1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Versicherung........................

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von McXoX, 16. Oktober 2004.

  1. McXoX

    McXoX Gast

    Ich hab ein Problem und hoffe, es kann mir jemand helfen:

    In meinem letzten Urlaub in Thailand hatte ich wie jedes Jahr einen kleinen Bungalow direkt am Strand gemietet. Am letzen Abend war ich mit einem Kumpel noch ein Bier trinken und komm wieder, da ist die Tür vom Bungalow auf, meine Sachen durchwühlt.

    Es fehlten eine Digiknipse für 500 €, ein guter CD Player für 100 €, Koss Porta Pro Kopfhörer für 79 Euro.

    Zu Hause stelle ich fest, dass der Schaden durch meine Hausratsversicherung abgedeckt ist. Die lehnt eine Regulierung mit der Begründung ab, ich müßte "Einbruchsspuren" nachweisen.

    Die Tür vom Bungalow wurde mit einem Dietrich oder Nachschlüssel geöffnet, somit sind keine Einbruchsspuren vorhanden. Ich habe eine Anzeige bei der thailändischen Polizei gemacht.

    Die ganze Geschichte läuft jetzt seit fast einem Jahr. Der Anwalt, den ich habe, ist anscheinend eine Lusche. Er meint, ich müßte den Nachweis führen, dass ein Einbruchsdiebstahl vorliegt. Er meint, ich müßte nachweisen, dass sich die geklauten Gegenstände tatsächlich kurz vor dem Einbruch in dem Bungalow befanden. Wie soll ich das nachweisen ? Das ist schlichtweg unmöglich !

    Ich bin nicht der Meinung, dass ich irgendwas beweisen muß. Dafür ist die Polizei zuständig und ich habe dort eine Anzeige gemacht, die ich auch im Original bei der Versicherung eingereicht habe.

    Ich denke, da ich der Geschädigte bin, muß ich nicht beweisen, dass ich beklaut wurde.

    Wenn das allgemein so wäre, würde ja kein Mensch mehr eine Versicherung abschließen.

    Wenn mir mein Fahrrad geklaut wird und ich habe eine Hausratsversicherung, muß ich der Hausratsversicherung nicht beweisen, dass das Fahrrad geklaut wurde. Das kann ich natürlich sowieso nicht.

    Da mir die Versicherung nicht glaubt, muß mir die Versicherung beweisen, dass ich quasi ein Betrüger bin.

    Ich bin aber kein Betrüger. Ich finde das eine totale Sauerei, was die machen.

    Wie denkt ihr darüber ? Sehe ich das alles eventuell total falsch ?
     
  2. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Falls noch nicht geschehen: Lege der Versicherung die Kaufbelege vor sowie eine eidesstattliche Versicherung deines Freundes, falls er bezeugen kann

    • dass sich die Gegenstände bei Verlassen im Raum befanden,
    • dass der Raum von dir ordentlich verschlossen wurde,
    • dass bei der Rückkehr die Tür offen und dass die Gegenstände nicht mehr dort waren.

    Nicht schaden kann eine zweite eidesstattliche Versicherung bspw. eines Lebenpartners oder Angehörigen, dass du ohne die betreffenden Gegenstände aus dem Urlaub zurückgekehrt bist.

     
  3. McXoX

    McXoX Gast

    ´

    Die Kaufbelege habe ich natürlich vorgelegt. Mit der eidesstattlichen Versícherung ist es nicht so einfach. Mein Freund lebt zeitweise in Holland und zeitweise in Thailand.

    Jetzt lebt er überwiegend in Thailand. Da ich in einigen Wochen wieder nach Thailand fliege, werde ich ihn wahrscheinlich dort treffen und sicher wird er mir eine eidestattliche Versicherung ausstellen.

    Ob er dann tatsächlich in Thailand ist, wenn ich dort bin, ist aber noch nicht sicher.

    Das ist eigentlich auch nicht so sehr das Problem.

    Ich begreife einfach nicht, wieso ich "beweisen" soll, daß in meinen Bungalow eingebrochen wurde. Die Versicherung verlangt z. B. "Einbruchsspuren", die es natürlich nicht gibt. Sie verlangen quasi etwas, wovon sie genau wissen, daß ich es nicht erbringen kann.

    Wenn die Versicherung mir nicht glaubt, müssen die mir doch beweisen, daß ich ich falsche Angaben mache.

    Oder nicht ?

    Richtig "beweisen", daß eingebrochen wurde, kann ich eigentlich nicht. Wie denn auch ? Das könnte ich aber auch nicht, wenn sich alles hier in Deutschland abgespielt hätte.

    Wenn ich beweisen sollte, daß ich heute morgen meine Wohnungstür zugeschlossen habe, als ich einkaufen war, könnte ich das auch nicht.
     
  4. maiden

    maiden Lever duat us slav

    ob das hilft...
    Tatsächlich machen derartige Versicherungen keinen Sinn, wenn ich Nachweise über das Abhandenkommen des Diebesgutes erbringen muß. Mit so einer Argumentation kann sich jede Versicherung von jedem berechtigten Anspruch frei machen.
    Ich würde auf jeden Fall mal zur Verbraucherzentrale gehen und dort um Rat fragen. Die haben Erfahrungen und auch fähige Rechtsanwälte an der Hand.
     
  5. McXoX

    McXoX Gast

    In der Versicherungspolice steht aber nichts davon, daß man in Schadensfall irgendwelche "Beweise" beibringen muß.

    Mal angenommen, es gäbe einen Wasserschaden in der Wohnung. Dann könnten die ja kommen und verlange, daß ich beweise, daß alle Leitungen dicht waren und alle Wasserhähne in Ordnung und geschlossen waren zum Schadenszeitpunkt.

    Kein Mensch kann im Schadensfall so einen Beweis erbringen.

    Die Lusche von Anwalt meint, den Schrieb erhielt ich gestern abend, "die Sache hätte wenig Aussicht auf Erfolg".

    Ich sehe das nicht so. Wenn alles keinen Zweck hätte, hätte er mir das allerdings auch gleich sagen können.
     
  6. Taleung

    Taleung New Member

    Wenn Du wieder nach Thailand kommst, nimm deine alten Unterlagen von vor einen Jahr mit, geh auf die gleiche Polizeistelle und lass dir beglaubigen das es ein Einburch war.
    Wenn du dort hingehst, viel, viel und noch viel mehr Geduld mitbringen.....

    Vielleicht auch mal bei der Deutschen Botschaft nachfragen.
    Die is an der Sathorn Rd.
    http://www.german-embassy.or.th/de/home/
    Schau mal in Internet nach den Oeffnungzeiten.
     
  7. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Ein klein wenig kann ich die Versicherung verstehen. Stellt Euch vor, die würden anstandslos bezahlen, McXoX erzählt die Geschichte im Bekanntenkreis und irgendein Schlaumeier kommt auf die Idee, daß er so die Kosten seines Urlaubs in Thailand drastisch reduzieren könnte. Ich will Dir absolut nichts unterstellen, McXoX.
    Aber spinne mal meine Geschichte weiter. Ein nicht unerheblicher Prozentsatz der Ansprüche, die an Versicherungen gestellt werden, resultiert aus dem Volkssport, Versicherungen zu bescheißen. Das würde im nichteuropäischen Ausland natürlich für die Versicherungen sehr schwer zu kontrollieren sein. Dumm gelaufen, kann man bei Dir sagen und Du mußt überlegen, wieviel gutes Geld Du schlechtem hinterherzuwerfen bereit bist. Es ist nun mal so, daß Du im Ausland nicht die gleiche Sicherheit für Deine Sachen gewährleisten kannst, wie zuhause. Selbst zuhause mußt Du gewisse Sicherheitsvorkehrungen treffen, wenn Du Deine Wohnung verläßt. Ein gekipptes Fenster kann schon dafür sorgen, daß Du nichts bekommst.
    Wie gesagt, ich will Dir nichts unterstellen, lediglich ein klein wenig sensibilisieren.
    Übrigens hasse ich Versicherungen, weil sie sich sehr oft auch in eindeutigen Fällen versuchen zu entziehen. Hier kann ich es eher verstehen.
     
  8. Taleung

    Taleung New Member

    ach ja... wennst auf die Polizei gehst, dann aber am Anfang oder hoechstens bis mitte eines Monats....nie zum Ende hin
    ;)
     
  9. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    @ McXoX

    Um Beweislast u. ä. geht es in deinem Fall gar nicht, da die Angelegenheit noch nicht rechtshängig, also noch auf keinem Zivilrichtertisch liegt.

    Es ist einfach so, dass dir die Versicherung noch nicht so recht glaubt, zumal die Betrugsrate, ohne jetzt irgendetwas unterstellen zu wollen, gerade bei Auslandsschäden sehr hoch ist.

    Die erwähnten eidesstattlichen Versicherungen sind auch noch kein Beweis im juristischen Sinne, können aber die Glaubwürdigkeit deiner eigenen Aussagen gegenüber der Versicherung erhöhen, sodass der Schadensfall-Sachbearbeiter seine Zweifel aus dem Weg geräumt sieht, sein Häkchen macht und die Akte zur Kassendame schiebt.
     
  10. McXoX

    McXoX Gast

    Es gibt sicher sehr viel Betrug bei solchen Sachen, daß ist klar. Und das die Versicherung das Recht hat, sich zu schützen ist auch klar.

    Ich werde die Sache so oder so vor Gericht bringen, wobei es mir schon langsam nicht mehr um das Geld geht. Mein Anwalt wird sowieso von meiner Rechtschutzversicherung bezahlt.:cool:

    Es steht in der Versicherungspolice nichts davon drin, daß man im Schadensfall Beweise erbringen muß, daß man kein Betrüger ist.

    Die können meinetwegen auch glauben, was sie wollen.

    Mich würde einfach mal interessieren: Ist man im Schadensfall gegenüber einer Hausratsversicherung beweispflichtig oder nicht ?

    Das glaube ich nicht, denn wenn das so wäre, müßte das Bestandteil der Versicherungspolice sein.

    Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, wer wird Recht bekommen ? Die Versicherung oder ich ?


    @Taleung
    <ach ja... wennst auf die Polizei gehst, dann aber am Anfang oder hoechstens bis mitte eines Monats....nie zum Ende hin>

    Ich war schon sehr oft in Thailand und hatte dort nie irgendwelche Probleme. Die verhalten sich Tourísten gegenüber eigentlich immer sehr zurückhaltend, das ist jedenfalls meine Erfahrung.

    Ich werd aber deinen Rat befolgen.
     
  11. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Als Versicherungsnehmer ist man verpflichtet, seine Ansprüche glaubhaft zu machen. Einfache Behauptungen des Versicherten genügen da eben nicht. Bei einem Kfz-Unfall will die Versicherung ja auch einen Blick in Unfallprotokoll, Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten werfen.

    In deinem Fall nehme ich an, dass die Versicherung nach Vorlage der eidesstattlichen Versicherungen und höflicher aber bestimmter Klageandrohung den Zeitwert regulieren wird, zumal es um keine allzugroße Summe geht.
     
  12. McXoX

    McXoX Gast

    Der Stand der Dinge ist jetzt der:

    Im Dezember und Januar war ich wieder in Thailand; im gleichen Resort, wo auch meine Sachen geklaut wurden.

    Im November letzten Jahres erging ein Auflagenbeschluss des Gerichts an mich, meine Behauptung zu konkretisieren, das es für meinen Bungalow keinen Zweitschlüssel gäbe.

    Also zu konkretisieren, daß der Manager des Resorts bestätigen kann, daß ich den Bungalow abgeschlossen und den Schlüssel bei mir gehabt hätte und ausser mir eben keiner einen Schlüssel hatte.

    Ich habe jetzt schriftliche Zeugenaussagen aus Thailand mitgebracht (auch von besagtem Resort), die meine Behauptungen bestätigen.

    Am 7. Januar hat der Richter an den Manager des Resort in Thailand einen Brief geschrieben, daß dieser meine Aussagen bestätigen soll. Der Brief ist auf Deutsch ! Die meisten Thais sprechen allerdings kein Deutsch. Aber das weiß der Herr Richter wohl nicht.

    Der Richter schrieb an den Manager des Resorts in Thailand (alles Originalzitate):

    .... sollen Sie als Zeuge in der Anlage beigefügten Beweisfrage gehört werden. Um Ihnen ein Erscheinen vor Gericht zu ersparen, werden Sie gebeten, die Beweisfragen schriftlich zum obigen Aktenzeichen zu beantworten.

    Bitte bedenken Sie, dass eine gerechte Entscheidung des Gerichts davon abhängt, dass die befragten Zeugen wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen. Ich bin verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass eine falsche oder unvollständige Zeugenaussage strafbar ist.

    Gleichzeitig muss ich Sie darauf hinweisen, dass Sie auch nach einer schriftlichen Beantwortung zur Vernehmung geladen werden können.

    Geht Ihre Antwort nicht innerhalb 2 Wochen, nachdem Sie dieses Schreiben erhalten haben, beim Amtsgericht .............. ein, müssen Sie mit einer Ladung zur Zeugenaussage rechnen.

    Zitat ende.

    Und das alles wegen einer Digitalcamera, Koss Kopfhörern mit CD/Mp3-Player und Palm Organizer; Schaden nicht mal 1000 €.

    Der Richter meint anscheindend, daß der Resortmanager tatsächlich aus Thailand nach Deutschland angereist kommt, um hier wegen dieser Lapalie eine Zeugenaussage zu machen.

    Ich kann es kaum noch glauben, was in diesem Land für ein absolut totaler Schwachsinn abläuft.

    Das ein studierter Jurist, Richter am Amtsgericht, derart bekloppt ist, zu glauben, er könne wegen einer geklauten Digitalcamera den Manager eines Resorts von der Insel Ko Samui im Süden Thailands nach Deutschland als Zeugen laden und der kommt dann auch 11 000 Km weit angereist, um nach einem 14-stündigem Flug vor Gericht als Zeuge auszusagen...........

    Über meinen Anwalt habe ich meine Zeugenaussagen im Januar dem Gericht zukommen lassen, seitdem hat sich nichts mehr getan.

    Der Richter hat am 14.Januar angekündigt, daß eine mündliche Verhandlung stattfindet. Nur wann die stattfinden soll, das hat er noch nicht kund getan.

    Wer trägt eigentlich bei so einer zivilrechtlichen Sache die Kosten ? Der Verlierer ? Oder tragen Kläger und Beklagte jeweils ihre eigenen Kosten ?

    Da ich eine Rechtschutzversicherung habe, werde ich wohl nichts zahlen müssen.

    Ausserdem gehe ich davon aus, daß ich am Ende Recht bekomme und die Versicherung zahlen muß.

    Aber vor Gericht und auf hoher See...................

    Ich kann nur jedem davon abraten, eine Reisegepäckversicherung oder eine Hausratversicherung abzuschließen.
     
  13. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Das siehst du richtig. Deine Rechtsschutzversicherung wird in jedem Fall die Verfahrenskosten für Anwalt, Gericht etc. tragen. Falls du verlieren solltest, übernimmt sie zusätzlich die Kosten der Gegenseite.

    Ohne eine solche Versicherung trägt alle Kosten der Verlierer des Verfahrens. Ist eine Klage nur in Teilen erfolgreich oder kommt es zum gerichtlichen Vergleich, tragen die entsprechenden Anteile, die vom Gericht prozentual festgelegt werden, beide Seiten.

    Bitte den Richter, die Fragen in Landessprache an den Zeugen zu senden. Diese Aussage ist für den Erfolg deiner Klage sehr wichtig.

    Laden kann er ihn natürlich schon, aber kommen wird er sicher nicht. Ist halt eine Formalie, die in diesem Fall mehr oder weniger etwas Druck machen soll, damit der Zeuge das Schreiben beantwortet und nicht in die Tonne wirft.
     

Diese Seite empfehlen