1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
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Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von quick, 9. November 2002.

  1. Kate

    Kate New Member

    Ich möchte weder von einer Mitläuferin (debil?), Chefideologin (ballaballa?), Terrortusse (DemBaaderseinhörigesLiebchen) noch sonst von irgenwelchen Theologentöchtern gemetzelt oder gequält werden, auch nicht im Namen einer "tollen" Sache.

    Ich will auch nicht von talibanisierten Analphabeten, die den Koran weder in Übersetzung noch im arabischen Original lesen (verstehen?) können geärgert oder gebombt werden.

    Ich will aber auch nicht von der letzten verbleibenden Supermacht ohne Gegengewicht in absoluter Selbstherrlichkeit und Arroganz hören, dass Macht Recht ist. Das gabs schon zu oft.
     
  2. quick

    quick New Member

  3. CChristian

    CChristian New Member

    Ich weiß nicht, aber das wirft in Verbindung mit den Ergebnissen der beiden US-Wahlen zum Kongress meiner Meinung nach ein sehr schlechtes Licht nicht nur auf die US-amerikanische Regierung, sondern zeigt auch die scheinbar öffentliche Unempfindlichkeit, ja vielleicht eher eine offensichtlich begrüßende Haltung gegenüber dem Vorgehen der Bush-Regierung.

    Gruß
    CChristian
     
  4. maccie

    maccie New Member

    Die US-Regierung verteidigt die Menschenrechte, indem sie sich ähnlicher Methoden wie die von ihr Bekämpften bedient. Das ist "wahrer Humanismus" *würg*
     
  5. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Hey akiem, wie kommst du zu MPs Account hier?
    ;)
     
  6. Starship

    Starship New Member

    ...das Rindvieh Marta hatte letzte Woche auf seiner subventionierten Reiserute durch Europa entschieden mehr Gesellschaft und deutlich beengtere Platzverhältnisse.
     
  7. quick

    quick New Member

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

    Genehmigt und verkündet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) am 10. Dezember 1948

    Präambel

    Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in aller Welt bildet,

    da Verkennung und Mißachtung der Menschenrechte zu Akten der Barberei führten, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben, und da die Schaffung einer Welt, in der den Menschen, frei von Furcht und Not, Rede- und Glaubensfreiheit zuteil wird, als das höchste Bestreben der Menschheit verkündet worden ist,

    da es wesentlich ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechts zu schützen, damit der Mensch nicht zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung als letztem Mittel gezwungen wird,

    da es wesentlich ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

    da die Völker der Vereinten Nationen in der Satzung ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen bei größerer Freiheit zu fördern,

    da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen die allgemeine Achtung und Verwirklichtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durchzusetzen, da die gemeinsame Auffassung über diese Rechte von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist verkündet die Generalversammlung die vorliegende

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

    als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung dieser Rechte und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende Maßnahmen im nationalen und internationalen Bereiche ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Verwirklichung bei der Bevölkerung sowohl der Mitgliedsstaaten wie der ihrer Oberhoheit unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

    Artikel 1

    Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

    Artikel 2

    Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen. Weiters darf keine Unterscheidung gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des landes oder Gebietes, dem eine person angehört, ohne Rücksicht darauf, ob es unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder irgendeiner anderen Beschränkung seiner Souveränität unterworfen ist.

    Artikel 3

    Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

    Artikel 4

    Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten.

    Artikel 5

    Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

    Artikel 6

    Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.

    Artikel 7

    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, welche die vorliegende Erklärung verletzen würde, und gegen jede Aufreizung zu einer derartigen unterschiedlichen Behandlung.

    Artikel 8

    Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vorden zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen alle Handlungen, die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzen.

    Artikel 9

    Niemand darf willkürlich festgenomen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

    Artikel 10

    Jeder Mensch hat in voller Gleichberechtigung Anspruch auf ein der Billigkeit entsprechendes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht, das über seine Rechte und Verpflichtungen oder über irgendeine gegen ihn erhobene strafrechtliche Beschuldigung zu entscheiden hat.

    Artikel 11

    (1) Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

    (2) Niemand kann wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die im Zeitpunkt, da sie erfolgte, auf Grund des nationalen oder internationalen Rechts nicht strafbar war. Desgleichen kann keine schwerere Strafe verhängt werden als die, welche im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung anwendbar war.

    Artikel 12

    Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden. Jeder mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe oder Anschläge.

    Artikel 13

    (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates.

    (2) Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.

    Artikel 14

    (1) Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu genießen.

    (2) Dieses Recht kann jedoch im Falle einer Verfolgung wegen nichtpolitischer Verbrechen oder wegen Handlungen, die gegen die Ziele der Vereinten Nationen verstoßen, nicht in Anspruch genommen werden.

    Artikel 15

    (1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit.

    (2) Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch ihm das Recht dazu versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

    Artikel 16

    (1) Heiratsfähige Männer und Fraün haben ohne Beschränkung durch Rasse, Staatsbürgerschaft oder Religion das Recht, eine Ehe zu schließen und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung die gleichen Rechte.

    (2) Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.

    (3) Die Familie ist die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

    Artikel 17

    (1) Jeder Mensch hat allein oder in Gemeinschaft mit anderen das Recht auf Eigentum.

    (2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

    Artikel 18

    Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.

    Artikel 19

    Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; diese Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

    Artikel 20

    (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.

    (2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

    Artikel 21

    (1) Jeder Mensch hat das Recht, an der Leitung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes

    unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen.

    (2) Jeder Mensch hat unter gleichen Bedingungen das Recht auf Zulassung zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.

    (3) Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch periodische und unverfälschte Wahlen mit allgemeinen und gleichem Wahlrecht bei geheimer Stimmabgabe oderin einem gleichwertigen Verfahren zum Ausdruck kommen.

    Artikel 22

    Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; er hat Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Organisation und der Hilfsmittel jedes Staates in den Genuß der für seine Würde und freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen.

    Artikel 23

    (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.

    (2) Alle Menschen haben ohne jede unterschiedliche Behandlung das Recht auf gleichen Lohn für

    gleiche Arbeit.

    (3) Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf angemessene und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sicher und die, wenn nötig, durch andere soziale Schutzmaßnahmen zu ergänzen ist.

    (4) Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Berufsvereinigungen zu bilden und solchen beizutreten.

    Artikel 24

    Jeder Mensch hat Anspruch auf Erholung und Freizeit sowie auf eine vernünftige Begrenzung der Arbietszeit und auf periodischen, bezahlten Urlaub.

    Artikel 25

    (1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge, gewährleistet; er hat das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter oder von anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

    (2) Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere Hilfe und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche und uneheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

    Artikel 26

    (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Der Unterricht muß wenigstens in den Elementar- und Grundschulen unentgeltlich sein. Der Elementarunterricht ist obligatorisch. Fachlicher und beruflicher Unterricht soll allgemein zugänglich sein; die höheren Studien sollen allen nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Leistungen in gleicher Weise offen stehen.

    (2) Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziele haben. Sie soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen fördern und die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des Friedens begünstigen.

    (3) In erster Linie haben die Eltern das Recht, die Art der ihren Kindern zuteil werdenden Bildung zu bestimmen.

    Artikel 27

    (1) Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich der Künste zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Wohltaten teilzuhaben.

    (2) Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der moralischen und materiellen Interessen, die sich aus jeder wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Produktion ergeben, deren Urheber er ist.

    Artikel 28

    Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in welcher die in der vorliegenden Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

    Artikel 29

    (1) Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist.

    (2) Jeder Mensch ist in Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zwecke vorsieht, um die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten der anderen zu gewährleisten und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Wohlfahrt in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

    (3) Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

    Artikel 30

    Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, daß sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielen.


    © by amnesty international
    .
     
  8. Kate

    Kate New Member

    Dieser schöne Text gilt z.B. in Isny (Allgäu, Deutschland) oder Atlanta (Georgia, USA), wenn überhaupt, nur in Teilen.(Eigene Erfahrung)

    Überhaupt, in den meisten "Südstaaten" hat man ein generelles Menschenrechtsproblem sobald man es mit sogenannten niederrangigen Behörden zu tun bekommt und irgendwie falsch aussieht.
    Manche Südstaaten liegen allerdings anscheinend im Norden.
     
  9. gratefulmac

    gratefulmac New Member

    MeckPomm
    *g*
     
  10. maiden

    maiden Lever duat us slav

    fleißig fleißig der Quick.
    Aber für die Amis gilt nur, was ihnen in den Kram paßt. Was ihnen nicht paßt, sehen sie als nicht existent oder bedrohlich an.

    Das erinnert mich an jemand...
     
  11. Kate

    Kate New Member

    *g*

    Genau.

    Aber wenn man mit sonen Leuden zutun hat is das nich spassich.
     
  12. Kate

    Kate New Member

    Nicht DIE Amis, einige und die Bush-Administration.

    Dennoch Vorsicht, auch anderswo wurde unter dem Eindruck der Gefährdung durch Terroristen Freiheit, Pressefreiheit, Gerechtigkeit und Recht gebeugt, abgeschafft und verletzt, und das von den jeweiligen Hütern derselben. Das ist noch nicht so lange her mit dem Deutschen Terror der RAF, oder? Da waren auch alle schnell mit "andiewandstellen" und "wieviehbehandelndiekerle" Sprüchen bei der Hand.
     
  13. quick

    quick New Member

    >nicht so lange her mit dem Deutschen Terror der RAF

    Vor 26 Jahren starb Ulrike Marie Meinhof, ihr Gehirn aber existiert immer noch. Nun wird es neu untersucht, in mikroskopisch feine Scheiben zerschnitten - und so viel ist jetzt schon klar: Die Terroristin hatte einen Hirnschaden und war wohl nur vermindert schuldfähig.

    http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,222124,00.html
     
  14. gratefulmac

    gratefulmac New Member

    So eine Reihenuntersuchung für Politiker/Despoten/ect. am Hirn wäre wünschenswert.
    Natürlich international.
     
  15. quick

    quick New Member

    >... Macht Recht ist.

    Hier noch ein Wort über Ursprung und Zweck der Strafe - zwei Probleme, die auseinanderfallen oder -fallen sollten: leider wirft man sie gewöhnlich in eins. Wie treiben es doch die bisherigen Moral-Genealogen in diesem Falle? Naiv, wie sie es immer getrieben haben -: sie machen irgendeinen »Zweck« in der Strafe ausfindig, zum Beispiel Rache oder Abschreckung, setzen dann arglos diesen Zweck an den Anfang, als causa fiendi der Strafe, und - sind fertig. Der »Zweck im Rechte« ist aber zuallerletzt für die Entstehungsgeschichte des Rechts zu verwenden: vielmehr gibt es für alle Art Historie gar keinen wichtigeren Satz als jenen, der mit solcher Mühe errungen ist, aber auch wirklich errungen sein sollte - daß nämlich die Ursache der Entstehung eines Dings und dessen schließliche Nützlichkeit, dessen tatsächliche Verwendung und Einordnung in ein System von Zwecken toto coelo auseinander liegen; daß etwas Vorhandenes, irgendwie Zustande-Gekommenes immer wieder von einer ihm überlegnen Macht auf neue Absichten ausgelegt, neu in Beschlag genommen, zu einem neuen Nutzen umgebildet und umgerichtet wird; daß alles Geschehen in der organischen Welt ein Überwältigen, Herr-werden und daß wiederum alles Überwältigen und Herr-werden ein Neu-Interpretieren, ein zurechtmachen ist, bei dem der bisherige »Sinn« und »Zweck« notwendig verdunkelt oder ganz ausgelöscht werden muß. Wenn man die Nützlichkeit von irgendwelchem physiologischen Organ (oder auch einer Rechts-Institution, einer gesellschaftlichen Sitte, eines politischen Brauchs, einer Form in den Künsten oder im religiösen Kultus) noch so gut begriffen hat, so hat man damit noch nichts in betreff seiner Entstehung begriffen: so unbequem und unangenehm dies älteren Ohren klingen mag - denn von alters her hatte man in dem nachweisbaren Zwecke, in der Nützlichkeit eines Dings, einer Form, einer Einrichtung auch deren Entstehungsgrund zu begreifen geglaubt, das Auge als gemacht zum sehen, die Hand als gemacht zum Greifen. So hat man sich auch die Strafe vorgestellt als erfunden zum Strafen. Aber alle Zwecke, alle Nützlichkeiten sind nur Anzeichen davon, daß ein Wille zur Macht über etwas weniger Mächtiges Herr geworden ist und ihm von sich aus den Sinn einer Funktion aufgeprägt hat; und die ganze Geschichte eines »Dings«, eines Organs, eines Brauchs kann dergestalt eine fortgesetzte Zeichen-Kette von immer neuen Interpretationen und Zurechtmachungen sein, deren Ursachen selbst unter sich nicht im Zusammenhange zu sein brauchen, vielmehr unter Umständen sich bloß zufällig hintereinander folgen und ablösen.

    zitat v. f. nietzsche
     

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