1. Liebe Forumsgemeinde,

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Lizenzrechtliche Frage: Software

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von MacBelwinds, 17. Juni 2007.

  1. MacBelwinds

    MacBelwinds New Member

    Wenn man Titel aus der alten PC-Bibliothek gebraucht erwirbt (ca. 7-10 Jahre alt), kann man diese dann auch auf mehreren Rechnern in einem Netzwerk installieren? Konkret schwebt mir vor, auf Schulrechnern ein englisches Wörterbuch aus der PC-Bib-Serie in die Office Bibliothek einzubinden, möchte mich aber vergewissern, dass das nicht illegal ist. Die Lizenzbestimmungen dieser alten Software sind längst nicht so eindeutig wie die heutiger Produkte.

    Man mus dazu sagen, dass kaum eine Schule das Geld hätte, aktuelle Software für jeden Schülerrechner einzeln zu kaufen. Daher haben wir auch fast nur Freeware oder Uraltsoftware und ggf. ein gesponsortes Office. :cry: Aber so ein Nachschlagewerk wäre schon eine wertvolle Erweiterung...
     
  2. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Nach gültigem Deutschen Urheberrecht tritt die "Gemeinfreiheit" an Geistigen Werken erst nach 70 Jahren ein, Deine "7-10" Jahre alten Softwaretitel sind also noch alleiniges geistiges Eigentum des Urhebers.

    Das einfachste und sicherste dürfe doch sein, den Herausgeber der Software direkt um Erlaubnis zu bitten, oder nicht? Und wenn er sie nicht erteilt, dann müssen die Schüler eben weiterhin im papierenen Wörterbuch nachschlagen.

    Ich habe ähnliche Diskussionen mit meiner Frau auch gelegentlich und sage ihr jedesmal wieder, daß sie auf gar keinen Fall ein persönliches Risiko (*) eingehen soll, nur weil das Bildungsbudget des Staates das ist, was es nunmal ist.

    Grüße, Maximilian

    (*) Denk immer dran: Wenn es schiefgeht, bist alleine Du dran!
     
  3. MacBelwinds

    MacBelwinds New Member

    Das wollte ich auch nicht bestreiten. Es geht mir vielmehr um eine Klärung dessen was ich darf oder nicht darf.

    Die Lizenzbestimmungen von 1999 sagen Folgendes:

    "1. NUTZUNGSBERECHTIGUNG

    (a) LKG gewährt dem Kunden hiermit ein nicht
    ausschließliches, nicht übertragbares und nicht zur
    Unterlizensierung berechtigendes Recht, die Software für
    seine eigenen Zwecke intern zu nutzen. Der Kunde darf
    Kopien der Software nur für Backup-Zwecke anfertigen.
    (b) Der Kunde ist nicht zum Reverse Assembling, Reverse
    Compiling, Ändern oder Erweitern der Software berechtigt.
    Dies gilt nicht, soweit eine Dekompilierung der Software
    unerläßlich ist, um zur Herstellung der Interoperabilität
    eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit der
    Software erforderliche Informationen zu erhalten, und diese
    Informationen dem Kunden trotz schriftlicher Anfrage nicht
    innerhalb angemessener Zeit von LKG zugänglich gemacht
    worden sind. Durch Handlungen gemäß dieser Ziffer 1 (b)
    erlangte Informationen dürfen keinesfalls zu anderen
    Zwecken als zur Herstellung der Interoperabilität des
    unabhängig geschaffenen Programms verwendet werden, nicht
    an Dritte weitergegeben werden, sofern dies nicht für die
    der Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms
    notwendig ist, und insbesondere nicht für die Entwicklung,
    Herstellung oder Vermarktung von Programmen mit im
    wesentlichen ähnlicher Ausdrucksform wie die betreffende
    Software oder für irgendwelche anderen das Urheberrecht
    hieran verletzenden Handlungen verwendet werden."

    Und man hat damals offenbar die Nutzung in Netzwerken schlichtweg noch nicht bedacht. Wie soll man sich in so einem Falle also verhalten?

    Die Verlage werden natürlich sagen: "Kaufen Sie unseren neuen Produkte!" :crazy:

    Aber ich habe Langenscheidt mal eben geschrieben und werde berichten, was sie zu sagen haben. Möglicherweise stellen sie sich einfach tot, genauso wie in der "Muret-Sanders-Frage" (anderer Thread).
     
  4. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Alleine dieses Satzfragment schließt für mich die netzwerkweite Nutzung aus. Ausserdem würde ich die "eigene Zwecke" dem Lizenzinhaber und nicht seiner Schülerschar zuschreiben.
    1999 waren Computernetzwerke schon gang und gäbe (ich selbst arbeite in Netzwerken seit ca. 1985 und betrachte mich nicht als Pionier...), hätte Langenscheidt die Lizenz netzwekweit vergeben wollen, hätten sie das explizit getan.

    Grüße, Maximilian
     
  5. MacBelwinds

    MacBelwinds New Member

    Schnelle und klare Ansage von Langenscheidt: die Schullizenz für bis zu 15 Rechner kostet 150 EUR. Da weiß man, woran man ist... :nicken:

    Nebenbei: wir sprechen hier von einer Software, die bei eBay für 1 EUR über den Ladentisch geht...
     

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