogenannter Freiberufler angenommen hat. Thematisch fällt die Arbeit somit unter Katalogberufe in kreativen Berufen (Künstler oder Designer). xyz ließt folgende Bemerkung unter Wikipedia "Ein Freiberufler ist nicht gewerbesteuerpflichtig; er kann auch als sog. "Freier Mitarbeiter" tätig werden" steckt das Geld ein und für ihn ist die Sache somit gelaufen.

    Hat xyz nun etwas illegales gemacht? Müsste er den Lohn seiner Flyererstellung anmelden, versteuern oder sonst jemandem Rechenschaft ablegen? Oder aber steht xyz auf der sicheren Seite und kann mit seinem Geld handhaben wie er möchte?

    Danke und Gruß
    xyz ähhh resedit
     
  2. RaMa

    RaMa New Member

    grundsätzlich müssen alle einkommen angegeben und versteuert werden.
    das wird wohl in D genauso sein wie in Ö. allerdings gibts bei uns einen freibetrag der sich um die 1K euro beläuft. dh. alle zuverdienste unter 1K pro jahr gehen steuerfrei durch. soweit aus dem wohlhabenden süden.
     
  3. Schaumberger

    Schaumberger Wurschthaut, alte

    Achtung: Gefährliches Halbwissen (Ich schreibs aber trotzdem)

    Selbstverständlich muss xyz seine Einnahmen (aus selbständiger Tätigkeit) "anmelden". (Hier gibt es ja bei der jährlichen Steuererklärung die schönen Formularblätter "Einkommen aus Selbständiger Tätigkeit" usw.. Alles andere ist Schwarzarbeit! :augenring

    Um es ganz richtig zu machen hätte xyz die Selbständige Tätigkeit im Vorfeld beim Finanzamt anmelden müssen um eine passende Steuernummer zu bekommen (Ist diese nicht auf der Rechnung vermerkt hätte der Verein gar nicht zahlen dürfen). Hier gibt es aber wieder unterschiedliche Modelle: Bei einer geringfügigen Tätigkeit bis zu einer best. Einkommensgrenze(Ist es ja, neben dem abhängigen Beschäftigungsverhältnis) kann man sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Liegt man drüber darf (muss) man die Vorsteuer (Umsatzst.) verlangen und auch wieder abführen.

    Leider kann man als Freiberufler nicht einfach so loszulegen, ein bisschen mitmischen will der Fiskus eben auch. (Ganz abgesehen vom eigentlichen Arbeitgeber, der es u.U. gar nicht gerne sieht, wenn der Angstellte nur noch mit einem Bein in der Firma hängt...->Unbedingt Arbeitsvertrag checken!!!))
     
  4. resedit

    resedit Alles ist gut!

    Ok, war ja eigentlich klar. Da war xyz vielleicht ein bisschen naiv...
    (Ich löcher euch jetzt mit den blödesten Fragen überhaupt, aber die Sache ist xyz halt einfach zu heikel um sie links liegen zu lassen)

    Zum Thema im Vorfeld beim Finanzamt anmelden. Wie genau geht das von statten. Müsste xyz nach einer Auftragsvergabe vom sozialen Verein (übrigens nicht gewerblich) gleich danach zum Finanzamt rennen und nur für diesen Auftrag eine extra Steuernummer beantragen. Oder könnte er sagen: "Für dieses Jahr kann es sein, dass ich private Aufträge bekomme, daher möchte ich eine proforma Steuernummer beantragen, die ich im Falle ?belasten? kann."
    Wie hoch liegt diese Grenze, bis zu der ich steuerfrei arbeiten kann?
    Lohnt es sich eventuell ein Gewerbe anzumelden und die Arbeiten über dieses Gewerbe (Vertrieb von Musik(MC, CD, LP usw.) und Zubehör) laufen zu lassen oder würde sich das anhand des Gewerbezweckes schneiden...

    Arbeitsvertragstechnisch müsste sich xyz noch einmal genau schlauch machen. Sinngemäß sollte da folgendes stehen "Eine Nebentätigkeit ist nur soweit erlaubt, solange keine Einschränkungen bzw. keine Beeinträchtigung des Tagesgeschäftes die Folge sind".
     
  5. Schaumberger

    Schaumberger Wurschthaut, alte

    Hi,

    soweit ich weiss ruft xyz einfach beim FA an, lässt sich mit einem Sachbearbeiter verbinden und bekommt dann eine Nummer zugeteilt (Man hat ja schon eine für das Abhängige Besch. Verhältnis, evtl. gibts dann eben noch ein dazu) Diese Anmeldung ist aber nicht verpflichtend, wenn xyz nichts arbeitet und keine rechungen stellt ist das m.E. völlig egal. (Als Freiberufler ist xyz ja nicht gewerbesteuerpflichtig)

    Steuerfrei wird wohl gar nix sein, da das Einkommen aus Selbständiger Arbeit auf das aus dem Angstellten-Job draufgerechnet, und dann alles zusammen versteuert wird (Ist ja eigentlich auch logisch, oder?) Die evtl. anfallenden Steuern aus der freiberuflichen Tätigkeit sind dann aber erst nach der Abgabe der (Jahres-) Einkommenssteuererklärung fällig. (Vorher weiss das FA ja auch nix davon)

    Über die Bedingungen für einen Gewerbebetrieb weiss ich (Da Freiberufler) gar nix) da kann man ja vieleicht auch beim FA oder sogar bei der Arbeitsagentur nachfragen...
     
  6. macknife

    macknife Member

    So weit ich weiß, hat men im Leben nur eine Steuernummer. Wenn man nicht selbstständig arbeitet, hat man diese vielleicht noch nicht mitgeteilt bekommen aber unter irgendeinem Aktenzeichen muss man vom Finanzamt ja auch als abhängig Beschäftigter verwaltet werden. Eine Steuererklärung macht man doch in jedem Fall (man kann doch auch als Angestellter Anschaffungen wie KFZ o.ä. steuerlich geltend machen, oder?

    Die Formulare sehen als Einnahmequellen folgendes vor:

    -Einnahmen aus abhängiger Beschäftigung
    -Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
    -Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Mieten usw...)

    und so exotische Dinge wie Einnahmen aus Land-/Forstwirtschaftlicher Tätigkeit.

    Dies wird alles (also incl. der Einnahman aus dem Angestelltenverhältnisses) addiert, dann wird alles, was steuerlich absetzbar ist von dieser Summe abgezogen. Nun hat man das zu versteuernde Einkommen. Anhand dessen wird nun der Steuersatz berechnet. So errechnet sich die für das gesamte Jahr zu entrichtende Steuer.
    Davon wiederum wird das abgezogen, was der Arbeitgeber im gesamten Jahr für dich abgeführt hat. Den Rest musst du nachzahlen.

    Vielleicht hat xyz ja ehrenamtlich für den Verein gearbeitet und der Verein hat ihm "ehrenamtlich" einen kleinen Existenzgründerzuschuss gegeben.

    Wenn sich aber tatsächlich weiterhin herumspricht, dass xyz begabt ist, und noch andere Vereine (der Zusatz "gemeinnützig" spielt hier übrigens steuerlich für den xyz gar keine Rolle) oder Unternehmen oder Privatpersonen ihm Aufträge erteilen, sollte er sich doch vielleicht ernsthafe Gedanken über den Gang in die Selbstständigkeit machen, oder diese Zusatzeinnahmen offizell als zweites Standbein beim FA anmelden.

    MtK
     
  7. wm54

    wm54 New Member

  8. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Wenn er Gewerbe anmeldet, bekommt er Post von der Handels- oder Handwerkskammer, wo er zwangsvermitgliedet wird. Zudem meldet sich auch noch die Berufsgenossenschaft, die will ebenfalls Geld von ihm und er darf schöne Formulare ausfüllen.

    Es gibt aber durchaus Positives: Er kann sich mit dem Gewerbeschein Zutritt zur Metro verschaffen.

    :biggrin:
     
  9. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Zur Metro hat mir bisher immer so eine kleine gelbe Fahrkarte für 1 Franc 50 zutritt verschafft :eek:)

    Ciao, Maximilian

    PS: Ich würde (ja, ich wiederhole mich) in solchen Fragen den Steuerberater meines Vertrauens zu Rate ziehen. Je nach Beruf und Tätigkeit kann man sich trotz des Status als Freiberufler dieses ganze Gewerbe/IHK/BG/usw.-Geschiss nämlich komplett sparen (siehe mich!). Gut angelegte 100 Euro, würde ich sagen, die man sogar (noch) von der Steuer absetzen kann.
     
  10. macknife

    macknife Member

    Die freien Berufe heißen genau deshalb freie Berufe, weil sie von diesem Kram befreit sind - also kein Gewerbe anmelden, sondern beim Finanzamt als freiberuflich tätiger Selbstständiger melden.

    MtK
     
  11. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    aha...:shake:
     
  12. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Du kannst aber nicht jedes Gewerbe als Freien Beruf betreiben. Da kannst Du durchaus Ärger bekommen. Als Setzer z.B. mußt Du Gewerbe anmelden.
     
  13. friedrich

    friedrich New Member

    Für Künstler - und dazu zählen Graphiker - gilt:

    1) man darf (und sollte) den reduzierten Mehrwertsteuersatz (= Umsatzsteuer) von 7% berechnen.
    2) man muß keine Gewerbesteuer zahlen, egal, wieviel man verdient.
    3) man wird nicht automatisch Mitglied in Handels- oder Handwerkskammer und muß dort nicht irgendwelche hunderte Euro schwere Jahresbeiträge abdrücken.
    4) man unterliegt der einfachen Buchhaltung (Einnahme-Überschuß-... oder wie das heißt)

    Um nicht in die Nähe der Gewerbetreibenden (= Gewerbesteuerzahler = Dienstleistung wird ca. 15% teurer oder Gewinn schmilzt um diesen Betrag) zu geraten, sollte man
    1) kein Gewerbe beantragen.
    2) niemals 16% Mehrwertsteuer berechnen.
    3) soweit ich weiß höchstens 1 Mitarbeiter einstellen.
    4) keine oder nur im geringen Rahmen gewerblichen Tätigkeiten ausüben bzw. berechnen (wie z.B. Konzepte, Satz, Drucküberwachung) und möglichst immer irgendwelche Nutzungsrechte an den eigenen Kreationen einräumen und berechnen.
    5) einen Steuerberater zu Rate ziehen, der sich mit Künstlern auskennt - die meisten haben keinen blassen Schimmer.
     
  14. mymy 13

    mymy 13 New Member

    @ friedrich

    zu 2.) 7% für die eigenen Honorare, 16% für Materialien, Fremdleistungen usw.(Nettopreis auf die Rechnung + 16% drauf)

    So hat es mein Steuerberater befohlen. Da sind sie sich allerdings nicht einig. Einige Kollegen berechnen bei allen Rechnungen 7%.

    Das mit der Künstler,- bzw. Designeranerkennung ist sowieso eine äußerst schwammige Angelegenheit, da es das Finanzamt immer nur mit Wiederrufsrecht (unter Vorbehalt) anerkennt. Da schwitzt man doch bei der nächsten Steuerprüfung jedesmal wieder.
     
  15. friedrich

    friedrich New Member

    Das mit den 7% oder 16% bei der Weiterberechnung von Fremdleistungen ist eine Feinheit, die der Frager besser mit seinem Steuerberater klärt.

    Ich habe früher es so gehalten wie Du, was aber zu Rechnungen mit gemischtem Mehrwertsteuersatz führt, was auch die Buchhaltung des Kunden nicht so freut. Man hat ja nicht nur Auslagen mit 16%, sondern gelegentlich auch noch welche mit 7% oder 0% (Post).
    Mein Steuerberater dazu: Du hast kein Gewerbe und Du bis nicht die Post, also mußt Du aif alles 7% nehmen, wenn Du es in Deine Buchhaltung mit reinnimmst.

    Mittlerweile berechne ich 7% über alles, und der Steuerberater ist ruhig.
    Man kann diese Diskussion umgehen, in dem man die Originalrechnungen mitschickt, die der Kunde dann in seine Buchhaltung nimmt, und man bekommt nur die Auslagen wieder. Finde ich aber unelegant.

    Kleine Geschichte am Rande: ich habe mal einer Hamburger Behörde fälschlicherweise 8% MwSt. berechnet, und die haben das klaglos bezahlt.
     

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