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MiniJob oder Vollzeit wegen Lohnsteuerkl. VI

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von bulldog1100, 25. August 2005.

  1. RSC

    RSC ahnungslose

    suchst du eine beschäftigungstherapie oder eine möglichkeit, das geld dazu zu verdienen?
     
  2. RaMa

    RaMa New Member

    so gerechnet wundert mich jetzt gar nichts mehr...
     
  3. BleedingMoon

    BleedingMoon New Member

    Also ohne jetzt jetzt mit irgendwelchen Zahlen um mich zu schmeissen, würd ich dir raten den 400er Job zu nehmen. Es darf jeder, egal wieviel er verdient einen 400er Job nebenbei machen ohne dass jemand einen ans Bein pi**en kann.
    Wenn man in der Lohnsteuerklasse 6 ist könnte man gleich zu Papa Staat gehen und ihm das Geld direkt in den Rachen stopfen.

    Keine Ahnung, wann sich das in der Klasse überhaupt mal lohnt....
     
  4. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    dann wollen wir mal:

    Die Steuerklassen auf der (oder die) Lohnsteuerkarte(n) sind einzig dafür da, die ungefähre Jahressteuerschuld zu bemessen. Dazu muss man wissen, dass die Lohnsteuer ähnlich der Zinsabschlagsteuer eine Erhebungsform der Einkommensteuer ist. Welche Steuerklasse man auf der Steuerkarte eingetragen hat (und damit den monatlichen Steuerabzug vom Arbeitslohn einbehalten bekommt) spielt bei der jährlich zu erstellenden Einkommensteuererklärung keine Rolle. Die Lohnsteuer ist eine Einkommensteuer-Vorauszahlung.

    Fazit: Steuerklasse 6 gibt es bei der zweiten Steuerkarte, weil man vorbeugen will, dass Arbeitnehmer dem Arbeitgeber sagen: "Meine Steuerkarte habe ich verloren; rechne mich nach Klasse 1 ab". Mit der Klasse 6 ist gewährleistet, dass alle darauf entfallenen Einkünfte dem Spitzensteuersatz unterliegen.

    Zu deiner Fragestellung Bulldog: Minijob oder Anstellung mit zweiter Steuerkarte; es gibt mehrere Ansätze.

    1. Anstellung: Der hohe Lohnsteuerabzug wird im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung relativiert (lass dir das on deinem Steuerberater erklären). Daneben werden Sozialversicherungsabgaben fällig. Allerdings weiß ich nicht, wie das bei dir ist (habe da was von Polizei im Kopf...)

    2. Minijob: 400 Euro brutto für netto bei dir. Dein Arbeitgeber zahlt pauschal für Lohnsteuer und Sozialabgaben 25 %, also 100 Euro. Für ihn also teurer...

    Ich hoffe, geholfen zu haben...
     
  5. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Ahh, BUNDESTAGSABGEORDNETER! :cool: :klimper:
     
  6. Opa01

    Opa01 New Member

    Ne, bestimmt nicht, die bekommen ja schon ne höhere steuerfreie Pauschale.

    Opi :geifer:
     
  7. RSC

    RSC ahnungslose

    aber beschäftigungstherapie :pirat:
     
  8. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    Was meinst du mit 175,-- EUR Abzüge? Lohnsteuer oder Sozialabgaben oder beides? Und: EIne Kündigung wegen Krankheit ist unwirksam!

    Ein Rechenbeispiel:

    1. Lohnsteuerkarte Klasse 4, Bruttolohn 2.000 EUR, 40 Stunden/Woche

    Brutto 2.000
    Lohnsteuer 200
    Sozialabgaben 400
    Netto 1.400


    2. Lohnsteuerkarte Klasse 6, Bruttolohn 2.000 EUR, 40 Stunden/Woche

    Brutto 2.000
    Lohnsteuer 1.000
    Sozialabgaben 400
    Netto 600

    Soweit die monatlichen Beträge. Nun kommt am Ende die Einkommensteuererklärung:

    Einnahmen von der 1. Steuerkarte (12*2.000) 24.000
    Einnahmen von der 2. Steuerkarte (12*2.000) 24.000
    Summe 48.000

    Nun etwas vereinfacht (Pauschal abgesetzte Beträge von ca. 10.000 EUR) ein Steuersatz von ca. 20 % (Zusammenveranlagung) = zu versteuern 38.000

    das entspricht Steuer von 7.600
    davon gezahlt von der 1. Steuerkarte 2.400
    davon gezahlt von der 2. Steuerkarte 12.000
    ergibt eine Steuererstattung von 6.800

    das umgelegt auf die Monate ergibt zusätzlich ca. 560 Euro. Also mit dem Nettoverdienst aus der 2. Steuerkarte von oben zusammen EUR 1.160

    Alternative mit Minijob (400 EUR)

    1. Lohnsteuerkarte Klasse 4, Bruttolohn 2.000 EUR, 40 Stunden/Woche

    Brutto 2.000
    Lohnsteuer 200
    Sozialabgaben 400
    Netto 1.400

    Daneben Minijob 400 EUR, 20 Stunden/Woche

    Brutto 400
    Netto 400

    Soweit die monatlichen Beträge. Nun kommt am Ende die Einkommensteuererklärung:

    Einnahmen von der 1. Steuerkarte (12*2.000) 24.000
    Einnahmen vom Minijob 4.800
    Summe 28.800

    Nun etwas vereinfacht (Pauschal abgesetzte Beträge von ca. 10.000 EUR) ein Steuersatz von ca. 15 % (Zusammenveranlagung) = zu versteuern 18.800

    das entspricht Steuer von 2.820
    davon gezahlt von der 1. Steuerkarte 2.400
    davon gezahlt vom Minijob 0
    ergibt eine Steuernachzahlung von 420

    das umgelegt auf die Monate ergibt als Minusbetrag EUR 35. Also mit dem Nettoverdienst aus dem Minijob von oben zusammen EUR 365.

    Alles klar?
     
  9. RSC

    RSC ahnungslose

    ja! nur wer schafft schon 80 std der woche? :klimper:
     
  10. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    er schreibt doch, er bekommt ein Festgehalt ohne zu arbeiten...;)
     
  11. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    das tut mir leid. Dann ist die Begründung aber nicht offiziell. Das mit der Sozialversicherung verstehe ich nicht. Du scheinst ja nicht im öffentlichen DIenst zu sein, oder?
     

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