1. Liebe Forumsgemeinde,

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pleitegeier

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von dasPixel, 16. Juni 2004.

  1. turik

    turik New Member

    ...aber immerhin hat daspixel den Braten gerochen und die Notbremse gezogen.
    Es zeigt wieder mal, wie frech und ungerührt solche Pleitiers biedere Produktiönler verarschen.

    Ich hab das auch mal erlebt und bin heute noch stolz darauf, dass ich im letzten Moment 3 gewaltige Bestellungen (nachts um 03.00 Uhr, es ging um Stunden) per Fax annullierte, weil meine Bank tags zuvor den Check mit der Anzahlung von heute rund 30'000 Euro angewidert zurückwies: "Bezahlung abgelehnt" war auf die Rückseite gestempelt. (Ich hatte diese Checkrückseite kopiert und mitgefaxt mit der Bemerkung, alles zu stoppen und weiteren Bericht abzuwarten.)

    Alle drei Lieferanten machten mit, sonst gäbe es meine Firma heute schon lange nicht mehr. Osram stornierte eine Bestellung über rund 20'000 Euro und verrechnete mir für die Bereitstellung der Ware 200 Euro, die ich SEHR gerne bezahlte.

    Die Gauner fanden dann noch einen noch Dümmeren als mich (ja, gibt es wirklich! :D ), den ich später kennenlernte. Er erzählte mir, dass er nach dem definitven Platzen dieser Blase eine Woche lang nicht eine Stunde Schlaf fand und dumpf in den Fernseher stierte, um ja nicht daran denken zu müssen.
     
  2. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    @ dasPixel

    Bei dermaßen abgebrühter Kundschaft helfen leider zumeist nur noch harte Bandagen.

    Konfrontiere ihn damit, für den Fall der Nichtzahlung bis zum xy-Tag beim zuständigen Amtsgericht die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über sein Unternehmen zu beantragen.

    Desweiteren läge auch ein Betrugsverdacht vor, da er trotz eingetretener bzw. bevorstehender Zahlungsunfähigkeit weiterhin Dienstleistungen (z. B. in deinem Falle) beauftrage. Der Wink mit einer Strafanzeige wirkt bei solchen Herrschaften hin und wieder.

    Im Falle eines späteren Insolvenzverfahrens werden die Forderungen des Finanzamtes übrigens vorrangig behandelt, ansonsten gilt die zeitliche Reihenfolge der für rechtens befundenen Forderungen der Gläubiger. Aufgeteilt wird nach einer gleichmäßigen Quote, die der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter feststellt.
     
  3. dasPixel

    dasPixel New Member

    nochmals:

    danke, danke, danke!!!

    :klimper:
     
  4. cubeATfrankfurt

    cubeATfrankfurt New Member

    Als Rechtsanwalt kann man in so einem Fall -- je nachdem, um wieviel Geld es hier tatsächlich geht -- nur dazu raten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Aus Erfahrung weiß ich, daß die Drohung mit der Insolvenz oft nur vorgeschoben ist, um leichtgläubige Gläubiger nicht bezahlen zu müssen. Ein (guter) Rechtsanwalt kann einem unter Umständen sehr helfen.
     
  5. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    2 zuerst.) So wie ich das erlebt habe, wird noch vorrangiger das Honorar des Insolvenzverwalters behandelt - sonst würde den Job wohl auch keiner machen!

    1.) Ich kenne die konkrete Situation nicht, aber oft steckt hinter solchen Geschichten keine Betrugsabsicht. Da muss nur ein grosser Kunde nicht oder mit Verspätung zahlen und schon kommt alles durcheinander. Trotzdem muss man Unteraufträge vergeben, denn das Leben muss schliesslich weitergehen und andere Kunden wollen schliesslich auch beliefert werden. Wenn dann das Geld wirklich nicht kommt, fällt die ganze Sache wie eine Reihe Dominosteine zusammen.

    ciao, Maximilian
     
  6. dasPixel

    dasPixel New Member

    echt? :)

    wenns wirklich hart auf hart kommt, weiß ich deine hilfe sicherlich zu schätzen :klimper:
     
  7. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Sicher, und dann wären da noch vorrangig Unterhaltszahlungen, behördliche Bußgelder, gerichtlich verhängte Geldstrafen und und und. :cool:

    Was ich damit sagen will: Auskünfte zu solchen Themen können und dürfen hier im individuellen Fall nie erschöpfend und vollständig sein. Wir bewegen und nach dem Rechtsberatungsgesetz ansonsten auf dünnem Eis.
     
  8. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Verstehe ... ES! :cool:
     
  9. dasPixel

    dasPixel New Member

  10. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

  11. Franzerl

    Franzerl New Member

  12. buddyudo

    buddyudo New Member

    Viele Leute zocken Freiberufler rücksichtslos und professionell ab. Damit das nicht erst passiert, sollte man bezeiten in den Verträgen vorsorgen. Es gibt ein ziemlich gutes Buch von Peter David (ein Richter) "Über den Umgang mit Schuldnern", es ist spannend wie ein Krimi, sehr detailliert und hat ein eigenes Kapitel über Schuldnertricks und Strategien. Man kann vorher nie ausschließen, dass man an einen Kunden rankommt, der es darauf anlegt, und solche Leute gibt es en masse, die lassen es lieber auf einen Prozess und Vergleich ankommen und finden das ganz ok, denn sie wehren sich ja nur gegen ihre Dienstleister, die Verbrecher sind und Unglaubliches verlangen für Dinge die sei nie getan haben etc.... und dabei dachten sie, dass der Dienstleister ein guter Mensch seien und nun klagt der plötzlich etc. Schätze, jeder muss das mal erlebt haben, damit er kapiert, dass es Schauspieler und Theater nicht nur auf der Bühne gibt.
     
  13. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    @ dasPixel:

    Der Hinweis mit dem Mahnverfahren ist meiner Meinung nach der beste Hinweis im ganzen Thread. Alle Beiträge zur Insolvenz sind zwar richtig, aber da brennt erstmal nichts an: Wenn ein Insolvenzverwalter bestellt wird, kriegst Du das mit, und zur Forderungsanmeldung fordert der Dich dann auf. Und ob überhaupt Insolvenz eingetreten ist, ist ja mehr als fraglich.

    Aber ich würde jetzt echt keine Zeit verlieren, zum Rechtsanwalt gehen, und den mit dem Beantragen eines Mahnbescheides beauftragen. Kostet nicht allzu viel, richtet sich nach der Höhe der Forderung. Das kann man zwar auch selber machen, aber ich kann dazu nicht raten. Ansonsten stehe ich für E-Mail-Rückfragen gerne zur Verfügung.
     
  14. zwanzigtausend

    zwanzigtausend Hell froze over

    Ach so, Thema Inkassobüro: Ich bin davon nicht so sehr überzeugt. Mehr als das, was legal geht, können die auch nicht, aber sie verlangen mehr Geld dafür. Und im Zweifel kriegst du die Inkassokosten nicht ersetzt - die Anwalts- und Gerichtskosten bei gewonnenem Prozess aber schon.
     
  15. buddyudo

    buddyudo New Member

    Kann ich nur bestätigen. Keine Zeit verlieren, nur ein Anwalt weiss hier wirklich den richtigen Rat. Und in Zukunft auf solche Situationen vorbereitet sein. Nicht darauf vorbereitet sein, macht sie erst möglich.
     
  16. buddyudo

    buddyudo New Member

    Bei einem Inkassobüro muss man übrigens verdammt vorsichtig sein, was man unterschreibt. Ich hab schon Verträge gesehen, wo der Schuldner gegenüber dem Inkassobüro die Haftung für Provisionen und Auslanen und was weiss ich ... übernehmen sollte, falls die Forderung nicht beigetrieben werden kann.
     

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