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Kindermädchen brauchen neu eine Erlaubnis

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von ab, 1. Oktober 2005.

  1. ab

    ab New Member

    "Am 1. Oktober tritt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) in Kraft. Es führt die Erlaubnispflicht für die Kindertagespflege ein. Gewerbliche Kindermädchen müssen sich demnach eine Erlaubnis beim Jugendamt einholen, wenn sie Kinder länger als drei Monate und wöchentlich mehr als 15 Stunden in ihren eigenen Räumen betreuen."

    Quelle: http://www.mdr.de/ratgeber/neuab2005/2185034.html


    Meine Frage: Gilt das auch für Kindermädchen, die das 18te Lebensjahr erreicht haben?

    ab
     
  2. petervogel

    petervogel Active Member

    das alter scheint da keine rolle zu spielen, es geht wohl eher um die anzahl der betreuungsstunden.

    das klingt mal wieder nach viel bürokratie und aufwand für die kindermädchen. ich frage mich echt, ob das alles sein muss? unfallversicherung, etc. ist richtig und gut, aber das kann man doch alles viel einfacher machen!!!
    da fällt mir wieder deutsches mautsystem ein und im vergleich ein aufkleber an der scheibe in österreich, um die gebühren zu erheben. und da reden sie alle von entbürokratisierung. 100 verordnungen dazu und 50 streichen.....
     

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