1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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kostenfreieGewährleistungs-Servicenummer

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Black Eddy, 31. Oktober 2002.

  1. Black Eddy

    Black Eddy Member

    Hallo!

    In der WDR-Servicezeit Geld wurde heute (31.10.2002) dieses bekannt gegeben:

    "Bietet der Discounter für die Reparatur oder den Ersatz des Artikels eine Servicenummer an, bei der man sich erkundigen kann, muss dieser Anruf innerhalb der Gewährleistung kostenfrei sei. Nach zwei Jahren gilt dies nicht mehr, und der Händler kann für den Anruf Kosten verlangen."

    Hier der Link:

    http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20021031/b_3.phtml

    In diesem Beitrag erklärte Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale NW den Sachverhalt.

    Liebe Grüße
    Black Eddy
     
  2. Black Eddy

    Black Eddy Member

    mir die Sendung vom VHS noch mal angesehen. Die Information ist wohl textmäßig gleich derjenigen im Link.

    In einem anderen Forum
    http://www.wer-weiss-was.de im Brett "Recht" hab' ich das auch gepostet. Jemand meinte, die Verbraucherzentralen würden oft Aussagen machen, ohne eine seriöse Quelle mit Urteil oder Gesetzestext zu benennen.

    Im Februar werde ich übrigens ein mehrtägiges Seminar der Verbraucherzentrale besuchen.
     
  3. graphitto

    graphitto Wanderer

    >> Im Februar werde ich übrigens ein mehrtägiges Seminar der Verbraucherzentrale besuchen.

    Bist du dann ein professioneller Verbraucher???

    gruß
     
  4. Black Eddy

    Black Eddy Member

    Heutzutage kommst Du ohne Kenntnis des Verbraucherschutzes nicht mehr weiter!

    Viele Händler und Hersteller hebeln Verbraucherrechte aus - verweigern sie sogar (M$, Mephisto-Schuhe, falsche Bedienungsanleitungen, Telekom-Telefonanlagen (3x), ... [nur einige aus einem Jahr]).

    Nur wenn Du ihnen den Ausdruck eines Gesetzes, einer Verordnung oder Urteils zeigst, kommst Du weiter!

    Und finanziell ist das Seminar durch gesammelte Fälle günstiger, als einzeln zur VZ oder einem RA zu gehen.
     

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