1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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kündigung per e-mail

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Macmolle, 7. Juli 2005.

  1. Macmolle

    Macmolle Member

    Hallo
    ich möchte meiner Krankenkasse per e-mail kündigen.
    Hat die e-mail rechtlich gesehen den gleichen Stellenwert wie ein Brief?
    Ergo ,wäre die Kündigung rechtens?
     
  2. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Solche Dinge erledige ich per Einschreiben mit Rückschein.
     
  3. frisco68

    frisco68 New Member

    ich glaube sowas hat noch keinerle "grundlage" - leider... (e-mail? was ist das??)

    sah gestern einen kurzbericht, dass es jetzt in der schweiz (vorerst nur für firmen) eine art elektronischer Poststempel gibt, der den versand von mails bestätigt... was dann auch als einschreiben gilt...
    aber NOCH denke ich, ist es vernünftiger sowas per einschreiben zu machen.
     
  4. satzknecht

    satzknecht New Member

    na, ihr könnt einem ja mut machen, habe letzte woche die krankenkasse per fax :eek: gekündigt - bisher keine reaktion :confused: - werde da gleich mal anrufen... :nicken:
     
  5. maiden

    maiden Lever duat us slav

    super Idee. Es gibt wohl keine Post wo so viel verloren geht oder unbeachtet bleibt wie bei Emails. Super Idee. Ehrlich.
     
  6. satzknecht

    satzknecht New Member

    yes, kündigung ist eingegangen, bearbeitet und bestätigung per post unterwegs zu mir - für mich wirklich verwunderlich, dass sich sowas mal ohne großes theater erledigt!

    :eek:)
     
  7. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    Das kommt auf Deine Vertragsbedingungen an.

    In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist bei einer vorzeitigen Kündigung im Regelfall die Schriftform vorgeschrieben. In diesen Fällen ist natürlich eine Kündigung per E-Mail oder Telefon nicht möglich, da Schriftform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzt.

    Ist ein solcher Hinweis in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht enthalten, ist trotzdem nicht anzunehmen, dass eine Kündigung per E-Mail oder Telefon wirksam ausgesprochen wird, denn Du musst den Zugang der E-Mail beweisen. Auch dass unter Umständen die E-Mail auf der Festplatte gespeichert ist und jederzeit wieder ausgedruckt werden könnte, wäre im Streitfall kein Beweis. Die Kündigung solltest Du deshalb grundsätzlich immer schriftlich, möglichst sogar per Einschreiben, noch besser per Einschreiben/Rückschein aussprechen. Nur so kannst Du tatsächlich auch die Vertragsbeendigung nachweisen.

    Um u. a. auch der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es heute E-Mail gibt, hat der Gesetzgeber im BGB die sog. "Textform" eingeführt. Diese ist nicht gleichbedeutend mit der Schriftform, sondern verlangt lediglich eine in lesbaren Schriftzeichen fixierte Erklärung oder Mitteilung, die nicht zwingend an ein körperliches Dokument geknüpft oder unterschrieben sein muss.

    Erklärungen in Textform können somit in jeder Übermittlungsart - außer der mündlichen - erfolgen, also mittels herkömmlichem Brief, durch Versendung einer Diskette :confused: oder CD, per Fax oder durch Sendung einer elektronischen Nachricht. Die Lesbarkeit auf einem Bildschirm genügt, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die technischen Voraussetzungen für eine Sichtbarmachung hat.
    Damit wurde gesetzlich fixiert, was schon vorher Rechtsprechung war: E-Mails stellen eine Willenserklärung dar.

    Aber wie gesagt: Die Beweissfunktion einer schriftlichen Urkunde hat die Textform nicht.

    Wenn´s klappt, klappt´s, wenn nicht, ist´s Mist.
     

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