1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Welcher ebay Spruch ist juristisch korrekt?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Macsimpsons, 28. Februar 2006.

  1. Macsimpsons

    Macsimpsons New Member

    "Privatverkauf, keine Gewährleistung und Garantie"
    oder...
     
  2. Lila55

    Lila55 New Member

    Hier steht was zu diesem Thema.
     
  3. Macsimpsons

    Macsimpsons New Member

    Merci!
    Genau den Satz hab ich gesucht:
    „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Garantie verkauft.“
     
  4. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Das müsste soweit schon OK sein, aber nur dann, wenn Du auf offensichtliche Mängel ausdrücklich hingewiesen hat, denn solche kannst Du auch als Privatverkäufer nicht von Deiner Gewährleistungspflicht ausschliessen (siehe z.B. hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=14347 ).

    Ciao, Maximilian

    PS: Nach einiger Recherche bin ich bei folgender Formulierung gelandet: "Privater Verkauf einer gebrauchten Sache, für die weder eine Gewähleistung noch eine Rückgabemöglichkeit gewährt wird."
     

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