1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Mal wieder lachen:

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von pewe2000, 8. November 2006.

  1. pewe2000

    pewe2000 New Member

  2. macullli

    macullli New Member

  3. HirnKastl

    HirnKastl Alt-68er

  4. ghostgerd

    ghostgerd New Member

  5. pewe2000

    pewe2000 New Member

  6. smid

    smid New Member

  7. pewe2000

    pewe2000 New Member

  8. pewe2000

    pewe2000 New Member

  9. Lucky S

    Lucky S New Member

    :biggrin:

    Ausgebremst
     
  10. tob

    tob OS Xmas

    Wenn man zu blöd für 'nen Bruch ist, sollte man es einfach lassen. ;)
     
  11. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    @ pewe


    Weil ich dich hier gerade antreffe und es dir bezüglich Hausverwalterin nicht immer allzu lustig zumute ist, habe ich da was für dich, falls noch nicht bekannt:

    Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage kann aus seinem Amt enthoben werden, wenn das Vertrauensverhältnis
    zwischen ihm und den einzelnen Eigentümern zerstört
    ist (Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 34 Wx 118/05)
     
  12. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Dankeschön, MMF. Genau dies hat letzte Woche Mittwoch ein Anwalt gegen die Verwalterin vorgetragen. Genützt hat es wohl nichts. Entschieden wird auf dem Dezernatsweg, wer aber zwischen den Zeilen zu lesen vermochte, der weiß schon, daß der Rausschmiß wieder abgewiesen wird. Trotz Lügen und brutalem Über-den-Tisch-ziehen. Der Anwalt meinte nach der Verhandlung, daß ausreichend wichtige Gründe vorliegen, die Gerichte sich aber scheuen, solche Verwalter rauszusetzen.
     
  13. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Im Allgemeinen oder mit konkretem Bezug auf das OLG-Urteil?

    Falls er das Urteil nicht konkret benannt hat, solltest du es an ihn weiterleiten, damit er die Kammer noch darauf hinweisen kann.

    Mit einem OLG-Urteil im Rücken fällt dem Gericht eine Entscheidung contra Verwalterin womöglich leichter.
     
  14. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Ich schaue mal nach, habe im Moment keine genaue Erinnerung daran. Auf jeden Fall Dankeschön für Deinen Tip!

    :)

    Die Richterin wollte mit Gewalt noch etwas Gutes in der Verwalterin erkennen. Was merkwürdig war: vor der Verhandlung verschwand der gegnerische Anwalt im Sitzungssaal und war ca. 7 oder 8 Minuten mit der Richterin allein. Ich würde ihn als Richter bitten hinauszugehen, um nicht in den Ruch von Absprachen zu kommen. Was hältst Du davon?
     
  15. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Darin liegt nichts Ungewöhnliches oder Verdächtiges. Richter, Anwälte, Staatsanwälte etc. teilen sich oft auch den selben Tisch in der Gerichtskantine oder spielen sonntags gemeinsam Golf – also kein Grund, in dem Gespräch eine große Anti-pewe-Verschwörung zu wittern. :klimper:
     
  16. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Na ja, zumindest direkt vor einer Verhandlung würde ich als Richter so etwas nicht tun. Zumal es die vor dem Saal Wartenden wahrgenommen haben.
     
  17. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Glaub' ich kaum – das waren sicherlich alles Illuminaten. ;)
     
  18. pewe2000

    pewe2000 New Member

  19. HirnKastl

    HirnKastl Alt-68er

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