1. Liebe Forumsgemeinde,

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Mal was Rechtliches...

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von framemaster, 14. Februar 2006.

  1. framemaster

    framemaster New Member

    ... Moinsen!

    weil ihr immer alle so nett seid und ich in einem unfreundlichen Forum immer blöd angeblökt werde, will ich euch mal eine rechtliche Frage stellen.

    Ich war geschäftsführender Gesellschafter in einer GmbH. Im Grunde war ich dabei auch Angestellter der GmbH. Als Designer habe ich in diesem Verbund natürlich auch Logos entworfen. Nun bin ich endlich auf freiem Fuß. Darf ich Entwürfe, die nachweislich ich selbst und allein angefertigt habe und welche damals nicht vom Kunden genommen wurden, in meiner neuen selbstständigen, einzelkaufmännischen Tätigkeit neuen potentiellen Kunden vorstellen, ohne Gefahr zu laufen, dass meine militanten Ex-Gesellschafter Amok laufen? Dabei meine ich natürlich auch, dass diese Kunden eines dieser Layouts auserwählen und als ihr Logo haben wollen. Ich meine, ich bin ja eigentlich Urheber und von der Agentur aus wurden an niemanden Nutzungsrechte erteilt. Wie verhält sich dies, wenn ich GF war??? Als reiner Angestellter mögen ja eventuell andere Gesetze herrschen... Wäre aber auch mal interessant zu wissen.
    Kennt sich jemand damit aus?
     
  2. pewe2000

    pewe2000 New Member

  3. Macziege

    Macziege New Member

    Nach meiner Kenntnis gehören die Erfindungen, Entdeckungen und Kreationen die ein Mitarbeiter einer Firma in seiner Arbeitszeit gemacht hat, der Firma in der er arbeitet.
     
  4. macbob

    macbob New Member


    Stimmt!
     
  5. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Wenn diese Logos damals nicht genommen wurden und er die nun leicht abgewandelt für etwas anderes verwendet, haben die eigentlich wenig Chancen.
     
  6. Macziege

    Macziege New Member

    Das kommt ganz auf den Arbeitgeber an, er hat das Recht auf seiner Seite. Will man es korrekt machen, sollte man sich die entsprechenden Arbeiten vom Arbeitgeber schriftlich übereignen lassen.
     
  7. calvano

    calvano Mit alles

    Ich glaube nicht, dass Du die Arbeiten problemlos so nutzen kannst.

    Als Gesellschafter einer GmbH hast Du ja wohl auch einen Gesellschaftervertrag unterschrieben. Steht da was dazu drin?

    Ob Du die Arbeiten gemacht hat oder nicht, spielt m.E. aber eh keine Rolle. Denn das Nutzungsrecht - welches geldlich verwertbar wäre - fällt normalerweise in das Betriebskapital der GmbH, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt wurde. Die GmbH kann das Nutzungsrecht zu Geld machen und die geschäftsführenden Gesellschafter sind als Angestellte der GmbH dazu verpflichtet, eben dieses zu tun.

    Im besten Fall einigt man sich hier wohl mit seinen ehemaligen Mitgesellschaftern über die Veräusserung von Betriebskapital, in diesem Fall Arbeiten, die für die Akquisition von Neukunden nutzbar wären (nicht nur für Dich sondern auch für die alte Firma).

    Die Arbeiten als Teil des Betriebsvermögens dann zu geldlich zu bewerten ist dann wohl das eigentliche Problem.
     
  8. framemaster

    framemaster New Member

    ^ Oh, da war ich wohl etwas spät dran. Die Antwort war gut!!! Hier trotzdem noch mein Beitrag (habe so lange dran getippt...):


    Da die Jungs in letzter Zeit richtig fies werden, muss ich denen leider mit §§§ kommen (gähn). Urheber ist erstmal Urheber. Im §43 UrhG steht folgendes:

    "§ 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen
    Die Vorschriften dieses Unterabschnitts sind auch anzuwenden, wenn der Urheber das Werk in Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis geschaffen hat, soweit sich aus dem Inhalt oder dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses nichts anderes ergibt."

    Dies bezieht sich auf den Abschnitt (ab §28), in dem es um Nutzungsrechte geht, die ja in diesem Fall nicht vergeben wurden;-) Ansonsten habe ich weder im Gesellschaftsvertrag noch im Anstellungsvertrag irgendeine Klausel darüber gefunden. Das lässt doch hoffen, oder? Ich meine, ein Urheber ist eine natürliche Person. Es gäbe nur noch sog. Miturheber. Da aber nur ich an meinen Entwürfen einen Handschlag getan habe, gibt es wohl keine Miturheber...

    § 7 Urheber
    Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
    § 8 Miturheber
    (1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.

    Wenn meine Vermutung richtig ist, so könnte jeder angestellte Grafiker seine nicht verwendeten Entwürfe bei der Entlassung schön einpacken und weiter verwenden, wenn im Anstellungsvertrag nichts anderes geregelt ist. Oder erteilt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bei Erhalt seines Gehalts stillschweigend ausschließliches Nutzungsrecht. (Habe sowas mal gehört.)

    In meinem Fall war ich aber selbst (mit 2 gleichberechtigten Kollegen) mein Arbeitgeber. Verwirr!!!
    Wenn man stillschweigend solche ausschließlichen Nutzungsrechte vergibt, hätten meine Ex-Kollegen ein Verbotsrecht. Wenn es allerdings einfache Nutzungsrechte wären, hätte ich freie Bahn. Wo kann man denn das herausfinden?
     
  9. calvano

    calvano Mit alles

    Ja, das ist schon ziemlich verwirrend, ich hab die gleiche Sch**** schon hinter mir. Grundsätzlich ist es so: Urheberrecht kann man nicht verkaufen oder abgeben, da man nun mal auch nicht gegen Geld oder gute Worte sagen kann ´ich hab´s nicht gemacht`. Gemacht ist gemacht.

    Nutzungsrecht an urheberrechtlich geschützten Werken kann man aber sehr wohl verkaufen. Das gehört aber in Deinem Falle erstmal der GmbH, wenn nichts anders vereinbart wurde. Die GmbH ist nämlich ebenfalls eine Person, zwar keine natürlich aber eine rechtliche. Die ist der eigetliche Chef in dem ganzen Spielchen. Ihre Vertreter sind die geschäftsführenden Gesellschafter und diese haben nicht nur dafür zu sorgen, dass die GmbH Einnahmen macht sondern haben auch zu verhindern, dass der GmbH Einnahmen entgehen, z.B. in Form von nicht verwerteten Nutzungsrechten.

    Deshalb glaube ich kaum, dass Du Deine Entwürfe einfach so nutzen kannst. Du bist zwar der Urheber hast aber mit Ausscheiden aus der GmbH keine Nutzungsrechte daran.

    Wie hast Du das denn mit dem Ausstieg aus der GmbH gemacht? Hatte die GmbH Schulden? Hast Du Geld von der GmbH für Deinen Anteil am Gesellschaftvermögen bekommen? Haftest Du weiter für Kredite? Das spielt alles ne Rolle. Beschreib mal ´n bisschen genauer ...
     
  10. calvano

    calvano Mit alles

    Genau da liegt der Irrtum: Die GmbH war als Kapitalgesellschaft Dein Arbeitgeber, nicht Du selbst. Und die GmbH sagt wo´s lang geht. Auch Deine Ex-Kollegen haben nur Anteile am Betriebsvermögen (u. a. verwertbare Nutzungsrechte). Gehören tut denen erstmal so gar nix. Das muss man im Moment der Aufdröselung anhand einer auf Stichtag gebastelten Bilanz feststellen, wie groß das Betriebsvermögen ist und dann kann man teilen.
     
  11. calvano

    calvano Mit alles

    :eek:

    Sorry, hab in meine Beiträgen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften durcheinander gewürfelt. GmbH ist natürlich Kapitalgesellschaft. Das mit der Person stimmt aber schon und zwar ist die GmbH eine juristische Person im Gegensatz zur natürlichen Person.
     
  12. framemaster

    framemaster New Member

    Der ganze Trennungsquatsch war ein großer Müllhaufen! Hab's ja selbst das erste Mal gemacht. Es lief nicht optimal, d.h. Geld war erstmal nicht viel da. Habe mein Stammkapital wieder rausbekommen, noch 1 oder 2 Gehälter dazu, Urlaub mit Freistellung, und nun habe ich hier eine Vereinbarung, an die sich auch keine S... hält. Alles großer Mist. Immerhin habe ich mein Geld bekommen;-) Bin komplett raus und hafte auch nicht für Kredite. Weiteres möchte ich hier in der Öffentlichkeit lieber nicht breittreten. Über Nutzungsrechte wurde nichts Spezielles vereinbart, nirgendwo.

    Anhand Deiner Äußerungen könnte man vermuten, dass die GmbH ausschließliches Nutzugsrecht für alle Layouts besitzt?

    Uaaaah, das ist echt alles kein Kinderspiel... Eines habe ich bei dem ganzen Kram gelernt: In Zukunft nur noch allein Chef spielen und nirgendwo eigene Kunden mit reinbringen!!!
     
  13. calvano

    calvano Mit alles

    Geht mir genauso, ich hab schon zwei „Trennungen” hinter mir. Bei der zweiten war ich etwas schlauer als bei der ersten. An der kau ich immer noch und das ist 6 Jahre her - keine Details.

    Wenn Du Geld bekommen hast, vergiss die Sache. Du bist raus und die GmbH behält den Rest, also auch die Nutzungsrechte an Deinen Sachen. Die müsstest Du dann wohl rauskaufen. Du kannst Deinen Ex-Mitgesellschaftern natürlich als Urheber verbieten, Deine Sachen zu veröffentlichen, aber da brauchst Du schon triftige Gründe - Logo für Swingerclub oder so - weil das dann in einen anderen rechtlichen Bereich reingeht.

    Mein Tip: lass es sein, macht weniger Ärger und Stress. So hast Du auch mehr Zeit, die Logos nochmal zu machen, kannst ja die alten Entwürfe als Grundlage nehmen, ist ja Dein Stil
     
  14. framemaster

    framemaster New Member

    Heheh, ja, bin schon dabei und layoute neu. Bin gespannt, wie lange das Theater noch dauert. Im Moment wollen sie's richtig wissen. Den Spaß muss ich wohl noch mitmachen, hoffentlich ist danach alles geklärt. Habe langsam auch keinen Bock mehr, hält echt nur auf und geht auf die Nerven.
     
  15. donald105

    donald105 New Member

    So isses.
    Als angestellter GF ist man angestellter. Basta. Genau wie der assi, der 5 jahre lang am kopierer stand und die fotokopien von 5 jahren nun mitnehmen wollte, weil er sie ja herstellte. Alles was man im arbeitsverhältnis erstellt, gehört der firma.
    Die gesellschaftsverhältnisse sind eine ganz andere kiste. Als gesellschafter hast du anteile am besitz der firma, aber mit ausscheiden und ausbezahlung hast du diese an die gmbh veräußert.

    Nimm deine logos zur akquise - das darfst du, wenn du sie entworfen hast - und mach neue.

    Einem kunden schon mal abgelehnte logos vorzulegen fände ich persönlich jetzt nicht so geschickt. Das sieht aus wie rudis reste rampe.
    Ein logo macht man immer neu, und zugeschnitten auf den patienten.
    Wer das nicht will soll zum krauter an der ecke gehen.
     
  16. maiden

    maiden Lever duat us slav

    ich würde mich mit derart komplizierten Rechtsangelegenheiten hierhin wenden. Die Chance auf eine kompetente Antwort ist dort größer als hier. Aber bitte die Regeln beachten und den Fall als Fallbeispiel schildern, sonst gibts entweder keine oder nur eine ablehnende Antwort.
     
  17. SRALPH

    SRALPH New Member

    Die Antworten sind hier doch bereits gegeben wurden, nur muss der Frager diese auch anwenden.

    Er hat zwei Möglichkeiten:

    1. In Ruhe in Konkurrenz zu seiner letzten Firma arbeiten und vielleicht die (Alt-)Kunden durch sehr gute Qualität zurückgewinnen mit neuen Ideen

    oder

    2. Stress mit Anwälten, Kunden, Banken, etc. und sein neues Geschäft leidet darunter.

    Er war in einer GmbH angestellt und somit gelten die normalen Regeln wie bei Arbeitnehmerns üblich, dass die für die Firma erstellten Sach- und Dienstleistungen der GmbH gehören. Problem ist hier nur, dass er Gesellschafter war und somit Miteigentümer an diesen Sach- und Dienstleistungen ist, aber er wurde von den anderen Anteilseignern als Gesellschafter ausgezahlt.

    Meine Empfehlung (und diese kommt hier auch mehrmals zum Vorschein):

    Spare dir die Kohle für Rechtstreitigkeiten und investiere dieses lieber in neue Ideen, damit du deinen Kunden neue Ideen verkaufen kannst oder entwickelst du dich etwa nicht weiter ;))

    RALPH

    p.s. Ich bin zwar keine GmbH, aber ein Freelancer (http://www.webpixelkonsum.de) und habe somit mit Verträgen & Co zu tun. So lange ich aber finanziell der schwächere Vertragspartner bin, so lange werde ich probieren, um rechtliche Streitigkeiten einen grossen Bogen zu machen ;)
     

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