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T-DSL/flat- Rechnung - aufpassen!

Dieses Thema im Forum "Software" wurde erstellt von macixus, 22. Februar 2001.

  1. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Obwohl ich seit 20.12.2000 T-DSL flat nutze, bekomme ich jetzt eine Rechnung, in der meine Online-Minuten aufgezeigt und abgerechnet werden (zum alten Tarif mit 2,9 Pf/Min).

    Anruf beim RosaRiesen, was das soll ?!
    Antwort vom RosaRiesen: kriegen das mit der flatrate-Abrechnung noch nicht hin, erst in 2-3 Monaten (!), dann werden die zuviel abgebuchten Gebühren wieder gutgeschrieben....

    Die Telekom läßt sich so ihre Finanzmisere von den Usern bezahlen (zinsloser Kredit...).

    Fazit: wer sein Taschengeld/Online-Budget mit den flat-Gebühren (richtigerweise) schonen wollte, ist erstmal angeschmiert...
     
  2. Macintosh

    Macintosh New Member

    Hallo Macixus,

    ich habe die DSL-Flat seit September 2000 und bis jetzt noch nicht eine Abrechnung. Obwohl ich Anfang Dezember mehrmals bei der Telekom angerufen habe, passiert einfach nichts. Das eizige was abgerechnet wird, sind die DSL-Anschlusskosten.
    Nach wievielen Monaten muß man eigentlich nicht mehr zahlen ???

    Macintosh
     
  3. McMuehleck

    McMuehleck New Member

    Hi Macixus,

    gräm dich nicht!
    Warum sollte es Dir besser gehen als bei uns in der Fa?
    Seit November rechnen die uns den Flat-Zugang zum Normalpreis ab.
    Wir lassen jedesmal den kompl. Bankeinzug zurückgehen und das war's.
    Wir bekommen zwar immer noch tolle Rechnungen, doch die Telekom(iker) kriegen das nicht hin!!!!
    Privat fühle ich mich auch ganz schöne verladen:
    Sollt am 26.2.01 mein DSL bekommen. Jetzt heißt es vorraussichtlich
    zweites Quartal 2001!!!
    Lauter Eierdiebe!!!
     
  4. artificial

    artificial New Member

    hallo,
    wir -wg- wollen jetzt auch dsl haben und hören immer mehr schreckensnachrichten. terrorkom hat wohl immer noch nicht dazugelernt sich kunden zu halten. sollte es einmal eine alternative geben, wird es wohl aus sein mit der alten guten deutschen telekom. ich wünsche dir noch viel glück und hoffe das sich bis zum april noch einiges ändern wird -bis dahin würde uns auch dsl+flat für 114.- dm versprochen.
    machs gut!
     
  5. McMuehleck

    McMuehleck New Member

    Hi,

    ja da wäre es turbomäßig aus mit denen. Hatte auch schon bei Arcor
    nachgefragt, aber die bieten ihr DSL bisher nur in ein paar Grosstädten an. Da die "letzte Meile" immer noch der Telekom gehört, wird es für die anderen Anbieter zu teuer.
    Ich hoffe und warte jetzt zusätzlich auf Powerline. Das soll mir einen Internetzugang aus der Steckdose ermöglichen. Geht angeblich bis 2 MB/s. Soll Mitte des Jahres so weit sein. Weiß bloß noch nicht was das kosten wird.
    Ich hoffe mal das es mit den DSL-Preisen konkurriert und der Termin halbwegs hinkommt. Dann bestelle ich DSL sofort wieder ab!
     
  6. apoc7

    apoc7 New Member

    Wenn die Telekom bei mir irgendwelche Beträge abbucht, hole ich diese ersma zurück. Das kostet die Telekom 9,- DM und die melden sich dann von selbst.
    Pasta. Was denken die sich denn. Nur weil die Probleme haben soll ich mal zahlen ... nene. Rechtlich haben die da keien Chance, sie versuchen es halt.

    Es gibt Verträge. Steht da pauschal - dann isses auch so. Pasta.

    IMHO denke ich mal nach 3 Monaten muß man nimmer zahlen.

    Mein DSL hat sich spontan am Stichtag 16.Feb auf Ende 3.Quartal verschoben.
    Alle anderen Anbieter können erst Angebote machen, wenn die T die Vermittlungsstelle umgebaut hat - eine Drohung mit der Konkurenz erzeugt somit ein müdes Lächeln beim Telekomiker.
    An Powerline/TV-Kabel glaub ich nicht, da dies die Telekom gekonnt blockiert.

    Danke Ron Sommer.
    Möge die T-Aktie für immer im Keller bleiben und dort mit T-Online im Kreis tanzen.
     
  7. Hombre

    Hombre New Member

    Hi Macixus,

    schau mal in die AGB's von T-Online §11 rein. T-Online gibt dir 8 Wochen Zeit, die Rechnungen zu beanstanden. Selbiges gilt auch umgekehrt, sofern der User nicht gewerblich gemeldet ist. Da gilt u.U. das HGB.
     

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