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Hinrichtung wg. gestiegenen IQs

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von BigBoogie, 18. Februar 2005.

  1. BigBoogie

    BigBoogie Gast

    Hier klicken wenn Ihr mehr wissen wollt.

    Ich bin übrigens nicht grundsätzlich ein Gegner der Todesstrafe, aber in diesem Fall scheint sie mir nicht gerechtfertigt. (Allerdings bin ich auch kein grundsätzlicher Befürworter der Todesstrafe, hängt halt vom Einzelfall ab.)

    Grüße, bb
     
  2. Schaumberger

    Schaumberger Wurschthaut, alte

    Wie jetzt, also erst umbringen wenn es auch du für richtig hältst?
     
  3. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Solche Berichte werfen immer ein äußerst merkwürdiges Licht auf das amerikanische Rechtssystem.

    Das würde doch bedeuten, daß wenn ein Mann den Liebhaber seiner Frau im Affekt tötet und deshalb zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, man diesen Mann im Gefängnis beobachtet, plötzlich ruft: „Jetzt hat er keinen Affekt mehr“ und ihn dann wegen fehlendem Affekt zum Tode verurteilt.

    :crazy:
     
  4. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Die Todestrafe ist ein barbarischer Akt reaktionärer Dummheit.
     
  5. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Kann mal kurz einer aufzählen, in welchen Demokratien dieser Welt der Staat sonst noch mordet und foltert?
     
  6. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Oder mildernde Umstände wegen Trunkenheit bekommen hat und jetzt wieder nüchtern ist.

    ciao, Maximilian

    PS: Für die Todesstrafe gibt es nach meiner Meinung keine Rechtfertigung.
    Es gibt nach meiner Meinung aber auch keine Rechtfertigung für mildernde Umstände wegen Trunkenheit. Wer sich so betrinkt oder drogiert, dass er unkontrolliert Gewalttaten begeht, gehört alleine deswegen vor der Allgemeineit weggesperrt.
     
  7. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Ah, feine Differenzierung.
     
  8. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Nicht schon wieder das, bitte. Es geht mir nur darum, dass man vor Gericht Erleichterungen dafür bekommt, dass man sich selbst (womit auch immer) in einen Geisteszustand versetzt hat, in dem man unkontrolliert gewalttätig wird. Und da ist Alkohol nunmal nicht das einzige Mittel, welches solche Wirkungen haben kann.

    ciao, Maximilian
     
  9. Macci

    Macci ausgewandert.

    Das Problem (abgesehen von der Existenz der Todesstrafe) liegt in der Definition von geistiger Behinderung im vorliegenden Fall und der Durchführung des IQ-Tests.
    Wenn ein Mensch im klinischen Sinne geistig behindert ist, so kann ich mit ihm bestimmte individuelle Tätigkeiten/Fähigkeiten trainieren, am Intelligenzquotienten wird das nichts ändern.
     
  10. kaffee-micha

    kaffee-micha Kaffeetante © robdus

    Wäre es nicht einfacher, die aufzuzählen in denen er das nicht tut?

    micha
     
  11. Pahe

    Pahe New Member

    Hallo,

    mit der Argumentation, dass er jetzt aufgrund seiner Intelligenz von Staats wegen ermordet werden soll, kann ich beim besten Willen nichts anfangen.
    Von meiner Logik her ist doch wohl der IQ vor bzw. zum Tatzeitpunkt entscheidend.
    Ist man denn dort so pervers, dass das Umbringen eines Todeskandidaten nur deshalb ausgesetzt wird, weil dies bei einem Delinquenten, der nicht so recht begreift wie ihm geschieht nur den halben Genuss bedeuten würde?

    Gruß
    Pahe
     
  12. sandretto

    sandretto Gast

    Na das ist mal eine Aussage, Kompliment. Dann fang schon mal an zu trainieren.
     
  13. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Mit diesen Erleichterungen, quasi Rabattgesetzen, hatte ich auch immer meine Probleme. Habe mir immer vorgestellt, wenn ich mal jemand umbringen will, dann betrinke ich mich ordentlich, lege die vorhesehene Tatwaffe rein zufällig in die Nähe des beabsichtigten Tatortes und begehe die Tat. Da findet sich meist ein milder Richter.

    :angry:
     
  14. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Oder Du betrinkst Dich erst unmittelbar nach der Tat. Da hat es einige Fälle gegeben, die aufgedeckt werden konnten, aber ich will nicht wissen, wieviele Mörder/Vergewaltiger/Unfall-Mit-Todesfolge-Verursacher (da finde ich es besonders abwegig: Ich muss beim Autofahren nur besoffen genug sein, dann komme ich auf Bewährung davon!) auf diese Weise mit einem milden Urteil davongekommen sind.

    ciao, Maximilian
     
  15. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Bei Alkohol am Steuer gibt’s keine Rabatte mehr. Deshalb versuchen diese Fahrer sich ja gerne durch Unfallflucht zu entziehen.

    Übrigens kann man feststellen, wann und sogar was getrunken wurde. Flüchtige Unfallfahrer haben des öfteren behauptet, sie hätte durch die Aufregung bedingt erst dann etwas getrunken. Fast jeder Alkohol hinterläßt ein ganz spezielles Spurenbild. Die können Dir sogar die Whiskysorte nennen. Habe das mal im Fernsehen gesehen. Die sind mittlerweile sehr gut im Ermitteln. Da haben solche Täter keine allzugroßen Chancen mehr.
     
  16. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Gut das zu hören (nicht die Unfallflucht!), immerhin etwas haben sie gelernt.

    ciao, Maximilian
     
  17. SonicReducer

    SonicReducer New Member

    Meiner persönlichen Meinung nach ist die Todesstrafe, die von einem Staat vollstreckt wird, zwar unter keinem Gesichtspunkt zu rechtfertigen. Denn wenn ein Staat sich auf diese Stufe herab lässt, dann macht er sich selbst zum Mörder und zum Instrument niederer Triebe.

    Andererseits kann ich die Angehörigen von Opfern bestialischer Verbrechen verstehen, wenn Sie den Tod des Täters fordern.

    Es ist schwierig, hier ein Wahr oder Falsch für die jeweilige Auffassung zu ermitteln.

    *ratlossei*
     
  18. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Natürlich. Und deswegen sprechen Richter Recht. Und nicht Betroffene. Denn da spricht der Fachman gerne von Selbstjustiz.
     
  19. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Für mich ist und bleibt die Todesstrafe nichts anderes als staatlich sanktionierter Mord!

    Tyrannenmord ist die einzige Ausnahme, die ich akzeptiere.

    Stellt Euch vor, der Schreiner Georg Elser hätte 1939 im Bürgerbräukeller Erfolg gehabt...
     
  20. maiden

    maiden Lever duat us slav

    für die Todesstrafe gibt es keinerlei Rechtferigung. Wenn die Todesstrafe gerechtfertigte Sühne für ein begangenes Verbrechen sein soll, muß durch eine entsprechende Justiz mit absoluter Sicherheit gewährleistet sein, daß Fehlurteile ausgeschlossen werden können. Die Todesstrafe stellt eine finale Verurteilung ohne die Chance auf Wiedergutmachung im Falle des Irrtums dar.
    Da aber kein Rechtssystem dieser Welt absolut sicherstellen kann, daß Fehlurteile ausgeschlossen werden können und real bereits unschuldig Verurteilte hingerichtet wurden oder in der Todeszelle auf ihre Hinrichtung warteten, muß die Todesstrafe abgeschafft werden.

    Ein Land, das an der Todesstrafe festhält, beansprucht in der Rechtsprechung tatsächlich Unfehlbarkeit.
    Ein solches Land begeht aber gleichzeitig, es wurde bereits gesagt, einen barabarischen und unmenschlichen Akt.
     

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