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Unterschied Wesentlichkeits-/Wesensgehaltstheorie

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Schnuffel, 22. Juni 2005.

  1. Schnuffel

    Schnuffel Proletenhanswurscht

    Hmm, kann mir irgendjemand hier den Unterschied zwischen den beiden Sachen erklären? Aus den ganzen Erklärungen, die so im WWW herumschwirren, werd ich nicht schlau.

    Euer verzweifelnder Schnuffel :cry:
     
  2. RaimundFried

    RaimundFried New Member

    Also, das wird man sich bei diesem Wetter doch "schön trinken " können, oder ? :biggrin:

    Gruß, Raimund
     
  3. robgo

    robgo New Member

    grob gesagt:
    Die Wesentlichkeitstheorie besagt, daß der Gesetzgeber (das Parlament) die Verwaltung u.a. (per Gesetz) ermächtigen kann, untergesetzliche Normen (Verordnungen, Satzungen etc.) zu erlassen, ABER muß er dabei Sorge dafür tragen, daß Wesentliches (z.B. zu befürchtende Grundrechtseingriffe) in dem Ermächtigungsgesetz so bestimmt sind, daß die untergesetzliche Norm hier keinen Ermessensspielraum geben kann.

    Was ist aber Wesentlich? Darüber streitet die Wesensgehaltstheorie (absolute und relative). Sie diskutiert, was der Kerngehalt / das Wesentliche an einem Grundrecht ist.
     
  4. RaimundFried

    RaimundFried New Member

    Also spätestens JETZT ist aber wirklich alles sowas von klar, oder ??
    Gruß, Raimund
     
  5. Schnuffel

    Schnuffel Proletenhanswurscht

    Danke robgo!

    Jetzt hab ich's so einigermaßen gerafft. Zum Glück kam es vorhin in unserer Ö-Recht-Probeklausur nicht dran. :embar:
     

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