1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Steuertipp!

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von SteSu, 15. Juli 2005.

  1. SteSu

    SteSu New Member

    :D
     

    Anhänge:

  2. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Sehr geehrter Herr SteSu,


    steuerliche Anträge sind in diesem Fall gemäß den Bestimmungen der Abgabenordnung ausschließlich auf dem amtlichen Vordruck (Zeile 18) zulässig. Wir bitten Sie daher, diesbezüglich den beigefügten Vordruck unterschrieben und ausgefüllt nebst angehefteter Ehefrau an uns zurückzusenden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Finanzamt :moust:



    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
     
  3. SteSu

    SteSu New Member

    Sehr geehrter Herr Macmacfriend,

    vielen Dank für die Bereitstellung des Formulars. Das Ausfüllenen bereitete mir keinerlei Schwierigkeiten. Das Antackern meiner Gattin um so mehr. Zudem will sie sich nicht freiwillig die Briefmarke auf die Stirn kleben lassen. Ich arbeite daran und hoffe keine Fristen zu versäumen.

    Mit freundlichem Gruß, SteSu :)
     
  4. soma

    soma Member

    Noch ein Steuertipp bezüglich des Arbeitsmittels "Ehefrau": vergessen Sie nicht die degressive AfA (= Abschreibung für Abnutzung) gemäß Abgabenordnung. Die angenommene Nutzungsdauer für Ihre Ehefrau, die sie steuerlich geltend machen können, liegt bei geschätzten 10 Jahren. Sollten Sie die AfA für kürzere Zeiträume anrechnen lassen wollen, weisen Sie das bitte durch entsprechende Belege nach (Fahrtenbuch o.ä).

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Finanzamt
    Sachbearbeiter: soma
     
  5. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    Und bitte nicht vergessen, dass die Vereinfachungsregel nach A 44 EStR ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht mehr anzuwenden ist. Vgl. Nichtanwendungserlass...

    Demnach werden neue angeschaffte oder hergestellte Ehefrauen pro rata temporis abgeschrieben. Dabei wird die gewöhnliche Nutzungsdauer zu Grunde gelegt. Also: Je größer die Ungewöhnlichkeit desto kürzer die Nutzungsdauer...

    :cool:

    Edit: Die Abschreibungsvorschrift findet sich im Einkommensteuergesetz, nicht in der AO (nur für die ganz genauen...).
     
  6. teorema67

    teorema67 Active Member

    Da spricht umfangreiche Erfahrung :nicken:
     
  7. SteSu

    SteSu New Member

    Lieber robdus, hier nun oute ich mich als außerordentlich Geplagter:

    http://wiwi.uni-paderborn.de/bwl12/index.html (= meine Gattin, schwer absetzbar!)

    Du als Insider weißt also nun, wovon die Gespräch an gemütlichen Kaminabenden so handeln ...

    :cool:
     
  8. robdus

    robdus warum gibt es Köln?

    ich kann mir nichts schöneres vorstellen... :kotz:
     
  9. SteSu

    SteSu New Member

    Danke für Dein Mitleid! :cry:
     
  10. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member


    Sehr geehrter Herr SteSu,


    leider besteht in Ihrem Fall wegen wiederholter Fristsäumnis keine weitere Aufschubmöglichkeit. Sollte eine postalische Zustellung der Gattin nicht möglich sein, können sie zur Fristwahrung diese alternativ bis 18.07.2005, 0.00 Uhr in den an Amsstelle befindlichen Nachtbriefkasten einwerfen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Finanzamt :moust:


    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
     
  11. teorema67

    teorema67 Active Member

    Wie wär's denn mit UPS? Oder DPD? Oder ein flotter Murcielago, als Selbstfahrer - und um beim Finanzamt tiefzustapeln? :xmas:
     
  12. SteSu

    SteSu New Member

    Sehr geehrter Herr Macmacfriend,

    so soll doch wohl die Stihl zum Einsatze kommen. Vielen Dank für Ihre Anregeungen. Es scheint mir eine äußerst praktikable Lösung.

    Hochachtungsvoll, SteSu
     
  13. teorema67

    teorema67 Active Member

    Mit dem neuen Finanzamt Logo ( :moust: ) kommen mir Zweifel, ob es auch ohne Unterschrift gültig ist :confused:
     
  14. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Sehr geehrter Herr SteSu,


    ich weise vorsorglich darauf hin, dass Sie Ihre Stiehl-Motorsäge bei den Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit bereits als AfA zum angeblichen Verkürzen von Kundenhälsen zwecks besserer Anpassung des Goldgeschmeides angesetzt haben.

    Eine Anwendung derselben zwecks Erzielung der amtlich vorgeschriebenen Zustellgröße Ihrer werten Frau Gattin fiele jedoch in den Bereich der Kosten privater Lebensführung, sodass Ihnen nachträglich der AfA-Abzug zu versagen wäre.

    Alternativ schlage ich Ihnen darum vor, die Gattin nach hier zu faxen oder als Mail-Anhang zu senden. Die Fristsetzung bleibt von dieser Ausnahmeregelung unberührt.


    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Finanzamt :moust:


    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
     
  15. SteSu

    SteSu New Member

    Sehr geehrter Herr Oberamtsrat Macmacfriend,

    da haben Sie mich aber wieder erwischt! So muss ich wohl das Prinzip des Doppelbesteuerungsabkommens mit Herrn Stihl fehlverstanden haben. Es erspart mir zudem Kosten für eine Putzhilfe, die Sie ja ohnenhin abgeschmettert hätten. Somit bemühe mich mich nun, meine Gattin

    ad 1) in das Faxgerät einzulegen, oder alternativ

    ad 2) einzuscannen.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis dem kleinen Steuersün... ähm ...zahler gegenüber,

    mit Verbundenheit, Ihr SteSu :pirat:
     
  16. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member



    [​IMG]




    Sehr geehrter Herr SteSu,


    nachdem mich Ihre Gattin per 67-seitigem Fax soeben tapfer lächelnd erreicht hat - den leichten Grauschleier führe ich allerdings nicht auf das hiesige Faxgerät, sondern auf einen noch im Schätzwege zu ermittelnden Konsum unversteuerter Schmuggel-Zigaretten zurück - steht, entgegen Ihrer Vermutung, der Ersatzbeschaffung in Form einer Putzfrau steuerlich nichts mehr im Wege (§ 9835 Abs. 198 Nr. 6722 EStG).

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Finanzamt :moust:


    P. S.: Wir sind doch auch bloß Menschen. :cool: :boese: :augenring :pirat: :teufel: :moust:


    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
     
  17. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member


    [​IMG]


    Herrn
    teorema 67
    Macwelt-Forum

    23567 Internet


    Betreff: Ihr Schreiben vom 16.07.2005



    Sehr geehrter Herr teorema67,


    Sie klingen wie eine Zigarettenfabrik, kann Sie aber in meinem Tabaksteuer-Verzeichnis nicht finden. Aber lassen wir das, ist ja auch nicht so wichtig. *steuerfahndungbenachrichtig* :cool:

    Offenbar haben Sie die Paraphe unseres Amtsvorstehers Dr. Kleinka Riert mit einem Logo verwechselt. Aber tatsächlich ist zur Zeit ein neues Corporate Design in Arbeit, das wir nach dem großen Erfolg unseres ELSTER-Projektes auf Wunsch der Damen und Herren vom Staatsministerium weiterhin ornithologisch halten wollen. Oben finden Sie einen ersten Entwurf, hinter dem wir hier alle stehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Finanzamt :moust:


    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
     
  18. teorema67

    teorema67 Active Member

    :D :D :D

    Na so 'was, das ist mir noch nie aufgefallen. Der Nick musste AIM und sonstwas tauglich sein, also 9 Stellen mit 2 Zahlen, dazu ein denkwürdiger Film von Pasolini, und fertig war der Nick ;)
     

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