1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Was meint Ihr?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von pewe2000, 17. Oktober 2006.

  1. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Wenn eine Firma auf einem Flyer, in dem diverse Angebote mit Preisen stehen, sich mit einem Preis vertut, bzw. vergißt ein „ab“ hinzuzufügen, kann dann der Kunde die Herausgabe des Artikels zu diesem Preis verlangen?

    Meiner Meinung nach nicht. Das war zwar früher so, ist aber irgendwann geändert worden. Die Angabe „Irrtümer vorbehalten“ fehlt allerdings ebenfalls auf dem Flyer.
     
  2. priv

    priv New Member

    ich denke nicht. das is glaub laut bgb sowas wie ne unwillentlich abgegebene willenserklärung (etwas zu verkaufen) und kann widerrufen werden. da kannste dann nur noch von dem verkäufer verlangen, dir den daraus entstandenen schaden zu ersetzen. ist ja hier aber keiner.

    siehe bgb §119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
     
  3. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Nein. Die einzige Ausnahme, an die ich mich erinnern kann, war dieser Passat vom Autohändler bei eBay für einen Euro. Aber Onlineauktionen sind rechtlich völlig anders einzuordnen.

    Grüße, Maximilian
     
  4. tob

    tob OS Xmas

    Egal wie die Rechtslage ist. Ich denke, der Streitwert der Artikel liegt unter der MIndestgrenze, die erreicht werden muss, damit ein Richter die Robe anzieht.
    Oder war das ein Flyer von Porsche? ;)
     
  5. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Ähhh, ich habe diesen Flyer gesetzt, etliches bereits während des Satzes korrigiert aber manches war zu spezifisch, anderes einfach im Manuskript falsch. Jetzt überlegen sie, ob sie den Flyer verteilen. Bei den auf allen Ampeln hockenden Abmahngeiern kann ich das verstehen.

    Danke für Eure Hilfe.

    :)
     
  6. mac-christian

    mac-christian Active Member

    Also wenn es ein Fehler ist, den der Kunde bemerken müsste (wenn z.B. ein neuer iMac 24" für 199 statt 1949 Euro angeboten wird), dann ist der Händler bei uns nicht verpflichtet, das Ding auch zu dem Preis zu verkaufen. Je weniger offensichtlich der Irrtum ist, desto wahrscheinlicher dass der Händler sein Versprechen einhalten muss (vereinfacht ausgedrückt).

    Aber: IANAL

    Christian.
     
  7. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Bin zum Glück kein Jurist, aber nach kurzer Googelei ("Falsche Preisangabe", "Falsche Preisauszeichung", u.Ä.) stimmt die Mehrzahl der gefundenen Texte darin überein, dass solche Preisangaben nicht bindend sind. Allenfalls wegen "irreführender Werbung" könnte eine Klage/Abmahnung drohen, aber hier müsste eine Absicht erkennbar sein (Beispiel: Unrichtige Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers).

    Wäre doch schade um die vielen Bäume, die für diesen Flyer schon fallen mussten ...

    Ciao, Maximilian
     
  8. pewe2000

    pewe2000 New Member

    So, ich habe meine Frage und Eure Antworten kurzerhand dem Kunden gemailt. Dann kann er die Flyer ruhig verteilen lassen.

    :)
     
  9. ghostgerd

    ghostgerd New Member

    denke auch irren ist menschlich
     
  10. Borbarad

    Borbarad New Member

  11. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Kann er nicht verteilen lassen? Oder worauf bezieht sich das Nö?
     
  12. Borbarad

    Borbarad New Member

    Post Nr.1...also gaaaaanz oben :biggrin:

    B
     

Diese Seite empfehlen