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pleitegeier

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von dasPixel, 16. Juni 2004.

  1. benz

    benz New Member

    @dasPixel
    Das tut mir echt leid. Ich hoffe, du wirst etwas von deinem verdienten Geld sehen! Viel Glück!

    Gruss benz
     
  2. dasPixel

    dasPixel New Member

    also so weit ich weiß (quelle bauträger), hat er noch nicht insolvenz angemeldet…


    ich häng mich aber weiter an die informationsleitung…

    :crazy:
     
  3. Taleung

    Taleung New Member

    Beim Insolvenzverwalter deine Forderungen einklagen.
    Wenn du dies nicht machst, bekommt du nix aus der Insolvenzmasse....
    (BWL is lange her...)
     
  4. dasPixel

    dasPixel New Member

    jo.. hoffentlich

    danke fürs mitgefühl
     
  5. Hodscha

    Hodscha New Member

    Ja tu das unbedingt. Wenn die Insolvenz eröffnet wird, steht das auch normalerweise auch in der Zeitung. Einmal in der Woche findest du dort ja die amtlichen Nachrichten mit Unternehmensgründungen/-schließungen und aich Insolvenzeröffnungen.
     
  6. Taleung

    Taleung New Member

    aber jetzt Moment mal...
    Zahlungsunfaehig heisst doch nur das er im Moment nicht zahlen kann weil der Kreditgeber seinen Kreditrahmen nicht verlaengert/erhoeht, das heisst doch nocht nicht das er bankrott ist...oder?
    Isolvenz ist doch nur wenn niemand mehr Kredit gibt und keine Aussicht auf Rettung besteht.
    Oder was Insolvenz der letzte Schritt um einen Konkurs abzuwenden?????
    (wie gesagt BWL ist lange her...:embar: )
     
  7. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Grundsätzlich stimmt das so. Insolvenz ist das neue Wort für Konkurs, nichts anderes. Und Konkurs ist eine 'offizielle Zahlungsunfähigkeit'.

    Mit 'Aussicht auf Rettung' hat weder die Zahlungsunfähigkeit noch die Insolvenz irgendetwas zu tun, Aussicht auf Rettung besteht immer.

    Das Finanzamt sperrt auch kein Konto, sondern die Bank sperrt es, solange eine Pfändung gegen das Konto vorliegt. Und das Finanzamt pfändet neuerdings sehr gerne, selbst wegen Pipifaxbeträgen. Hatte ich neulich auch erst, wegen eines Zwangsgeldes, gegen das der Steuerberater bereits Einspruch eingelegt hatte. Deshalb alleine bin ich aber weder Zahlungsunfähig noch Insolvent gewesen, sondern mir lkediglich mit dem Finanazamt wegen der Höhe der zu zahlenden Gebühren uneinig!

    Im vorliegenden Fall heisst es aber offenbar wirklich, schleunigst die Forderungen noch einmal geltend zu machen (Anwalt!!!) - und zwar beim Auftraggeber und sonst nirgends.
    Solange niemand Insolvenzantrag gestellt hat (das kann entweder der Insolvente selbst tun oder einer seiner Gläubiger, Finanzamt inklusive) gibt es keinen Insolvenzverwalter! Ausserdem wird (zum Glück!) längst nicht jedem Insolvenzantrag nachgegeben.

    Grüße, Maximilian
     
  8. dasPixel

    dasPixel New Member

    also wie gesagt:
    das finanzamt (edit: oder eben die bank lt max. ... thx :) ) hat sein konto gesperrt und pfändung steht auch ins haus…
    …aber eben noch keine insolvenz angemeldet
    (wobei, wie ich vorhin gesehen hab, ihm nicht viel passieren kann, da die firma über den namen seiner frau läuft :rolleyes: … oder irre ich mich jetzt :confused: )
     
  9. Hodscha

    Hodscha New Member

    Den Begriff Konkurs gibt es rechtlich gesehen nicht mehr. Er wurde durch das Wort Insolvenz ersetzt.

    Insolvenz bedeutet also, dass ein Unternehmen zahlungsunfähig ist!
    Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kann es dann passieren, dass das Unternehmen doch noch gerettet wird, z.B. Gläubiger verzichten auf ihr Geld oder es werden neue Geldgeber gefunden, Unternehmensvermögen wird veräußert................ Eine Insolvenz bedeutet also nicht unbedingt, dass ein Unternehmen aufgelöst wird, das ist nur die letzte Möglichkeit!
     
  10. mausbiber

    mausbiber New Member

  11. Hodscha

    Hodscha New Member

    Das reicht aber nicht!!!! Wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden!
     
  12. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Zu 1.) Theoretisch kannst Du den Insolvenzantrag selbst stellen, aber erst, nachdem alle anderen Mittel ausgeschöpft sind: Mahnung, Mahnung, Mahnung, Mahnbescheid, ... Kostet aber reichlich Gebühren, bringt bei reichtigen Pleitefirmen sowieso nichts und wird, wie gesagt, i.d.R. ohnehin abgewiesen, wenn es von einem kleinen Gläubiger kommt.

    2.) Das kommt jetzt darauf an, von wem Du den Aufrtag erhalten hast. Wenn er von der Firma (seiner Frau) kam, dann kannst Du natürlich Deine Forderungen gegen diese Firma stellen, egal wem sie gehört. Kam er von ihm persönlich, kannst Du normalerweise auch nur gegen ihn vorgehen. in manchen Fällen gibt es auch eine 'Durchgriffshaftung' oder 'gesamtschuldnerische Haftung', je nach der Gesellschaftsform der Firma.

    Da hilft wirklich nur einer: Der Anwalt! Das bedeutet vielleicht, den verlorenen x-Tausen Euro noch 200 mehr hinterherzuschmeissen (die lassen sich aber wenigstens absetzen und von dem entgangenen Geld muss man schon keine Steuern zahlen :party: ), aber ohne Anwalt sind Deine Chancen = 0!

    ciao, maximilian
     
  13. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Wurde es aber nicht!

    ciao, maximilian
     
  14. DasBo

    DasBo New Member

    Also, in der Situation kann es sehr schnell gehen - und sobald ein vorläufiger Insolvenzverwalter d'rauf sitzt, darf er Dir nicht mal mehr Geld geben (das kann sogar zurück gefordert werden, außer bei Vermieterpfandrecht und so Sachen, aber das gehört nicht hierher)... also neben den formaljuristischen Möglichkeiten (z. B. gerichtliches Mahnverfahren) auch persönlich Druck ausüben. Dabei kann neben der emotionalen Tränendrüse natürlich auch eine Daumenschraube was nützen, etwa wenn Du ihm damit drohst, Insolvenz anzumelden - für ihn natürlich, das kann nämlich jeder, der - etwa aufgrund einer überfälligen Forderung (Du hast doch wohl fleissig Mahnungen geschrieben - inklusive Verzinsung, Rückzug des übertragenen Nutzungsrechts etc.!?!) - davon ausgeht, dass drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
    Wenn er Dir "vorzeitig" platzt, geh' auch auf seine Kunden zu (er verkauft ja anscheinend irgendwelche architektonischen Geschichten - auf jeden Fall geistiges Eigentum - von Dir weiter) und mache ihnen klar, dass Sie - solange Du Deine Kohle nicht hast - über keinerlei Nutzungsrechte an dem Zeug verfügen.
    Soweit für den Moment...
     
  15. DasBo

    DasBo New Member

    Nachtrag: Bleibt eine Forderung (auch nach erteilter Quote durch den Insolvenzverwalter) unerfüllt, kann man die Organschaftsträger der Firma (also bei einer GmbH den Geschäftsführer) persönlich haftbar machen, bzw. es zu versuchen.
     
  16. Hodscha

    Hodscha New Member

    Das ist schon klar :D
    Habe mich da etwas unklar ausgedrückt. :cool:
    Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Rolle spielt, ob er/Anwalt vorher nochmal auf Zahlung gedrängt haben und ihre Forderung angemeldet haben. Im Falle einer Insolvenzeröffnung muss die Forderung an den Insolvenzverwalter gerichtet werden.

    Und noch etwas, heutzutage braucht man keinen Mahnbescheid mehr, um einen Insolvenzantrag gegen ein Unternehmen zu stellen. In der Praxis reichen erfolglose Mahnungen :cool:
     
  17. Hodscha

    Hodscha New Member

  18. dasPixel

    dasPixel New Member

    auf alle fälle danke für eure hilfe / beiträge :klimper:

    …und mitgefühl :)
     
  19. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Inkassofirma! Die nehmen halt zwischen 30 und 50 Prozent des Betrages, den sie eintreiben konnten (je nachdem, wieviel Blut geflossen ist) und man darf dem Typen nie wieder über den Weg laufen, es sei denn, man wäre deutlich größer und stärker...

    Das mit dem Durchgriff auf den Geschäftsführer (oder gar die übrigen Gesellschafter) geht nur, wenn man eine (gemeinschaftlich begangene, im Falle der Gesellschafter) 'Insolvernzverschleppung' vor Gericht nachweisen kann. Lohnt sich alles erst ab sechsstelligen Beträgen aufwärts.

    ciao, Maximilian
     
  20. DasBo

    DasBo New Member

    Jein - im Baugewerbe wird der Knabe mehrere dicke Fische am Arsch haben. Also kann sich löpiksöl als Nebenkläger via Rechtschutz d'ranhängen.
     

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