1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Wenn der Steuerprüfer kommt

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von batrat, 7. September 2007.

  1. batrat

    batrat Wolpertinger

    Gerade hat mich meine Freundin angerufen. Bei ihr hat heute ein Herr vom Finanzamt angerufen und angekündigt, er werde zu einer Betriebsprüfung vorbei kommen. :eek:
    Meine Freundin hat zusammen mit einer anderen Frau eine Marketing und Eventfirma. Eine eher kleine Firma.
    Sie ist erst in 2003 gegründet worden. Warum kommen die jetzt schon ? Angeblich soll es eine "Routineprüfung" sein. Der will 3 Steuererklärungen prüfen (2004-2006).
    Was ihr zusätzlich Sorgen bereitet, ist die Aufforderung alle Buchführungsdaten auf CD-Rom zu brennen und diese CD dem Steuerprüfer zu geben. Dieser liest die Daten dann auf seinem Laptop ein und kann damit dann wohl alles mögliche machen. :O
    Warum werden solche kleinen Firmen gleich geprüft ? Warum kümmern die sich nicht um die grossen Fische ? :meckert:
    Ist hier im Forum irgend jemand auch selbstständig und kann hier berichten wie so eine Steuerprüfung abläuft ?
    Was hat es mit der CD-Rom auf sich ? Was kann der Prüfer alles mit seinem Laptop ?
    Wie verhält man sich bei der Steuerprüfung ? :confused:
     
  2. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Ich versuche mich mal an ein paar Antworten...

    5. Ja, immer schon. Als Selbständiger bin ich (zum Glück) noch nie geprüft worden, eine GmbH, an der ich mal beteiligt war aber schon. Da kamen zwei Prüfer vom Finanzamt, haben sich zeigen lassen, in welchem Schrank die relevanten Unterlagen zu finden und wie die sortiert sind, haben einen Schreibtisch und zwei Stühle "requiriert", ihre Thermosflaschen mit Kaffee aufgestellt (sie liessen sich zu gar nichts, auch keiner Tasse Kaffee! einladen) und dann vier Tage lang von 9:00 bis 17:00 Beleg für Beleg und Kontoauszug für Kontoauszug mit dem verglichen, was in den Steuererklärungen stand...
    Am Ende hatten sie dann ein paar DIN A4 Blätter vollgeschrieben, haben sich den Geschäftsführer gegriffen und sind die Mängelliste Punkt für Punkt durchgegangen. Das meiste ließ sich aufklären und wurde gestrichen, mit dem was übrig blieb, haben sie einen neuen Steuerbescheid ausgerechnet und ein paar DM (so lang ists her) nachgefordert. In Summe kamen sie auf einen gemeinsamen (!) Stundenlohn von weniger als 2 DM, haben wir damals ausgerechnet.

    1. Das sind jetzt immerhin vier Jahre, so ungefähr war das bei uns damals auch.

    2. Kann durchaus sein. Drei erscheint mir aber etwas viel, und 2006 ist irgendwie noch gar nicht so lange her... Ich habe letzte Woche erst den Steuerbescheid 2005 bekommen. Vielleicht ist dem Finanzamt ja die übereifrige 2006er Steuererklärung suspekt gewesen?

    3. Das soll ihm wohl ermöglichen, einen Teil der Prüfung in seinem eigenen Büro zu machen. Würde ich unbedingt meinen Anwalt und/oder Steuerberater um Rat fragen, bevor ich sowas tun würde! Auch würde ich den Steuerberater zu der Prüfung dazurufen.

    4. Ab und zu schnappen sie ja auch mal einen Großen. Die können sich halt besser wehren, denn die ganz Großen haben mehr Juristen und Betriebswirte im Haus, als das zuständige Finanzamt insgesamt Personal hat, Putzfrau und Pförtner mitgerechnet...

    6. Höfliches, aber bestimmtes Auftreten würde ich vorschlagen. Nichts gefallen lassen, was man sich nicht gefallen lassen muß, aber auch keinen Kampf gegen Windmühlen anfangen, denn als zwei Personen Betrieb hat man die schlechteren Karten. Von vornherein davon ausgehen, daß er etwas zu beanstanden haben wird und wegen 20-Euro-Belegen keine große Diskussionen anfangen, das geht alles von der bezahlten Arbeitszeit ab und dem Prüfer ist es egal, wie lange es dauert.

    Grüße, Maximilian
     
  3. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Und Vorsicht bei scheinbar privaten Gesprächen. Bei denen gibt es nichts Privates, die drehen Dir notfalls auch daraus einen Strick.
     
  4. mac-christian

    mac-christian Active Member

    Ich denke nicht, dass ich das tun würde. Ich würde - trotz der vielen Bäume, die da ums Leben kommen - den ganzen Plunder ausdrucken und ihm auf denTisch legen.

    "CD brennen? - Keine Ahnung wie das geht. Wenn Sie mir das Gesetz / die Verordnung zeigen, worin das vom Steuerpflichtigen verlangt wird, werde ich mich darum bemühen, es zu lernen."

    Christian
     
  5. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Hier in Deutschland ist für die Finanzbehörden das 21. Jahrhundert diesbezüglich schon seit einiger Zeit ausgebrochen. Du kannst z.B. seit Anfang letzten Jahres Deine Umsatzsteuervoranmeldungen (müssen Privatleute normalerweise nicht machen, aber wir reden hier ja auch von einer Firma) nicht mehr auf Papier abgeben, sondern nur noch in elektronischer Form. Suche mal auf diesem Forum hier nach "ElStEr"...

    Insofern kann es durchaus möglich sein, daß das Finanzamt irgendwoher auch ein Anrecht auf solche CDs ableitet. Wie oben schon geschrieben, täte ich dazu aber unbedingt meinen Anwalt/Steuerberater konsultieren. Überhaupt kommuniziere ich mit dem Finanzamt ausschliesslich über den Steuerberater. Der möchte schliesslich auch leben :p

    Ciao, Maximilian
     
  6. batrat

    batrat Wolpertinger

    Ich habe jetzt ein bisschen recherchiert und dabei das hier : http://www.zyklop.de/inkasso_newsletter/inkasso-newsletter-nov03.htm oder das hier: http://www.steuersparbrief.com/eletterissue.asp?id=73&letterid=36oder auch das hier http://bls-steuerberater.de/index.php?m=0;4&ID=3

    gefunden.

    Offensichtlich ist die "digitale Betriebsprüfung" schon seit 2002 Gesetz und man muss die Daten herausgeben wenn sie mit einem Buchhaltungsprogramm erzeugt wurden.Da kommt man wohl nicht aus. :frown: Meine Freundin benutzt das "Lexware"-Buchhaltungsprogramm.
     
  7. batrat

    batrat Wolpertinger

    Ach ja, einen Lehrling bringt der Steuerprüfer auch noch mit. Neue Finanzbeamte wachsen wohl auch nicht auf Bäumen.
     
  8. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Dann könnte man ja 2 Fliegen mit einer Klappe erledigen.

    :teufel:
     
  9. batrat

    batrat Wolpertinger

    Klingt so, als hättest du schlechte Erfahrungen gemacht. :D
    Haben die dir deinen Mac gestrichen, mit der Begründung " Privatvergnügen" :confused:
     
  10. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Ich persönlich habe keine schlechten Erfahrungen gemacht, war aber mal in einer Firma wo ich solche mitbekam.
     
  11. batrat

    batrat Wolpertinger

    Sonst keiner mehr, mit Erfahrungen bei Steuerprüfungen ? :confused: :frown:
     
  12. Hodscha

    Hodscha New Member

    Eine Betriebsprüfung ist ganz normal und nichts beunruhigendes, so lange man eine ordentliche Buchhaltung betreibt.

    Wird die Buchhaltung und der Jahresabschluss von deiner Bekannten selbst gemacht oder macht das ein Steuerberater?
    Wenn sie einen Steuerberater hat, dann soll sie ihm unbedingt Bescheid geben und der sollte dann zur Prüfung erscheinen und sich mit den Finanzamtfuzzies unterhalten und die benötigten Unterlagen zur Verfügung stellen.

    Häufig ist es so, dass die Beamten dann rauskommen, wenn ihnen etwas ungewöhnlich erscheint.......und in anderen Fällen entscheidet das Losverfahren, welche Firma geprüft wird.

    Die Buchhaltungsunterlagen müssen auch auf CD zur Verfügung gestellt werden, was kein Problem ist. Das Finanzamt weiss eh alles, schließlich können die auch bei den Banken nachfragen..........
     
  13. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    @ batrat


    Die bloße telefonische Ankündigung einer Betriebsprüfung genügt den rechtlichen Anforderungen der Betriebsprüfungsordnung nicht. Vielmehr muss eine Prüfungsanordnung bei Betrieben dieser Größenordnung mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigtem Prüfungsbeginn bekanntgegeben werden – und dies in schriftlicher Form und unter Nennung folgender Punkte:

    • Rechtsgrundlagen der Außenprüfung
    • Umfang der Prüfung (Zeitraum und Steuerarten)
    • falls erforderlich: die Begründung der Prüfung
    • Rechtsbehelfsbelehrung


    Drei Steuerjahre sind in Ordnung. Hierbei handelt es sich um den sog. Regelprüfungszeitraum. Bei Großbetrieben gibt es sogar Anschlussprüfungen, d. h. dort wird lückenlos Jahr für Jahr geprüft.

    Grundsätzlich muss deine Freundin ihre digitalen Buchführungsdaten dem Prüfer zugänglich machen und aushändigen. Sie muss sich jedoch keine Sorgen machen, dass der Prüfer damit "hausieren" geht, denn die Daten fallen unters Steuergeheimnis und bei einer Zuwiderhandlung wäre der Finanzbeamte seinen gut dotierten Job los.

    Wenn sie selten im Betrieb ist und auch sonst kein Mensch zugegen, kann sie eine Prüfung an Amtsstelle beantragen. Dann hat sie zumindest schon mal die zwei Hanseln aus den Füßen.

    Ansonsten gilt die goldene Regel: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Ich würde darauf bestehen, etwaige Fragen ausschließlich schriftlich zu beantworten. So lässt sich der Vorsprung des Prüfers in puncto Taktik und Fachwissen etwas ausgleichen.

    Dies hat einige Vorteile: Man kann sich seine Antwort (nötigenfalls mit Hilfe eines Steuerberaters) in Ruhe überlegen und verplappert sich nicht und der Prüfer hat durch den Schriftverkehr mehr Arbeit, was im günstigsten Falle seinen Ermittlungseifer etwas bremst.

    Ein Verstoß gegen die sog. Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen liegt in der Bitte um Schriftform übrigens nicht begründet, falls der beliebte Einwand seitens des Prüfers kommen sollte. Behörden wollen schließlich auch jeden Furz schriftlich und mit dreifachem Durchschlag. :cool:

    Im Anhang findest du noch eine Reihe von Infos.
     

    Anhänge:

  14. batrat

    batrat Wolpertinger

    Zunächst mal Danke an Hodscha und vor allem an Macmacfriend ( Bist du Steuerberater ? )

    Zur Sache :

    1. Die Buchhaltung macht meine Freundin selbst auf Lexware. Nur die Bilanz macht dann eine Steuerberaterin. Die Steuererklärung machen dann wieder meine Freundin und ihre Mitgesellschafterin ( Gesellschaft bürgerliches Recht ) .

    2.Die Prüfung wird wohl in der Firma stattfinden, Platz ist vorhanden ( Kleines Zimmer mit Tisch und 2 Stühlen, wird schon gehen). Eine der beiden Damen ist meistens da und für ein paar Tage wird das schon gehen.

    3.Die Steuerberaterin nimmt nicht teil. Erstens kostet das wieder extra :meckert: wie man hört und zweitens haben "meine" Damen ein gutes Gewissen :) , aber halt auch irgendwie Bammel. :O
    Ich denke, die Steuerberaterin hätte sich schon gerührt,wenn die laufende Verbucherei nicht richtig wäre.
    Der Steuerprüfer meinte, dass ganze dauert 2-3 Tage.

    4.Der Betrieb ist nach dem PDF wohl als Kleinbetrieb zu sehen.

    5.Eine "Prüfungsanordnung" kommt noch. Der genaue Termin ( vorraussichtlich Anfang Oktober) steht noch nicht fest.

    Wird schon schiefgehen. Ich denke Steuerprüfer sind auch nur Menschen, oder ? :confused:
     
  15. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Nö, Steuerfahnder.

    War ein Scherz. :cool:


    Und mit deinem „Steuerprüfer sind auch nur Menschen“ liegst du gar nicht so verkehrt. Man sollte sie daher weder verächtlich noch mit übertriebener Höflichkeit behandeln. Letzteres nährt geradezu den Verdacht, da habe jemand etwas zu verbergen. Am besten sachlich und freundlich bleiben, ohne sich aber im Rahmen einer scheinbar unverfänglichen Plauderei auf's Glatteis führen zu lassen. Die Damen und Herren Prüfer sind diesbezüglich geschult und nicht ungeschickt.

    Die Freundlichkeit des Prüfers endet natürlich bei Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung u. ä. In solchen Fällen muss der Prüfer seine Kollegen der Steuerfahndung benachrichtigen. Und die verstehen wirklich keinen Spaß und sind auch nicht zu unterschätzen, da sie über kriminalpolizeiliche Rechte (Vernehmungen, Beschlagnahme, Sicherstellung, Durchsuchung, Festnahme usw.) verfügen und die auch großzügig anwenden.

    Aber keine Angst: Wenn bei den Damen alles mit rechten Dingen zuging, müssen sie sich nicht sorgen. :)
     
  16. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Ja. Was aber den Nachteil hat, daß sie mit den menschlichen Schwächen sehr wohl vertraut sind, und genau wissen, wo man suchen muß :p

    Was mir noch dazu eingefallen ist: Bei GmbHs, vor allem den ganz kleinen, sind sie besonders scharf darauf, "verdeckte Gewinnausschüttungen" aufzudecken. Also unbedingt vor dem Termin nochmal die Liste der Investitionsgüter (und insbesodere die, die noch nicht fertig abgeschrieben sind) durchschauen und dafür sorgen, daß das Zeugs auch wirklich alles im Büro steht, wenn der Prüfer seine Aufwartung macht: Die Saeco-Kaffemaschine(n), die MacBookPros, die Digitalkameras, die Dyson-Staubsauger, der A8-Firmenwagen, die Miele Küchenzeile, usw. usf., das ganze Zeug halt, das man sich privat nie gekauft hätte, aber jetzt, wo man die Firma hat, kann man ja mal großzügig sein... (und schön überall Inventarnummern draufkleben nicht vergessen!)

    Ciao, Maximilian
     
  17. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Äh ... über oder unter den Kuckuck? ;)
     
  18. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Wenn der Kuckuck schon drauf ist, kann sich der Steuerprüfer seinen Besuch eigentlich sparen, oder :biggrin: ?

    Ciao, Maximilian

    PS: Das mit den Inventarnummern ist bei uns damals tatsächlich bemängelt worden! Auf so Sachen kommen sie aber erst, wenn sie nichts Richtiges finden können.
     
  19. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Keineswegs. In den Gläubigerlisten hüpft der Fiskus immer an die erste Stelle. Selbst wenn er als Letzter kommt. :boese:
     
  20. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Ja, aber die sind viel schneller. Bei mir haben die immer schon längst vom Konto gepfändet gehabt, bevor die anderen noch ihre zweite Mahnung geschickt hatten. Und wenn der Kuckuckmann erstmal vor der Tür steht, ist die Biene vom Finanzamt längst zur nächsten Blüte weitergeflogen. :p

    Ciao, Maximilian
     

Diese Seite empfehlen