1. Liebe Forumsgemeinde,

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Was es so alles noch gibt

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von maceddy, 18. Juni 2006.

  1. maceddy

    maceddy New Member

    .................... ohne worte

    Gesetz betreffend die Bestrafung des Sklavenraubes und des
    Sklavenhandels
    Datum: 28. Juli 1895
    Fundstelle: RGBl 1895, 425
    Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1975
    (+++ Stand: Zuletzt geändert durch Art. 148 Nr. 2 G v. 2. 3.1974 I 469 +++)
    SklHG § 1
    (1) Die vorsätzliche Mitwirkung an einem auf Sklavenraub gerichteten Unternehmen wird
    mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Die Veranstalter und Anführer
    des Unternehmens trifft Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
    (2) Ist durch einen zum Zweck des Sklavenraubs unternommenen Streifzug der Tod einer
    Person, gegen welche der Streifzug gerichtet war, verursacht worden, so ist gegen die
    Veranstalter und Anführer auf lebenslange Freiheitsstrafe, gegen die übrigen
    Teilnehmer auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren zu erkennen.
    SklHG § 2
    Wer Sklavenhandel betreibt oder bei der diesem Handel dienenden Beförderung von
    Sklaven vorsätzlich mitwirkt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr
    bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten
    bis zu fünf Jahren.
    SklHG §§ 3 bis 5
     
  2. maiden

    maiden Lever duat us slav

    da hat sich zwischenzeitlich viel zum Besseren entwickelt.
    Heutige Sklaven werden nicht mehr eingefangen und geraubt sondern per Annonce als Praktikant für Agenturen gesucht, und kommen freiwillig.
     
  3. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Und heute sind die Sklavenhalter auch wesentlich schlauer. Die ernähren die Sklaven nicht mehr, darum müssen die sich schon selbst kümmern.
     

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