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Urheberrechte

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Macmacfriend, 10. November 2002.

  1. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    @ughugh
    Korrekt - durch das Durcheinanderbringen
    der Begriffe Urheberrechte und Nutzungsrechte
    kann es zu Missverständnissen kommen. Urheber-
    rechte sind unveräußerlich, ebenso die Urheber-
    persönlichkeitsrechte. Veräußert werden nur die
    sog. Nutzungsrechte an einem Werk.

    Nach § 102 UrhG verjähren in den von dir genannten Fristen
    genauer gesagt die Ansprüche wegen Rechtsverletzungen.

    @BassTee
    Ergänzend: In unseren Kreisen geht`s ja meistens um
    Bild- und Textwerke. Dafür ist das Urheberrecht gedacht.
    Das Leistungsschutzrecht gilt für ausübende Künstler, z. B.
    Schauspieler oder Musiker, die vorhandene Werke aufführen
    oder auf Tonträger aufnehmen. Das L. gilt allerdings kürzer:
    50 Jahre ab Erscheinen, Darbietung oder Herstellung.
    Anders als in den USA ist damit das "Bootlegging", der
    kommerzielle Vertrieb unerlaubter Konzertmitschnitte, in
    Deutschland verboten.

    Neu ist der Schutz von Datenbankwerken. Hier währt der
    Schutz 15 Jahre lang ab Veröffentlichung.

    Viele Grüße!
    macmacfriend
     
  2. >>Neu ist der Schutz von Datenbankwerken. Hier währt der
    Schutz 15 Jahre lang ab Veröffentlichung.<<

    Schau an, seit wann gilt das denn? Hast Du einen Link für den genauen Wortlaut?
     
  3. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Noch`n kurzer Nachtrag:

    Das Gesetz macht z. B. bei Fotos einen Unterschied:
    Lichtbildwerke (§ 2 UrhG) genießen nach dem
    Tod ihres Urhebers noch 70 Jahre Urheberschutz,
    sog. Lichtbilder (§ 72, Fotografien ohne
    schöpferische Individualität) nur 50 Jahre
    ab Herstellung.
     
  4. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

  5. Danke. Ich sehe schon, ich muß mal meine Bibliothek auf Vordermann bringen ;)
     
  6. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Der Fleiß unserer Gesetzgeber macht es einem
    tatsächlich nicht eben einfach. Sind wir froh,
    dass noch keiner einen Steuerrechts-Thread eröffnet hat ;-)
     
  7. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Danke für den Link - werde ihn gleich,
    unter Umgehung sämtlicher Copyrights, ins
    LINK-Archiv (Stichwort RECHT) packen ;-)

    Gruß in den Süden!
    macmacfriend
     
  8. ughugh

    ughugh New Member

    Hmmm ... ist das nicht ein deeplink, deren Verwednung zumindest umstritten ist? :)
     
  9. ughugh

    ughugh New Member

    Wer sich an meinen Sachen vergreift, bekommt eines auf den Deckel - da kenn ich nix, dafür bin ich früher zu oft über den Tisch gezogen worden. Wer immer es macht, sollte anschließend glaubhaft machen können, daß er wenigstens versucht hat, mich zu finden.
     
  10. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Wird mit Nichtwissen bestritten -
    werd` doch hier keinen "ablinken" ;-)
     
  11. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Ich geh` mal kurz rüber zu den Macups.
    Hhmmm, hab aber noch keinen Account da.
    Welchen Namen nehm ich denn bloß? Tsetsetse. Hatte
    da doch mal irgendwo einen gelesen, auf
    so nem Krankenblatt. Muss in irgendso ner An-
    stalt gewesen sein. Irgendwas mit n, nee
    u wars glaub ich, ach ja, irgend so ein ko-
    mischer Vogel - genauuuu: uhu, nee.... ughugh.
    genauuuu, geiler name, den nehm ich jetz!

    Hugh, macmacfriend hat gesprochen! ;-)))
     
  12. ughugh

    ughugh New Member

    Mach das - wird aber schwierig, weil es den da schon gibt. Und mein Anstalts-Krankenblatt gibst Du mal ganz fix zurück, sonst kriege ich immer wieder diese ekligen Bluthochdruckmedikamente von akiem. :)
     
  13. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Hilfe, dich gibt`s zweimal?! Sieht mir
    schwer nach einer fetten Persönlichkeitsspaltung aus ;-)

    akiem braucht seine Medikamente nicht mehr.
    Sie haben kürzlich seine Oktanzahl auf 99 er-
    höht. Das rote Zeugs wurde abgelassen - ergibt
    ein besseres Leistungsgewicht.

    Deine Krankenakte hab` ich leider schon zu-
    ständigkeitshalber an den Frankfurter Zoo gesandt ;-)))
     
  14. tina

    tina New Member

    vielleicht solltest du ihn unter umgehung sämtlicher copyrights ins recht-archiv (stichwort LINK) packen....
     
  15. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    <vielleicht solltest du ihn unter umgehung sämtlicher copyrights ins recht-archiv (stichwort LINK) packen.... >

    Wen, den Link oder 2112. Die Nummer
    macht doch immer so viele Sonnenöl-
    und Rotweinflecken auf unser "sauberes" Brett ;-))
     
  16. tina

    tina New Member

    vielleicht sollten wir dem mal das sonnenöl wegnehmen und den rotwein selbst trinken. zuviel sonne is eh nicht gut für die haut und zuviel rotwein schadet der leber. ab morgen gibt kräutertee und im schatten sitzen
    ;)

    übrigens scheint da unten bei euch noch die sonne?? 2112?
     
  17. Macowski

    Macowski New Member

    @macmacfr. (scheint Ahnung zu haben)
    Kann man eigtl. seine eigenen U'rechte einbüßen, wenn man eine zeitlang wissentl. duldet, daß ein dritter (Verwandschaft) ohne Absprache diese Rechte (unrechtmäßig) in Anspruch nimmt ?
    Verlange keine Rechtsauskunft. :) Nur freundl. Einschätzung.
     
  18. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Du verlierst sie nur, wenn du bspw. einem Kunden gegen Honorar ausdrück-
    lich ein sog. ausschließliches Nutzungsrecht einräumst. Dann darfst selbst
    du keine Nutzungsrechte an den betroffenen Bilder mehr weiter vermarkten, sondern nur noch dein Kunde darf dies dann. Darum sollte man grundsätzlich
    am besten nur sog. einfache Nutzungsrechte einräumen, um selbst noch weitere
    N.-rechte gegenüber weiteren Kunden einräumen zu können.

    In deinem Falle hast du aber keinerlei Urheber- oder Nutzungsrechte verloren.

    Bei professionellen Fotografien endet der Urheberschutz erst 70 Jahre
    nach dem Tod des Urhebers, bei Laien meines Wissens 30 Jahre nach dem
    Tod des Urhebers. Solange kannst du die Urheberrechte an deinen Bildern
    nicht verlieren.

    Wenn dich aber deine liebe Verwandtschaft um die Ecke bringen will, etwa
    weil montag früh 1.00 noch die Mac-Startgongs durch eure Hallen hallen,
    müssen sie nicht so lange warten: Dannn erbt die "Brut" sogar deine
    Urheberrechte ;-)
     
  19. ughugh

    ughugh New Member

    Ergänzend - Urheberrechte sind nicht veräusserlich oder übertragbar (ausgenommen natürlich die Erbschaft :) ). Nur das Nutzungsrecht kann weitergegeben werden.

    Und ja, durch Duldung kann man seiner Nutzungsrechte verlustigt gehen. 3 Jahre nach Kentniss der Verletzung, 30 Jahre ohne Kentniss. §102, Satz 1
     
  20. BassTee

    BassTee New Member

    Außerdem gibt es keinen Unterschied zwischen Laien und Profi. Urheber ist Urheber. Es gibt nur für Interpretationen u.Ä. andere Regelungen, die dann durch das sog. Leistungsschutzrecht geschützt sind.

    BassT
     

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