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GVL-Spezialisten anwesend (Musik)?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Singer, 4. September 2005.

  1. Singer

    Singer Active Member

    Also:

    Ich singe in einem Konzert, daß von einer der Rundfunkanstalten mitgeschnitten wird. Der Produzent präsentiert mir einen Vertrag in dem ausdrücklich steht, daß ich meine Rechte an dem Mitschnitt auf ihn übertrage.

    Das wundert mich. Ich habe meine Rechte ja schon in dem Wahrnehmungsvertrag der GVL übertragen, die mir eine Pauschale zahlt, sich dafür um die ggf. anfallenden Tantiemen kümmert und diese einstreicht.

    O. g. Produzent meint, es wäre immer so, daß die Musiker ihre Rechte an den Veranstalter oder Produzenten abtreten, denn dann erst könnte die GVL tätig werden. Bis jetzt habe ich aber noch in keinem Vertag, weder bei CD-Aufnahmen noch bei Live-Mitschnitten, so einen Passus gelesen.

    Habe ich da was nicht kapiert?
     
  2. macknife

    macknife Member

    Geht es dabei nicht einfach um dei Senderechte? Der Produzent darf die Aufzeichnung sooft senden, wie er will, ohne dich jedesmal um Erlaubnis fragen zu müssen. Die einzelnen Sendetermine muss er allerdings der GVL melden und du erhältst jedesmal Geld von denen.

    (Bin allerdings auch kein Profi)

    MtK
     
  3. hekarl

    hekarl frisch nanophil

    Bin kein GVL-Spezialist und ooch geen Eggsbärrde…

    …aber das sehe ich sehr ähnlich wie Mackie Messer ähh… macknife ;)
    Die im Vertrag mit der Rundfunkanstalt abgetretenen Rechte beziehen sich wahrscheinlich nur auf die Sende-, allg. Nutzungs- oder bestenfalls noch Vervielfältigungsrechte an der Aufzeichnung (kenne deinen Vertrag ja nicht im Wortlaut; müsste evtl. mal einen alten von mir rauskramen).
    Es gäbe ja theoretisch noch die Möglichkeit, dass jemand bei der Rundfunkanstalt nur die Produktion beauftragt (und bezahlt) hat, mit dem Resultat aber etwas ganz anderes vorhat.
    Im Normalfall zeichnet der Sender aber was auf, vergütet dir das (mehr oder weniger schlecht) und will es dann ein- oder mehrmals oder sooft sie wollen …oder einen bestimmten Zeitraum lang… senden oder sonstwie nutzen können. Und jetzt kommt evtl. ein wichtiger Punkt dazu, der GVL-relevant wäre; nämlich wie umfangreich dieses Nutzungsrecht ist; genauer: Ob z.B. ausser der Sendung oder Verwurstung in Reportagen oder im Funkhaus-Fahrstuhl :cry: auch die (spätere) Herstellung von Tonträgern oder DVDs damit gemeint ist.
    Ich denke aber, in der Regel werden solche weitergehenden Vereinbarungen, wie CDs oder DVDs davon zu pressen, gesondert getroffen.
    Da legt die GVL ja bekanntlich verschiedene Vergütungssätze zu Grunde.

    Letztlich aber orientiert sich die GVL ja nur an der Höhe des dir gezahlten Honorars (und eben des Genres/der Verwendung des Produktes). Je nach Verwendung schüttet sie dann deine Beteiligung aus; je höher das Honorar war, je „höher” die Klassifikation des Mediums, desto höher dein Anteil.
    Die GVL verteilt nur das Geld, was durch die Verbreitung -also die „Verwertung" hereinkommt (Fernseh-, Radiostationen, Musik- und Pornofilmvertriebe etc.) :meckert: Das Recht an deinem persönlichen Anteil an diesem Kuchen „nimmt” sie für dich „wahr”, weil das ein Einzelner wohl kaum könnte und sonst Jeder damit machen würde, was er will… sprich: Vervielfältigen und „Verwerten”, Senden, Verkaufen…soviel er will, ohne je einen weiteren Cent an die an der Produktion Beteiligten zahlen zu müssen. Die Gema dagegen kümmert sich um Urheber- und Aufführungsrechte. Ich glaube, aus all dem zusammen wird dieser Topf überhaupt gespeist.

    Damit haben m.E. die erwähnten Rechte im Funkhausvertrag nicht direkt zu tun. Der Sender muss natürlich prinzipiell erst mal das Senderecht von dir eingeräumt bekommen, sonst kann er's ja nicht veröffentlichen. Das sind vermutlich Standard-Verträge. Aber Obacht darauf, dass die gewünschten Rechte und das Honorar im Verhältnis stehen; ggf. bei Veröffentlichung auf Tonträgern etc. nachverhandelt werden muss o.ä., kann ja nicht schaden.
    P.S. @macknife
    Nee, soo schön is es nu auch wieder nicht. Leider.
    ;)
     
  4. Singer

    Singer Active Member

    Ah ja, möglicherweise meinte der Produzent die Sende-Rechte. Wohlbemerkt ist der Rundfunk aber nicht der Vertragspartner oder Produzent; es gibt da eine Person des bürgerlichen Rechts, mit der ich den Vertrag abschließen und auf die ich meine Leistungsschutzrechte übertragen soll. Der Sender nimmt auf und sendet, mein Geld bekomme ich vom Produzenten.

    Naja, ich werde morgen mal bei der GVL anrufen und mich beraten lassen.
     
  5. hekarl

    hekarl frisch nanophil

    1) Ah so; dann musst du im Vertrag dieses Gefüge auseinanderklamüsern…
    2) Das ist eine gute Idee; würde ich in so 'nem Fall auch so machen
    Gruß
    h.
    P.S.: Empfehle in dem Fall einen Kurztrip nach… sagen wir Istanbul…auf den großen Basar, um die persönlichen Fähigkeiten im Feilschen aufzufrischen!
    :)
     

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