1. Liebe Forumsgemeinde,

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URL für das gläserne Konto?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von ab, 24. März 2005.

  1. ab

    ab New Member

    Hat jemand schon die URL herausgefunden, mit welcher der un- und auch bescholtene Bürger der Banananrepu- ähh Bundesrepublik Deutschland an die detaillierten Kontostände seiner Mitbürger herankommt? In wenigen Tagen wird Meister Eichel ja zuschlagen können.

    Wenn ich mir die BRD so von aussen betrachte, dann wundert es mich nicht, dass das Ausland sich gelegentlich vor diesen "wir machen das jetzt mal besonders gründlich"-Beamtenmenschen fürchtet. Keine Demo, kein Aufbegehren im Volk. 1984 lässt grüssen.

    ab
     
  2. Mekki Messer

    Mekki Messer New Member

    Das Übliche in diesem Staat. Die dicken Fische können
    weiterhin ruhig schlafen. Von Konten in Österreich, Schweiz etc. erfährt niemand was.

    Die volle Härte des Gesetzes trifft den Hartz4'ler, der z.B. von seiner gehbehinderten Tante bevollmächtigt wurde, ihr die Rente von der Bank abzuholen.
     
  3. iX

    iX New Member

    Was staenkert ihr eigentlich rum? Habt ihr diese Regierung oder die Opposition etwa nicht gewaehlt? :party:
    Hier habt ihr eine Wahlalternative fuers naechste Mal:
    http://www.die-partei.de/
     
  4. Opa01

    Opa01 New Member

    Habe mir das Programm mal durchgelesen, wir gehen glorreichen Zeiten entgegen. Dazu paßt auch die Anrede "Werte Partei-Genossen", kommt mir irgendwie bekannt vor.
    Sowas hatten wir bei der letzten Wahl in Köln auch: "Pro-Köln", sind aber schon wieder ziemlich in der Versenkung verschwunden.

    Gruß Opi
     
  5. iX

    iX New Member

    *Huestel*
    Ja, ein guter Vergleich .... :rolleyes:
    Die PARTEI hat uebrigens noch eine Parteizeitung in Form eines Magazins.
    Aber vorsicht! Zum Verstehen bedarf es einen Mindest-IQ von 145 .....

    www.titanic-magazin.de


    *********************
    2005: Zeit zum Auswandern
     
  6. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Das Bundesverfassungsgericht will noch vor dem 1. April (Inkrafttreten des neuen Gesetzes) über einen Eilantrag der Volksbank Raesfeld entscheiden.

    Daraus schließe ich, dass es das Gesetz wegen seiner erheblichen Eingriffe in Datenschutz, Persönlichkeitsrecht und informelles Selbstbestimmungsrecht des Bürgers für verfassungswidrig erklären könnte. Das hoffe ich zumindest.

    Immerhin berechtigt dieses Gesetz in seiner jetzigen Form, Arbeitsagentur-Mitarbeiterin Müller und Finanzbeamten Schmidt z. B. aus reiner Neugier mal eben kurz im Compi nachzuschauen, wo Nachbarin Meyer so alles Konten unterhält.
     
  7. Hodscha

    Hodscha New Member

    tut mir leid, aber der eilantrag ist gestern bereits abgewiesen worden :angry:

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,347884,00.html
     
  8. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Danke für den Link.

    Hmm, mal sehen wie das BVG über die Verfassungsbeschwerde denkt.

    Auf jeden Fall dürfte das neue Gesetz eher zu einer Zunahme der Kapitalflucht führen bzw. tatsächliche Schwarzgeldsünder werden ihr Geld nicht mehr zur Bank tragen, sondern es unbemerkt im Sparstrumpf horten. Ob das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" die Steuerehrlichkeit tatsächlich fördert, bleibt mehr als fraglich.

    Außerdem fürchte ich, dass sich die Fronten zwischen Staat und Steuerzahler nun noch weiter verhärten. Die wütenden und empörten Reaktionen befragter Bürger in den Medien sprechen da eine sehr eindeutige Sprache.
     
  9. sad mac

    sad mac New Member

    also Österreich würde ich rauslassen, Beispiel Sparbuch:

    Anonymes Sparbuch
    Die Anonymität bei Sparbüchern wurde am 1. 11. 2000 aufgehoben. Seit 1. 7. 2002 sind Behebungen von anonymen Sparbüchern nur mehr nach Feststellung der Identität des Inhabers möglich.
    Für die Eröffnung eines neuen Sparbuches müssen Sie sich legitimieren und einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.

    Namenssparbuch – Losungssparbuch
    Bei Sparbeträgen ab € 15.000,- ist die Eröffnung eines Namenssparbuches verpflichtend. Für geringere Beträge kann es eröffnet werden, muss aber nicht. Behebungen sind nur vom legitimierten Sparbuch-Inhaber gegen Unterschrift möglich.
     
  10. Hodscha

    Hodscha New Member

    das ist so nicht ganz richtig.
    denn wenn das konto im ausland bei einer deuteschen bank ist, also zb bei einer filiale der deutschen bank, muss das konto trotzdem den deutschen behörden gemeldet werden.

    nur ausländische banken im ausland unterliegen
    nicht der meldepflicht!
    interessant wäre noch, wie es mit ausländischen banken in deutschland aussieht. darüber habe ich noch nicht gelesen :rolleyes:
     
  11. Hodscha

    Hodscha New Member

    bitte :cool:

    ich bin auch der meinung, dass dieses gesetz nichts bringen wird! man muss schon sehr dämlich sein, wenn man jetzt noch sein schwarzgeld auf ein deutsches konto bei einer deutschen bank einzahlt. die leute haben es dann auch verdient erwischt zu werden.

    aber schwarzgeldkonten sind ja nur ein aspekt dieses gesetztes.
    nun können die finazbehörden ja auch schauen, ob man alle kapitalerträge, wie zinsen usw., versteuert.
     
  12. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Das wäre ja ein hübsches Schlupfloch. :klimper:

    Nach § 24c Kreditwesensgesetz müssen auch die hiesigen Zweigstellen ausländischer Banken die Stammdaten ihrer deutschen Bankkunden mitteilen.
     
  13. Hodscha

    Hodscha New Member

    wo ist denn der unterschied, ob ich jetzt in die schweiz fahre und dort bei einer schweizer bank ein konto eröffne oder ob ich es bei der zweigstelle in frankfurt mache?
    irgendwie kann das nicht sein, das widerspricht sich doch. schließlich kann jede zweigstelle per computer auf das konto zugreifen und damit bin ich in jeder zweigstelle kunde!
     
  14. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Frag mich nicht. Frag die BAFin. Dort macht man es den ausländischen Filialbanken richtig "schmackhaft":

    „Von wesentlicher Bedeutung ist darüber hinaus, dass in Deutschland nun eine zentrale Anlaufstelle für alle Marktteilnehmer existiert. Dies wird vor allem für ausländische Finanzunternehmen ein nicht zu unterschätzender Vorteil sein, wenn man bedenkt, dass sich diese Unternehmen in der Vergangenheit an mehrere Aufsichtsämter wenden mussten, wenn sie ihre Produkte in Deutschland anbieten wollten.“

    http://www.bund.de/nn_9188/Organisa...alt-fuer-Finanzdienstleistungsaufsic-org.html
     
  15. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Der Unterschied ist, dass die Frankfurter Zweigstelle in punkto Meldepflicht dem deutschen Steuerrecht unterliegt, die schweizer Bank in der Schweiz aber nicht.
     
  16. Hodscha

    Hodscha New Member

    ich weiss nicht, ob das so gut kommt, wenn ich die frage, wie das mit der meldepflicht von ausländischen banken in deutschland ist :rolleyes: :cool: :party:
     
  17. Hodscha

    Hodscha New Member

    das ist schon klar, nur ist es ja so, dass ich die geldgeschäfte ja auch in der deutschen filiale der ausländischen bank machen kann, wenn ich das konto im ausland eröffnet habe.
     
  18. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Für solche Fälle hat die BAFin schließlich ihre Nummernschildableser auf jedem Bankparkplatz stehen. :klimper: :cool:
     
  19. Opa01

    Opa01 New Member

    Die Zweigstellen ausländischer Banken sind m.W. nur für bei ihnen geführte Konten auskunftspflichtig und nicht für die Bankhäuser im Ausland.
    Deshalb packe ich die Reste meiner Rente (passen in einen Aktenkoffe) und bringe sie direkt auf die Caymans. Dort wird dem deutschen Fiskus garantiert keine Auskunft gegeben.

    Gruß Opi
     
  20. Hodscha

    Hodscha New Member

    ich sollte dich zu deinem schutz auf die caymans begleiten :cool:
    aber du musst gar nicht so weit reisen: liechtenstein reicht ;)
     

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