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Steuerfrage...

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von macbob, 18. April 2005.

  1. macbob

    macbob New Member

    Hallo,

    wieviel ist denn der Betrag den ich sofort und ohne Abschreibung absetzen kann?
    War ja etwa um die € 400.- oder so, brauche aber eine genaue Angabe.

    Macbob
     
  2. donald105

    donald105 New Member

    A f A

    Absetzung für Abnutzung (kurz AfA) ist der steuerliche Begriff für Abschreibung. Sie verringert den steuerlichen Gewinn und damit auch zugleich die gewinnabhängigen Steuern: Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer.

    Abschreibungen erfassen die Wertminderungen der Anlagegüter, die durch Nutzung, technischen Fortschritt oder durch wirtschaftliche Entwertung verursacht werden. Mit der Abschreibung verteilen Sie Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Dauer der Nutzung.

    Abnutzbar sind z.B. Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, da ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist. Nicht abnutzbar sind z.B. Grund und Boden oder wertvolle Kunstwerke, da ihre Nutzung zeitlich nicht begrenzt ist.

    Bis zu einem Betrag von 410 € netto können sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung auch in voller Höhe abgesetzt werden. Kosten für ein Wirtschaftsgut das 410 € oder mehr kostet, müssen über mehrere Jahre verteilt werden.


    Die Höhe der Abschreibung richtet sich nach der Nutzungsdauer. Die vom Bundesministerium der Finanzen herausgegeben AfA-Tabellen enthalten Erfahrungswerte über die Nutzungsdauer:

    PKW
    5 Jahre

    Büromöbel
    10 Jahre

    PC
    4 Jahre


    -

    4 Jahre für einen PC - das ist mit mac knapp zu schaffen. ;)
     
  3. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Es sind ja inzwischen - nach einer von unendlich vielen Gesetzesänderungen - auch nur 3 Jahre :klimper: und beim Pkw 7 Jahre (Korrektur: 6 Jahre).

    Bei stärkerer Abnutzung als üblich kann man gegen Nachweis aber auch über kürzere Zeiträume abschreiben.
     
  4. a_h_l

    a_h_l New Member

    Geringwertige Wirtschaftsgüter sind solche, deren Anschaffungskosten bis NETTO 410 Euro betragen. Diese müssen in der Buchhaltung auf einem gesonderten Konto erfaßt werden und können im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden = Aufwand im Jahr der Anschaffung.

    Bis netto 60 Euro können auch Anschaffungen als sofortiger Aufwand ohne gesonderte Erfassung auf einem bestimmten, so benannten Konto gebucht werden.

    ... und PKW werden nach den neuesten AfA-Tabellen über 6 Jahre abgeschrieben - was die Sache an sich trotzdem nicht besser macht ;( .
     
  5. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    Dann gebe ich noch den finalen Schlag Sahne dazu:

    Wie korrekt genannt wurde, ist der Betrag von 410 EUR ein Nettobetrag. Der Kaufpreis darf also den Betrag von 475,60 EUR nicht überschreiten.

    Und jetzt kommt das Tollste:

    Das gilt sowohl für Vorsteuerabzugsberechtigte UND nicht Vorteuerabzugsberechtigte...
     
  6. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Ich darf noch ein wenig mit Puderzucker und Schokoraspeln garnieren? :klimper:

    Über den Nutzungszeitraum muss man auch Güter (außer Verbrauchsmaterialien) abschreiben, die netto UNTER 410 € kosten, sofern diese nicht eigenständig nutzbar sind, bspw. also Karten für den Compi, Kameraobjektive u. ä. Diese werden dann über die Dauer ihres "Wirts" abgeschrieben, die Grafikkarte also über die drei Jahre des Compis.

    Hingegen sind Gegenstände wie Telefon, Bürostuhl usw. eigenständig nutzbar und können daher bei unter 410 € sofort voll abgesetzt werden.
     
  7. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    Ist ja nicht so, dass ich nicht noch was in petto hätte:

    Diese Vorschrift betrifft ausschließlich BEWEGLICHE Wirtschaftsgüter...

    Also keine Software z.B.
     
  8. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Und wenn ich meinem FA-Sachbearbeiter eine AOL-CD ans Hirn werfe? Ist dann doch auch ein bewegliches Wirtschaftsgut. :cool: :D
     
  9. donald105

    donald105 New Member

    WER sacht, mein photoshop bewegt sich nicht? Und ob der sich bewegt. Eben wieder - huch!
    :D
     
  10. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    "Alle Ebenen in Satz fixieren". ;)
     
  11. mikrokokkus

    mikrokokkus New Member

    "Über den Nutzungszeitraum muss man auch Güter (außer Verbrauchsmaterialien) abschreiben, die netto UNTER 410 € kosten, sofern diese nicht eigenständig nutzbar sind, bspw. also Karten für den Compi, Kameraobjektive u. ä. Diese werden dann über die Dauer ihres "Wirts" abgeschrieben, die Grafikkarte also über die drei Jahre des Compis."

    Sehr seltsam: Ich habe einmal ein RAM-Upgrade und den Kauf einer neuen Betriebssystemsversion abgesetzt. Angegeben habe ich das bei meiner Erklärung wie oben beschrieben. D.h., ich hatte die Preise dem Wert des Computers hinzugefügt und wollte das Ganze über drei Jahre absetzen. Der Bescheid vom Finanzamt enthielt dann allerdings den Hinweis, dass RAM und OS vollständig im laufenden Jahr abzusetzen seien. :confused:
     
  12. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    @ mikrokokkus

    Das FA hat wohl beides als Software betrachtet und die ist sofort absetzbar (vgl. robdus` letztes Posting).

    In der Praxis ist es vielen Finanzbeamten aber wurscht, weil`s hier zum einen nicht um große Beträge geht, und sie zum anderen bei einer Prüfung die Arbeit haben, jede kleine Position über mehrere Jahre hinweg im Abschreibungsverzeichnis nachrechnen zu müssen. Da kommt es ihnen manchmal zupass, wenn manch einer den Kleinkram sofort absetzt, statt ihn jahrelang abzuschreiben.
     
  13. macbob

    macbob New Member

    So war das bei meiner Steuerprüfung auch so...
    Der Kleinkram (CD brenner, CF Karten etc is denen so was von Latte...

    Macbob
     
  14. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Find` ich echt Klasse, dass der Knast bei euch Internet-Anschluss hat. ;)
     
  15. macbob

    macbob New Member

    und Mädels, und TV, und zwei Mac´s....
     
  16. Hodscha

    Hodscha New Member

    Mach lieber mal schnell das Apostroph da weg, sonst bekommst du gleich Ärger, wenn robdus kommt ..............
     
  17. macbob

    macbob New Member

    ... und, - ich sitz eh´ im K´nast, -o´der?

    Mac´bob

    :party: :D
     
  18. macbob

    macbob New Member

    unt für ´nen Auszßlender is mein Teutsch doch gans gut...
     
  19. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    :party:

    aber eigentlich von m_t_m, der hat die Seite immer in seiner Sig. gehabt...
     
  20. donald105

    donald105 New Member

    Tarf isch dier ein pudding anbiehden? :D
     

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